der NEGATIV Thread- über was habe ich mich heute NICHT gefreut

Aus dem Unfallverhütungsbericht unseres Verkehrsministers:
" .... Für ältere Fußgänger/innen werden Maßnahmen angeraten, die vor allem die physischen Voraussetzungen für sicheres Queren trainieren ....."

Das erinnert mich daran, ich hatte wegen Verlegung von Glasfaserkabel lange Zeit eine Baustelle vor dem Haus und am Schluß eine 4 -5 cm tiefe Rinne ca. 60 cm breit wo der Feinasphalt noch nicht aufgebracht war. Habe mich vor 2 Monaten bei den Stadtwerken beschwert und die schrieben mir dann, wird alles zusammen bis Ende das Jahres erledigt und ich solle recht vorsichtig beim Gehen sein. Meine Nachbarin hat es zwecks wegen der Vertiefung vom Fahrrad gehauen!!

Grüßle Uschi
 
Habt ihr bei Visite die Übungen gesehen, die man/frau beherrschen sollte, um unfallfrei durch den Alltag zu kommen? Worüber ich kurz vorm Lachkrampf war, war die Aussage, dass diese Übungen ja jeder und in jedem Alter machen kann. Klar, ich stell mir grad meine Mutter bei Liegestützen vor....


Mensch das war die Lachnummer des Tages!!
 
Aber klar kann sie das nicht! Sie hat ein völlig kaputtes Knie und käme gar nicht erst runter. Und weil ihr Rheuma nie behandelt wurde, sind viele andere Gelenke auch im Eimer.
Außerdem hat die Frau so gut wie keine Bandscheiben mehr, da möchte ich wissen, wie man sich da so einfach noch zu seinen Füßen bücken soll.
Besonders lustig finde ich, wenn dann irgendwelche Küken, die noch alles am richtigen Platz haben, darüber befinden, was man können soll und was nicht.
Man soll nicht immer von sich ausgehen.
Abgesehen davon bin ich Zeit meines Lebens noch nie mit den Fingern an meine Füße gekommen. Dagegen hat die Skoliose einfach was.
 
Jetzt muss ich doch nachfragen...
Wenn mir in Deutschland was passiert, und ich habe einen handschriftlichen Text mit meinen Wünschen (ich möchte dass eine Person über mich befindet, und nicht meine Angehörigen ) hinterlegt, gilt das?

Saurier viel Kraft wünsche ich... vor allem Deine Entscheidung, durchzuhalten! Ich hoffe sie schafft es und kommt gut wieder auf die Beine. Habe das bei einer alten sehr schwer kranken Dame nach einem fast zweimonatigen Intensiv Therapie Aufenthalt erlebt. Sie ging wenige Monate später wie eh und je mit ihrem Wägelchen rum... wir unterhielten uns auf der Straße- und starb zwei Jahre später plötzlich "glücklich" in ihrer Wohnung.

Kati
 
Wir haben Leute dabei mit Rheuma Arthrosen, Teps, die auch nicht alles können ! Aber sie machen mit soweit möglich. Zur Zeit ist unser Durchschnittalter bei 75.
 
Es gibt offizielle Formulare, die man möglichst nutzen sollte. Am besten, man lässt sich vorher beraten und macht die Verfügung nicht im stillen Kämmerlein. Es gibt viele Fallstricke und Situationen, die man nicht gleich im Sinn hat oder man meint etwas vollkommen anderes als wie es dann verstanden wird.

Ich hatte das Thema bei meinem Vater und ich muss sagen, es war für alle Beteiligten nicht einfach, zu mutmaßen, wie die Verfügung denn gemeint und ausgelegt werden sollte.
 
Ja ist klar, nur gibt es auch genug Übungen im Sitzen oder Liegen, Sinn ist ja das der Rest Beweglichkeit erhalten bleibt.

Ich hoffe du machst wenigstens Funktionstraining?
 
Ja Maggy das verstehe ich... aber bei mir ist das ziemlich einfach weil ich jemanden eingesetzt habe, dem ich 100 Prozent vertraue und noch dazu angegeben habe, dass ein Arzt (den ich namentlich nenne) bei Zweifeln befragt werden soll.
Ich glaube man kann kaum alle Fälle vorsehen und dann liegt die Sache oft nochmal anders, also zwischen Theorie und Praxis liegen Welten. So fühle ich mich sicher.

Was mir wichtig ist, ist wer entscheidet. Und in meinem Fall darf das keinesfalls meine Familie sein. Sie würden nicht in meinem Sinn entscheiden. Und das hoffe ich, wird auch berücksichtigt...

Kati
 
Wenn mir in Deutschland was passiert, und ich habe einen handschriftlichen Text mit meinen Wünschen (ich möchte dass eine Person über mich befindet, und nicht meine Angehörigen ) hinterlegt, gilt das?

Kati,
ich wüßte nicht, warum es in DE nicht gelten sollte. Allerdings solltest Du die handschriftliche PV dann nicht nur (in I) hinterlegt haben, sondern bei Dir tragen. Irgendein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben; vorrangig bzw. besser zu handhaben ist nur die Schriftlichkeit. Der Arzt kann, sofern nicht auslegungsbedürftige Allgemeinplätze, wie: ich will lieber sterben als an Schläuchen zu hängen pp. benutzt werden, auch ohne den Bevollmächtigten handeln, ansonsten auch dort den mutmaßlichen Willen (bei evtl. Zweifeln) erfragen.
Meiner Meinung nach sollte man es sich nicht zuuu schwer machen mit der Genauigkeit, was nicht heißt, sie zu vernachlässigen. Auch denken an Koma, evtl. Wiederbelebung (wie lange) bei Herzstillstand..
Es gibt dafür im Netz sehr viele Informationen. Wenn man sich die Mühe macht und nicht so "Nebenher", bekommt man ein Gefühl dafür, was für einen persönlich wichtig ist.
Gruß, häsin
 
Das ist richtig, Mara. Die DGHS bietet für einen Jahresbeitrag von 50 € (Ehepartner/ 45 €, <30-Jährige und Bezieher von ALG II oder Grundsicherung ist es ein "Sozialbeitrag", den ich grad nicht kenne) Beratung, auch durch Ehrenamtliche in der Nähe, Hilfe bei der Suche von Pflegeheimen, Rechtsschutz bei Inanspruchnahme ihrer PV usw. Darüberhinaus unterstützt man mit dem Beitrag noch eine Bürgerrechtsbewegung, die sich seit Beginn für selbstbestimmtes Sterben und z.B. auch für assistierten Suizid einsetzt.



Milica, ich informiere mich über die Rechtslage und frage alle paar Jahre mal, ob sich in deren PV etwas geändert hat. Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung ist wichtig, und die PV der DGHS ist auf dem aktuellen Stand. Als Mitglied bekommt man die altuelle Vorsorgemappe umsonst (sonst 10 €).
Etwas anderes ist, ob die Gültigkeit der Verfügung alle 1-2 Jahre neu bestätigt werden muß. Das wird gesetzlich nicht verlangt. Ich mache es trotzdem für Ärzte, die sich nicht auskennen.
Mit der PV ist es dann aber nicht noch nicht getan. Es muß jemand sein, der die Interessen desjenigen wahrnimmt und sie durchsetzen will und kann. Ich habe einen Vorsorgebevollmächtigten für den Aufgabenbereich der Heilbehandlung. Wichtig ist, dass der/die Bevollmächtigte mein Vertrauen hat und meine "Interessen" teilt.
Auch der Hausarzt kann informiert werden.

Ich habe mich übrigens, um einen Überblick zu bekommen, aus verschiedenen Quellen bedient, um das mir Wichtige herauszufinden. Nicht in jeder PV ist dasselbe enthalten. Angebote von Rechtsanwälten fand ich dabei am wenigsten geeignet, weil zu pauschal.



Die Genauigkeit, die gefordert wird, ist nicht ganz so kompliziert, wie es sich anhören mag. Man weiß ja nicht, was auf einen noch zukommt und kann nichts vorher im Fall von z.B. Lungenkrebs sagen. Man kann aber verfügen, was z.B. im Fall von Koma oder Demenz zu tun (oder zu lassen) ist.
edit: im Detail, was wie und wann passieren soll. Damit ist hauptsächlich gemeint, Allgemeinplätze wie: ich will nicht an Schläuchen hängen, will nicht dahinvegitieren pp. zu meiden.

Es gibt neben der DGHS noch weitere Möglichkeiten, sich zu informieren. Aber informieren ist notwendig..
LG häsin

Vielen Dank für deine Mühe, meine Fragen zu beantworten. Das ist sehr lieb. Ich muss mich da tatsächlich informieren und einlesen. Lg
 
Nachtrag:
ob der Arzt der PV folgt, kann ggf. dann ein Problem sein, wenn er solchen niedergeschriebenen Ansichten wegen seiner persönlichen Einstellung, z.B. aus Gewissensgründen, nicht folgen kann. Ich habe deshalb verfügt, dass nicht genehmigte Maßnahmen nicht bezahlt werden. Da ist dann wohl ein Arztwechsel angesagt. Es empfiehlt sich, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch gleich dem Bevollmächtigten zu übertragen sowie die Unterstützung einer Organisation zu haben.
 
mein schwiegervater hatte alles notariell so verfügt ,wie er sich sein lebensende vorstellt (die beglaubigung war keine 4 mon. alt,keine lebenserhaltenden maßnahmen etc.),
sein hausarzt ,wir und auch das pflegeheim hatten eine beglaubigte kopie (jeder der ihn kannte,wußte was er wollte ! )..................das alles nutzte aber nichts,weil die diensthabende schwester,die ihn ins krankenhaus hat einweisen lassen,seine pflegemappe nicht mitgegeben hat..........er hätte fast mit 91 J gegen seinen willen einen herzschrittmacher bekommen.........
unser fazit daraus,wir haben immer alle hinweise zur pv in der geldbörse,alles immer auf dem aktuellen stand (hinweise zu den personen,die unseren willen vertreten,alles nie älter als 1 jahr datiert etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für deine Mühe, meine Fragen zu beantworten.

Gern geschehen.
Ich hab mich Jahrzehnte damit befaßt und gebe die gewonnenen Erkenntnisse gern weiter. Weil mir Selbstbestimmung wichtig ist.
Es entscheide aber jeder selbst für sich. Es gibt auch Verfügungen, die bestimmen, alles erdenklich Mögliche zu tun, um leben zu bleiben.
 
War bei meiner Mama ähnlich. Sie hatte die Verfügung bei der Notaufnahme im Krankenhaus abgegeben. Sie hatte nach der Brustkrebsbestrahlung Wasser in der Lunge, das Herz war am Ende, der Rest des Körpers auch.....
Als ich nachmittags nochmal zu ihr fuhr hatte sie einen Schrittmacher drin und durfte sich dann ganz schön lange quälen. Aber gottseidank zuhause mit Betreuung durch den Hausarzt.

Meine Schwester hatte ihren Willen bei allen Ärzten und beim Pflegepersonal hinterlegt. Als es zu Ende ging, rief der diensthabende Pfleger den Notarzt (dazu war er verpflichtet) und sie wurde, als sie es fast geschafft hatte, trotz Verfügung wiederbelebt und verstarb dann in diesem Zustand im Beisein von Sanitätern und Notarzt 2 Stunden später trotzdem.

Vielleicht ists heute anders als vor 20 und 15 Jahren. Aber damals war es leider so.
 
das Benepali scheint bei mir nicht gut anzuschlagen.
Ich habe Samstag gespritzt und habe trotzdem weiterhin Schmerzen.
Irgendwie fühle ich mich wie ausgek*tzt und soll bei Schmerzen das Prednisolon wieder erhöhen.
Kortison rauf und Kortison runter.
Habe auch kein As im Ärmel.:(
LG
Lisa
 
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