Die Agentur für Arbeit als Gebäude ist das damalige Arbeitsamt (ALG 1). In dem Gebäude ist zumeist die Hauptgeschäftsstelle des Jobcenter (ALG 2) drin.
genau !!!! beides in einem gebäude /nur andere Etagen
nur uns sagte man damals, dass wir uns da keine Sorgen machne müssen - da macht die eine Stelle mit der anderen wie eine Art Abtretung etc.
meine Tochter musste im August 2013 mit ges. 390€ auskommen...Miete alleine war schon 380€.
Im Juli bekam sie Krankengeld auch rückwirkend für Juni.... und etwas ALG I.
Sie hat praktisch mit den Bezügen aus Juli auch im August wirtschaften müssen.
Das Komische an der Sache ::: mitte Juni 2013 erhielt sie einen Aufhebungsbescheid von ALG I mit geringer Zahlung, da sie ja ab 18.6 Krankengeld erhält... ....
Im August 2013 wieder geänderter Bescheid, dass sie nun nicht mehr ALG I sondern ALG II erhält...
und im Oktober 2013 soll sie nun zu viel erhaltenes geld aus Juli zurück zahlen
Ich habe dass alles schön aufgerechnet - sie müsste für August noch 110€ erhalten!!!! Bescheide mit Kontoauszüge verglichen etc.
Aber ich lasse mich überraschen, was der Anwalt und Richter da errechnet haben....
Meine Tochter ist mit ihren einkünften unter der Pfändungsfreigrenze.... sie wird niiiie über dieses freibetrag mit Verdienst kommen....
Das werde ich dort auch gleich vor Gericht ansprechen, falls der Anwalt es nicht macht.