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flow schrieb:und welch frechheit: sie sagt, krankenkassen sind teil des staates und haben das gesetz zu akzeptieren, und kein mitsprachrecht...aber gespräche sind wohl doch für anfang august anberaumt..warten wir was da bei rum kommt;-)
meines erachtens hätte man das verschieben von patienten von krankenhaus zu krankenhaus oder auch die faktische unmöglichkeit eine bestimmte therapie trotz positiven urteil aufgrund der neuen DRG's zu erhalten, (zuvor ja auch schon, allerdings konnten da die kosten ja querfinanziert werden ...) klarer herausgestellt werden sollen.
...deswegen ist ja wichtig dass man hier kommuniziert und nich anander vorbeiredet und hier ja richtig gescheite diskussionen zustandekommen können...gisipb schrieb:Hier der Text für die Unterschriften:
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ministerin,
....................
Gesetzlich Versicherte durch unsere Unterschriftenaktion auf unsere Probleme aufmerksam.
.........................
wird Gesundheit ohne die persönliche Finanzierbarkeit des Einzelnen abhängig sein. Das bedeutet, dass sich in Zukunft nur noch Reiche und Begüterte die teure Medizin leisten können. Somit sind die Überlebenchancen der Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen viel geringer als bei den Gutverdienern.
Ein Sozialstaat ist für alle Kranke da und sollte nicht vom Inhalt der Geldbörse abhängig sein.
Helfen Sie mit, dass die in unserem Grundgesetz verankerte Würde des Menschen unantastbar bleibt und jeder Mensch, besonders wir chronisch Kranke, ein würdevolles Leben führen dürfen.
Daher fordern wir von Ihnen:
- eine ausreichende Vorsorge im Rahmen des gesetzlichen Gebührenkataloges aufzunehmen, um Folgeerkrankungen zu unterbieten.
-eine Medizinverordnung für chronisch Kranke, die eine besondere Medizin benötigen und diese Erleichterung von den Krankenkassen bekommen.(Freigabe von Medikamenten)
- ein Mitspracherecht, alle Patienten, alle Versicherten, zur neuen Gesundheitsreform,
- die Überprüfung des MDK und die Eingliederung in eine andere Organisation, damit dieser nicht mehr nur den von den Krankenkassen üblichen Katalog übernimmt.
- das die MDK- Doktoren an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen müssen, diese nachweisen und die Teilnahme überprüft werden.
Wir bitten um Transparenz der Patientenkartei per Gesetz.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Letzte Unterschriftenabgabe am 03.August 2006 24.00h
Gebe die Unterschriften am 07.August 2006
persönlich in Berlin ab.
LG Gisi
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre E-Mail hat Herr Ministerpräsident Rüttgers erhalten. Er hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Ihre Anregungen und Bedenken werden in die weiteren Überlegungen mit einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Call NRW - Das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung NRW
Ulrike Witte-Remitschka
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit
August 2006
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,
im Zuge der von Ihnen und der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreform machen wir als Rheuma-Kranke durch unsere Unterschriftenaktion auf unsere Probleme aufmerksam.
Die optimale medizinische Versorgung von uns chronisch Kranken muss weiter gewährleistet werden. Durch eine Gesundheitsreform, wie sie die Bundesregierung plant und bald beschließen will, wird Gesundheit von der persönlichen Finanzierbarkeit des Einzelnen abhängig sein. Das bedeutet, dass sich in Zukunft nur noch Reiche und Begüterte die teure Medizin leisten können. Somit sind die Überlebenschancen der Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen viel geringer als bei den Gutverdienern. Auch Erkrankungen durch mangelhafte oder fehlende Untersuchungen sowie zu teurer Medikamente und zu teuer Arztbesuche werden die weniger Verdienenden schneller und häufiger ereilen.
Da die Bundesregierung immer wieder betont, dass wir in einem Sozialstaat leben, sollte dementsprechend auch gehandelt werden. Ein Sozialstaat ist für alle Kranke da und sollte nicht vom Inhalt der Geldbörse abhängig sein.
Lassen Sie es nicht zu, dass chronisch Kranke beim Arzt um teure Medizin betteln müssen, damit dieser Kranke ein Leben in Würde und schmerzarm leben darf.
Helfen Sie mit, dass die in unserem Grundgesetz verankerte Würde des Menschen unantastbar bleibt und jeder Mensch, besonders wir chronisch Kranken, ein würdevolles Leben führen dürfen.
Daher fordern wir von Ihnen:
-ein Mitspracherecht, alle Patienten, alle Versicherten, zur neuen Gesundheitsreform.
-eine ausreichende Vorsorge im Rahmen des gesetzlichen Gebührenkataloges aufzunehmen, um Folgeerkrankungen zu unterbieten.
Thema Vorsorge:
Grunduntersuchungen und medizinische Aufklärung sollte für alle im gesetzlichen Gebührenkatalog aufgenommen werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen, je nach Notwendigkeit 3monatig bis max. 3Jahren. Der auch gesunde Patient erhält ein Checkheft, wo entsprechende Blut-,Urin- und Stuhluntersuchungen und Beratungen je nach Notwendigkeit eingetragen werden. Der Patient sollte entsprechend zu seinem Wohl beitragen und den Beratungen unter Eigenleistung folgen (Maßnahmen evt. ins Checkheft übertragen z.B. entsprechenden Vitamin-oder Mineralienmangel ausgleichen, Bewegungstherapien ect.).
Beispiel:
Der Befund des Blutbildes ergibt hohen Cholesterinspiegel und Eisenmangel. Die Diagnose wird dem Patienten durch den Arzt mitgeteilt mit gleichzeitiger Aufklärung, wie die Ernährung umzustellen ist und evt. ein Eisenpräparat aus der Apotheke zu kaufen Zusätzlich Bewegungstherapie. 3Monate später Kontrolle. Ist der Patient nicht in der Lage gewesen bessere Werte zu erziehlen sollte entschieden werden, ob weiter Untersuchungen nötig werden, durch evt. organische Ursachen oder der Patient nicht mitgearbeitet hat, sollte dieses vermerkt werden und dann auch bei evt. daraus resultierenden Erkrankung keinen Versicherungsschutz haben. (deswegen Checkheftkontrolle)
Vorteil:
-der Patient behält seine Gesundheit
-teure Behandlungsmaßnahmen sind verzögert oder sogar hinfällig
-eine Medizinverordnung für chronisch Kranke, die eine besondere Medizin benötigen und diese Erleichterung von den Krankenkassen bekommen.(Freigabe von Medikamenten)
Medikamentenfreigabe
Medikamente, die nicht im gesetzlichen Gebührenkatalog aufgeführt sind, haben für Ausnahmepatienten und Notfälle eine große Bedeutung:
Sie sind lebensrettend!
Heute kann der Arzt nur nach seinem noch vorhandenen Budget verschreiben. Ist dies ausgeschöpft, wird dem (oft noch jungen Patienten) die lebensnotwendige Medizin verwehrt. Dem Opfer Patient bleibt dann nur ein verkürztes Leben mit Schmerz und Leid! Dies vereinbart sich nicht mit der im Grundgesetz geschriebenen Recht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist!
Darf nur der in Würde und ohne Schmerzen leben, der sich die teuren Medikamente leisten kann? Wird so das Grundgesetzt mißachtet? Wie würden Sie sich fühlen, Frau Ministerin, wenn Ihnen ein lebensnotwendiges, schmerzlinderndes Präparat verweigert würde?
Sie sind nicht in der Lage der tausenden Rheuma-Kranken, die täglich sich mühsam zum Artzbesuch schleppen, um ein linderndes Präparat zu bekommen. Und dann aufgrund falscher Gesundheitspolitik keine Medizin bekommen. Oft hat der Arzt kaum einmal die Zeit für tröstende Worte.
Sie sind in der Lage - und in der Pflicht - dieser Gesundheitsmisere Einhalt zu gebieten! Sie haben die Macht, jeden Rheuma-Kranken ein Leben in Würde und ohne Schmerzen zu ermöglichen. Und Sie haben die Macht, durch die Freigabe der gesperrten Medikamente aus der roten Liste einen Menschen heilen zu lassen. Damit später dieser Mensch als wieder eingegliederter Beitragszahler mit seiner neu gewonnenen Arbeitskraft Ihre Gesundheitspolitik stärken kann!
Die Rheuma-Kranken werden es Ihnen danken!
Medikamente oder Behandlungen die NICHT im gesetzlichen Gebührenkatalog aufgeführt sind, aber lebensrettend oder lebenserhaltend dringend benötigt werden, sollte diese Behandlung für Ausnahmefälle/Notpatienten freigegeben und von der Krankenkasse übernommen werden.
(nicht so wie Stefanie Rasche in der ARD-Sendung " Totkrank und abgeschrieben", die bis heute keine Hilfe erhält.)
Vorteile:
-Dieser Patient verstirbt nicht qualvoll in jungen Jahren, er könnte gesunden oder am LEBEN erhalten werden und sogar evt. wieder ins Arbeitsleben integriert werden, und dann auch in die Krankenkasse Beiträge einzahlen.
-Die Überprüfung des MDK und die Eingliederung in eine andere Organisation, damit dieser nicht mehr nur den von den Krankenkassen üblichen Katalog übernimmt.
- Das die MDK - Doktoren an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen müssen, diese nachweisen und die Teilnahme überprüft werden.
-Forderung! Mehr Transparenz der Patientenkartei per Gesetz erwirken!
Wir fordern:
Alle erbrachten ärztlichen Leistungen und Diagnose(n)- ein Ausdruck aus der Patientenkartei- müssen dem Patienten ausgehändigt werden! Zusätzlich bekommt der mündige Patient eine Kopie der Befunde aller durchgeführten Untersuchungen (Labor, Röntgen usw.) sowie die ärztliche Abrechnung.
Die Kosten für die Kopien sind vom Patienten selbst zu tragen, sollten allerdings per Gesetz im reellen Kostenrahmen verankert sein.
Diese Abrechnung reicht der Patient der Krankenkasse ein, diese überweisst das erforderliche Geld an die Praxis. Bei Einreichung der Rechnung bezahlt der Patient gleichzeitig die Krankenkassengebühr direkt bei der Versicherung. Diese händigt den Beleg für die gezahlte Praxisgebühr für dieses Quartal aus.
Die Vorteile:
1. Ärzte werden nicht mehr dazu missbraucht, die Praxisgebühr für die Krankenkassen einzufordern.
Der dadurch eingesparte Verwaltungsaufwand kommt dem Patienten in umfangreicheren Beratungsgesprächen zu Gute!
2. Der Patient ist in der Lage, seine Behandlung zu verfolgen, ärtzliche und Krankenkassen-Leistungen zu überprüfen und bei Fehlern entsprechend zu handeln. Fehlerhafte Abrechnungen durch Ärzte werden vermieden.
Zusätzlich ist der Untersuchungs- Diagnose- und Behandlungsplan nachvollziehbar und der Patient motivierter.
3. Patienten müssen nicht zum Ausgangsarzt, um eine Überweisung zu holen.
Der Patient spart Zeit und Fahrkosten, die Krankenkasse Kosten für die zusätzliche Abrechnung des überweisenden Arztes.
4. Die Krankenkasse entscheidet individuell, wann und wer von der Praxisgebühr befreit ist. Zu unrecht eingenommene Beträge durch Ärzte können nicht mehr vorkommen.
5. Eine Einmischung des Vorbehandlers in die Folgebehandlung entfällt (durch z.B. gestellte Fehldiagnosen). Der Patient entscheidet mit behandelnden Arzt je nach Erkrankungsfall ob Vorbehandler benötigt wird. Da Befundunterlagen ausgehändigt werden sollten, dürfte dies eher selten der Fall sein.
6. Die Übersichtlichkeit hat Vorteile für alle Beteiligten!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Anhang
Unterschriften