kukana
in memoriam †
https://forum.rheuma-online.de/threads/rehasport-seniorensport.65989/Klar, ich stell mir grad meine Mutter bei Liegestützen vor....
Aber klar kann sie das.
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https://forum.rheuma-online.de/threads/rehasport-seniorensport.65989/Klar, ich stell mir grad meine Mutter bei Liegestützen vor....
Aus dem Unfallverhütungsbericht unseres Verkehrsministers:
" .... Für ältere Fußgänger/innen werden Maßnahmen angeraten, die vor allem die physischen Voraussetzungen für sicheres Queren trainieren ....."
Habt ihr bei Visite die Übungen gesehen, die man/frau beherrschen sollte, um unfallfrei durch den Alltag zu kommen? Worüber ich kurz vorm Lachkrampf war, war die Aussage, dass diese Übungen ja jeder und in jedem Alter machen kann. Klar, ich stell mir grad meine Mutter bei Liegestützen vor....
Aber klar kann sie das nicht! Sie hat ein völlig kaputtes Knie und käme gar nicht erst runter. Und weil ihr Rheuma nie behandelt wurde, sind viele andere Gelenke auch im Eimer.
Meine Mutter ist 84, ein körperlicher Trümmerhaufen, und du kannst mir ruhig glauben, wenn ich sage, dass sie sowas nicht kann.Wir haben Leute dabei mit Rheuma Arthrosen, Teps, die auch nicht alles können ! Aber sie machen mit soweit möglich. Zur Zeit ist unser Durchschnittalter bei 75.
Wenn mir in Deutschland was passiert, und ich habe einen handschriftlichen Text mit meinen Wünschen (ich möchte dass eine Person über mich befindet, und nicht meine Angehörigen ) hinterlegt, gilt das?
Das ist richtig, Mara. Die DGHS bietet für einen Jahresbeitrag von 50 € (Ehepartner/ 45 €, <30-Jährige und Bezieher von ALG II oder Grundsicherung ist es ein "Sozialbeitrag", den ich grad nicht kenne) Beratung, auch durch Ehrenamtliche in der Nähe, Hilfe bei der Suche von Pflegeheimen, Rechtsschutz bei Inanspruchnahme ihrer PV usw. Darüberhinaus unterstützt man mit dem Beitrag noch eine Bürgerrechtsbewegung, die sich seit Beginn für selbstbestimmtes Sterben und z.B. auch für assistierten Suizid einsetzt.
Milica, ich informiere mich über die Rechtslage und frage alle paar Jahre mal, ob sich in deren PV etwas geändert hat. Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung ist wichtig, und die PV der DGHS ist auf dem aktuellen Stand. Als Mitglied bekommt man die altuelle Vorsorgemappe umsonst (sonst 10 €).
Etwas anderes ist, ob die Gültigkeit der Verfügung alle 1-2 Jahre neu bestätigt werden muß. Das wird gesetzlich nicht verlangt. Ich mache es trotzdem für Ärzte, die sich nicht auskennen.
Mit der PV ist es dann aber nicht noch nicht getan. Es muß jemand sein, der die Interessen desjenigen wahrnimmt und sie durchsetzen will und kann. Ich habe einen Vorsorgebevollmächtigten für den Aufgabenbereich der Heilbehandlung. Wichtig ist, dass der/die Bevollmächtigte mein Vertrauen hat und meine "Interessen" teilt.
Auch der Hausarzt kann informiert werden.
Ich habe mich übrigens, um einen Überblick zu bekommen, aus verschiedenen Quellen bedient, um das mir Wichtige herauszufinden. Nicht in jeder PV ist dasselbe enthalten. Angebote von Rechtsanwälten fand ich dabei am wenigsten geeignet, weil zu pauschal.
Die Genauigkeit, die gefordert wird, ist nicht ganz so kompliziert, wie es sich anhören mag. Man weiß ja nicht, was auf einen noch zukommt und kann nichts vorher im Fall von z.B. Lungenkrebs sagen. Man kann aber verfügen, was z.B. im Fall von Koma oder Demenz zu tun (oder zu lassen) ist.
edit: im Detail, was wie und wann passieren soll. Damit ist hauptsächlich gemeint, Allgemeinplätze wie: ich will nicht an Schläuchen hängen, will nicht dahinvegitieren pp. zu meiden.
Es gibt neben der DGHS noch weitere Möglichkeiten, sich zu informieren. Aber informieren ist notwendig..
LG häsin
Vielen Dank für deine Mühe, meine Fragen zu beantworten.