gisipb
Neues Mitglied
Intressant
Hallo Ihr Lieben
hier erstmal ein Link:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2682650.html
Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Fon: 018 88441 - 0
Fax: 018 88441 - 4900
info@bmg.bund.de
Wahlkreisbüro in Aachen:
Heinrichsallee 50-54, 52062 Aachen
Fon: 0241 / 536640
Fax: 0241/ 9039200
ursula.schmidt@wk.bundestag.de
Abgeordnetenbüro in Berlin:
Platz der Republik, 11011 Berlin
Fon: 030 / 227-75765
Fax: 030 / 227-76883
ursula.schmidt@bundestag.de
@ ursula.schmidt@bundestag.de, ursula.schmidt@wk.bundestag.de,
info@bmg.bund.de
Fax: 030 / 227-76883, 0241/ 9039200, 018 88441 - 4900
******************************************************
26.3.2006
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Fon: 018 88441 - 0
Fax: 018 88441 - 4900
info@bmg.bund.de
10117 Berlin
Ihr Arzneisparmittelgesetz
Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Schmidt,
das von ihnen geplante Gesetz haben der mich behandelnde Arzt, ich und meine dortigen Mitpatienten nicht nur gelesen, sondern auch darüber eingehend diskutiert.
Sollte ihr Gesetzentwurf Wirklichkeit werden, muss das Gesetz befolgt werden.
Dies steht für meinen Arzt und all seine Patienten fest.
Sie haben uns allen versprochen, dass chronisch schwerst Kranke die medizinisch notwendige Versorgung auch zukünftig weiter erhalten werden.
Für diese Zusicherung danken wir recht herzlich.
Eine große Last ist uns Kranken damit genommen worden.
Wir sind Patienten, die im Quartal für ca. 5.000 € Medikamente benötigen.
Billigere Medikamente gibt es leider nicht auf dem Markt.
Durch unsere Erkrankung sind wir schon frühzeitig zu Eu Rentnern oder Vollrentner geworden.
Unsere Ersparnisse sind mittlerweile aufgebraucht.
Unser Doc ist sehr kompetent, daher kommen wir auch zu ihm.
Nun hat er ein Problem, das nur sie Frau Ministerin lösen können.
In dem neuen Gesetz finden Praxisbesonderheiten keine Berücksichtigung mehr.
Das Budget des Arztes reicht nicht aus, uns allen die notwendigen Medikamente zu verschreiben.
Wem von uns darf unser Arzt im nächsten Quartal ein Rezept über das Medikament ausstellen?
Welches sind die Kriterien, nach denen sich der Arzt richten muss?
Was muss er unbedingt dabei beachten, was darf er ignorieren?
Wir brauchen Transparenz um seine Entscheidung nachvollziehen zu können. Sollen wir uns im Wartezimmer versammeln und würfeln, ein los ziehen?
Wir bedürfen alle dieser Medikamente. niemand will verzichten zugunsten eines anderen Mitpatienten.
Ich weiß, dass gehört sich nicht. Doch wir wollen alle noch leben.
Wir hoffen auf sie und vertrauen ihnen.
Bitte helfen sie uns, geben sie die Richtlinien bekannt, nach der der Arzt die Mängel zu verwalten hat.
Sollen die Alten verzichten, wenn ja, ab welchem Alter?
Sollen die Schwerstbetroffenen verzichten, weil sie nicht mehr ins Erwerbsleben eingegliedert werden können?
Wenn ja, sind Ausnahmen zugelassen?
Wenn ja, welche?
Wie viele Jahre muss man gearbeitet haben?
Sollen Mütter mit Kindern die Medizin erhalten?
Wenn ja bis zu welchem Alter können die Kinder berücksichtigt werden?
Ist die Kinderzahl entscheidend?
Negativ bzw. positiv Katalog aufstellen.
Danach kann dann jeder Patient sich ausrechnen,
ob und wann er bei der rezeptirung berücksichtigt werden muss.
Darf der Arzt nach Sympathie / Antipathie entscheiden?
Ohne irgendeine Kontrolle?
Soll etwa bisheriges Wohlverhalten belohnt werden. z.B. erwischte Steuersünder werden abgestraft?
Bitte öffnen Sie den Gesetzentwurf, so können wir als Patienten doch keine Einfluss nehmen und es geht doch um uns, wir müssen gefragt werden.
Unser Leben/Schicksal liegt nun in ihrer Hand und wir hoffen das Sie ihr Versprechen einhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
LG Gisi (in 8 passt es wunderbar auf eine Seite)
Hallo Ihr Lieben
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Fon: 018 88441 - 0
Fax: 018 88441 - 4900
info@bmg.bund.de
Wahlkreisbüro in Aachen:
Heinrichsallee 50-54, 52062 Aachen
Fon: 0241 / 536640
Fax: 0241/ 9039200
ursula.schmidt@wk.bundestag.de
Abgeordnetenbüro in Berlin:
Platz der Republik, 11011 Berlin
Fon: 030 / 227-75765
Fax: 030 / 227-76883
ursula.schmidt@bundestag.de
@ ursula.schmidt@bundestag.de, ursula.schmidt@wk.bundestag.de,
info@bmg.bund.de
Fax: 030 / 227-76883, 0241/ 9039200, 018 88441 - 4900
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26.3.2006
Frau
Ulla Schmidt
Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
Wilhelmstr. 49, 10117 Berlin
Fon: 018 88441 - 0
Fax: 018 88441 - 4900
info@bmg.bund.de
10117 Berlin
Ihr Arzneisparmittelgesetz
Sehr geehrte Frau Gesundheitsministerin Schmidt,
das von ihnen geplante Gesetz haben der mich behandelnde Arzt, ich und meine dortigen Mitpatienten nicht nur gelesen, sondern auch darüber eingehend diskutiert.
Sollte ihr Gesetzentwurf Wirklichkeit werden, muss das Gesetz befolgt werden.
Dies steht für meinen Arzt und all seine Patienten fest.
Sie haben uns allen versprochen, dass chronisch schwerst Kranke die medizinisch notwendige Versorgung auch zukünftig weiter erhalten werden.
Für diese Zusicherung danken wir recht herzlich.
Eine große Last ist uns Kranken damit genommen worden.
Wir sind Patienten, die im Quartal für ca. 5.000 € Medikamente benötigen.
Billigere Medikamente gibt es leider nicht auf dem Markt.
Durch unsere Erkrankung sind wir schon frühzeitig zu Eu Rentnern oder Vollrentner geworden.
Unsere Ersparnisse sind mittlerweile aufgebraucht.
Unser Doc ist sehr kompetent, daher kommen wir auch zu ihm.
Nun hat er ein Problem, das nur sie Frau Ministerin lösen können.
In dem neuen Gesetz finden Praxisbesonderheiten keine Berücksichtigung mehr.
Das Budget des Arztes reicht nicht aus, uns allen die notwendigen Medikamente zu verschreiben.
Wem von uns darf unser Arzt im nächsten Quartal ein Rezept über das Medikament ausstellen?
Welches sind die Kriterien, nach denen sich der Arzt richten muss?
Was muss er unbedingt dabei beachten, was darf er ignorieren?
Wir brauchen Transparenz um seine Entscheidung nachvollziehen zu können. Sollen wir uns im Wartezimmer versammeln und würfeln, ein los ziehen?
Wir bedürfen alle dieser Medikamente. niemand will verzichten zugunsten eines anderen Mitpatienten.
Ich weiß, dass gehört sich nicht. Doch wir wollen alle noch leben.
Wir hoffen auf sie und vertrauen ihnen.
Bitte helfen sie uns, geben sie die Richtlinien bekannt, nach der der Arzt die Mängel zu verwalten hat.
Sollen die Alten verzichten, wenn ja, ab welchem Alter?
Sollen die Schwerstbetroffenen verzichten, weil sie nicht mehr ins Erwerbsleben eingegliedert werden können?
Wenn ja, sind Ausnahmen zugelassen?
Wenn ja, welche?
Wie viele Jahre muss man gearbeitet haben?
Sollen Mütter mit Kindern die Medizin erhalten?
Wenn ja bis zu welchem Alter können die Kinder berücksichtigt werden?
Ist die Kinderzahl entscheidend?
Negativ bzw. positiv Katalog aufstellen.
Danach kann dann jeder Patient sich ausrechnen,
ob und wann er bei der rezeptirung berücksichtigt werden muss.
Darf der Arzt nach Sympathie / Antipathie entscheiden?
Ohne irgendeine Kontrolle?
Soll etwa bisheriges Wohlverhalten belohnt werden. z.B. erwischte Steuersünder werden abgestraft?
Bitte öffnen Sie den Gesetzentwurf, so können wir als Patienten doch keine Einfluss nehmen und es geht doch um uns, wir müssen gefragt werden.
Unser Leben/Schicksal liegt nun in ihrer Hand und wir hoffen das Sie ihr Versprechen einhalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
LG Gisi (in 8 passt es wunderbar auf eine Seite)