saurier
Bekanntes Mitglied
Ich brauche bitte Rat
@kathy
das du schon wohngeld hattest, konnt ich nicht erkennen.
übergangsgeld richtet sich nach deinem jetzigen einkommen, d.h. demnach nach dem
krankengeld wenn du nicht mehr beschäftigt bist.
hast du noch anspruch auf alg1? oder hast du diesen zeitraum ausgeschöpft?
weil dann wäre nur noch alg2 möglich nach dem 03.01.2013 .
hast du kein anspruch auf alg2, müsst du dich selber krankenversichern.
noch mal zur reha:
du kannst sowohl ambulant als auch stationär eine reha durchführen. außerdem kannst
du eine reha unabhängig deiner rheumatologen beantragen. das kannst du mit jedem
anderen doc, wie orthopäde ebenso beantragen.
eine reha wird in einer für die drv zuständigen rehaeinrichtung durchgeführt, mit denen die
drv einen versorgungsvertrag hat.
richtig ist auch:
bei einem rentenantrag steht in der regel immer vorher der leitsatz
"reha vor rente".
das arbeitsamt kann eine weitere zahlung ablehnen, wenn ersichtlich ist,
dass du weiter au bist. ausgesteuert wird man nach der 78.krankheitswoche,
sowohl in arbeit stehend, als auch bei anspruch auf alg.
wie ist dann bei dir die prognose?
link
http://www.reha-patient.de/content_reha/01_med_reha_absicherung.php
leistungsanspruch bei reha
saurier
@kathy
das du schon wohngeld hattest, konnt ich nicht erkennen.
übergangsgeld richtet sich nach deinem jetzigen einkommen, d.h. demnach nach dem
krankengeld wenn du nicht mehr beschäftigt bist.
hast du noch anspruch auf alg1? oder hast du diesen zeitraum ausgeschöpft?
weil dann wäre nur noch alg2 möglich nach dem 03.01.2013 .
hast du kein anspruch auf alg2, müsst du dich selber krankenversichern.
noch mal zur reha:
du kannst sowohl ambulant als auch stationär eine reha durchführen. außerdem kannst
du eine reha unabhängig deiner rheumatologen beantragen. das kannst du mit jedem
anderen doc, wie orthopäde ebenso beantragen.
eine reha wird in einer für die drv zuständigen rehaeinrichtung durchgeführt, mit denen die
drv einen versorgungsvertrag hat.
richtig ist auch:
bei einem rentenantrag steht in der regel immer vorher der leitsatz
"reha vor rente".
das arbeitsamt kann eine weitere zahlung ablehnen, wenn ersichtlich ist,
dass du weiter au bist. ausgesteuert wird man nach der 78.krankheitswoche,
sowohl in arbeit stehend, als auch bei anspruch auf alg.
wie ist dann bei dir die prognose?
link
http://www.reha-patient.de/content_reha/01_med_reha_absicherung.php
leistungsanspruch bei reha
saurier
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