Hallo,
ich meine, dass Du bei einem GdB von 40 keine steuerliche Ermäßigung hast. Wie bereits erwähnt, gibt es dies erst ab GdB von 50 . Oder......: Einen Pauschbetrag nach dieser Vorschrift erhalten auch Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 25, wenn wegen der Behinderung...