Hallo,
ich meine, dass Du bei einem GdB von 40 keine steuerliche Ermäßigung hast. Wie bereits erwähnt, gibt es dies erst ab GdB von 50 . Oder......: Einen Pauschbetrag nach dieser Vorschrift erhalten auch Personen mit einem GdB von weniger als 50, aber mindestens 25, wenn wegen der Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Rente gewährt wird oder die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht oder die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.
Verstehe, dann das Schreiben vom Finanzamt nicht ?! Aber OK, dann hast Du Glück gehabt, oder erfüllst die obigen Voraussetzungen.
Gruß
Makapru