Hallo, also Frage Patientenverfügung ?
Ich hatte für meine Mutter eine " Hieb-und Stichfeste " Patientenverfügung erstellt:
Sie war wegen starker Demenz im Pflegeheim (konnte nur noch liegen), und dort war sie aus dem Bett gestürzt, Oberschenkelhalsbruch-Krankenhaus-OP, danach ein "Delir" , sie ist quasi nicht wieder richtig aufgewacht nach der OP.
Da sie schwer dement war, hätte man nicht mit einer langen Narcose operieren dürfen...Meine Brüder wurden defakto überrollt, wußten das nicht, das KH sagte "wir müssen sofort operieren", sie haben da auch zugestimmt.
Aber dann als man nach der OP feststellte "sie wird nicht wieder richrtig wach", wollte man das volle Programm "Magensonde, Beatmung u.s.w.durchziehen. Das hatten meine Mutter und wir in der Patieentenverfügung aber ausgeschlossen.
Ich bin dann sofort hingefahren......Sie lag da, aschegrau, röchelnd und apatisch, nicht ansprechbar, ohne Reaktion....
Und da kam dann das Krankenhaus mit diesem Urteil des BGH aus 2019.....; "die anstehende Behandlungssituation Ihrer Mutter ist in der Patientenverfügung nicht ausreichend und vollumfanglich bestimmt "wir müssen.......
Ich hatte da schon einen Zusatz zur Pat-V. geschrieben und das den Herren Doktoren auch "vollumfanglich" erklärt.
Sie wurde dann zurück ins Pflegeheim gebracht, wurde auch da nicht wieder wach, ist aber 2 Wochen später friedlich eingeschlafen.
Zusatz zu einer Patientenverfügung :
Name (war meiner)
Anschrift
an:
Harzklinikum Wernigerode
Steinbergstraße 1, 38855 Wernigerode
Station A3
leitender Chefarzt
Betreff: Patientenverfügung „Name einfügen des Verfügenden oder Bevollmächtigten“…....................vom 25.02.2017
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Ich,................geboren am ….............., derzeit wohnhaft …..........................., verfüge für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, im jetzigen Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und in voller Kenntnis des Inhalts und der Tragweite meines hier geäußerten Willens als Anweisung an die mich behandelnden Ärzte wie folgt:.............
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diese Patientenverfügung liegt Ihnen in der Gesamtausfertigung vor.
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Dazu ergänzen wir / ich .................................................. wie folgt:
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Die Patientenverfügung vom 25.02.2017 gilt vollumfänglich auch für die „jetzt vorliegende gesundheitliche Situation“des Verfügenden:
…...................................................................... zuletzt wohnhaf:
............................................................................................ , zur Zeit Patientin auf Ihrer Station A3.“
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In Auslegung dieser Patientenverfügung erklären wir, dass so dem Willen von .......................auch weiterhin gerecht wird !
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Dazu wurde die Thematik allseitig besprochen, entscheidungsbefugt ist "............"der eingesetzte Verfügungsberechtigte"
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Ort, den …...............................
Wir berücksichtigen somit die Ausführungen des BGH ; „Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen“
Bei auftretenden Problemen oder Fragen können Sie sich an ........... mich wenden.
Name, Vornahme, Angaben Telefon bzw. anders