klaraklarissa
Aktives Mitglied
Hallo Liebelein,
ja, die Bürokratie, die kann einem schon zusetzen
. Ich bin ziemlich in der gleichen Situation wie Du. War 78 Wochen krank, bin "ausgesteuert" bei der Krankenkasse und habe vor gut 6 Monaten (noch während des Krankengeldbezuges) einen Rentenantrag bei der BfA gestellt. Nach den 78 Wochen Krankheit habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, was mir für ca. 300 Tage zusteht und habe es bewilligt bekommen. Auch ich bin schwerbehindert (60% mit "G") was aber vorerst nichts über die Fähigkeit zu arbeiten aussagt. Dadurch wird beim arbeitsamt nur bestimmt, in welcher Schublade sie Deine Unterlagen aufbewahren ...
Auch in bin immer noch arbeitsunfähig, habe aber bei der Beantragung des Alg unterschreiben müssen, das ich mich im Rhamen des amtsärztlichen Gutachtens (vom Arbeitsamt) zur Verfügung stelle. Diese Untersuchung hat bisher noch nicht stattgefunden. Der Grund ist mir egal ... ich werde auch nicht danach fragen
. Ich bekomme durch diese Unterschrift erst mal Geld, was ich auch dringend brauche und was mir zusteht.
Krankenscheine brauch ich beim Arbeitsamt nicht abzugeben, ich lass mir monatliche AU - Bescheinigungen meines Arztes ausstellen, die ich an meine Krankenkasse schicke. Die möchte diese haben, um der BfA gegenüber meine Arbeitsunfähigkeit zu schildern / zu beweisen. Es geht ja bei der Rentenbeantragung im Grunde nicht um den Antragsteller als Person, sondern es geht nur darum, wer zahlt wann wem wieviel Geld. Das ist im Grunde ein Streit, der zischen Krankenkasse, Rentenkasse und Arbeitsamt besteht .. der Antragsteller sitzt mitten dazwischen und muss das Beste für sich daraus machen!!
Natürlich muss man die Meldezeiten einhalten (vierteljährlich persönlich), sicher wird man sich auch mal bei der ein oder anderen Firma bewerben müssen <--- dafür bekommt man ja auch das Geld. Aber man muss dann halt gucken, wie und wo man sich bewirbt. Die Chance eine Arbeitsstelle zu bekommen steht sowieso auf null .... und sollte es, wider Erwarten doch klappen, dann kann man in dem Moment eben nicht ..........weil man ja arbeitsunfähig ist ....
Sollte Dir einmal, gerade jetzt während des Widerspruchverfahrens oder eventuell bei der Klage vor dem Sozialgericht, die Frage gestellt werden: "...Frau liebelein
, was hätten Sie denn gemacht, wenn Ihnen während der Zeit der Rentenantragstellung jemand Arbeit angeboten hätte?" .... dann antworte so in der Art : "Die hätte ich nicht annehmen können, da ich dazu nicht fähig bin .... "
Sag ja nicht: " ...klar, hätte ich probiert zu arbeiten ..... " <=== Diese paar Wörter machen dann alles zu nichte ... kannste glauben.
Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Termin zur Untersuchung beim Amtsarzt bekomme und dieser feststellt, das ich unter 3h tgl. arbeitsfähig bin, dann bekomme ich ab dem Tag kein Arbeitslosengeld mehr, da ich nicht vermittelbar bin.
Gleichzeitig kann es passieren, das ich von der BfA zur Begutachtung geschickt werde und das deren Gutachter sagt: " ... für 6 - 8h voll erwerbsfähig...." .... an solch einem krassen Widerspruch sieht man, das weder Arbeitsamt noch BfA Geldleistungen zahlen wollen .. man wird zu deren Spielball...
Lass Dich nicht kaputtspielen und halte durch
ja, die Bürokratie, die kann einem schon zusetzen
. Ich bin ziemlich in der gleichen Situation wie Du. War 78 Wochen krank, bin "ausgesteuert" bei der Krankenkasse und habe vor gut 6 Monaten (noch während des Krankengeldbezuges) einen Rentenantrag bei der BfA gestellt. Nach den 78 Wochen Krankheit habe ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, was mir für ca. 300 Tage zusteht und habe es bewilligt bekommen. Auch ich bin schwerbehindert (60% mit "G") was aber vorerst nichts über die Fähigkeit zu arbeiten aussagt. Dadurch wird beim arbeitsamt nur bestimmt, in welcher Schublade sie Deine Unterlagen aufbewahren ...Auch in bin immer noch arbeitsunfähig, habe aber bei der Beantragung des Alg unterschreiben müssen, das ich mich im Rhamen des amtsärztlichen Gutachtens (vom Arbeitsamt) zur Verfügung stelle. Diese Untersuchung hat bisher noch nicht stattgefunden. Der Grund ist mir egal ... ich werde auch nicht danach fragen
Krankenscheine brauch ich beim Arbeitsamt nicht abzugeben, ich lass mir monatliche AU - Bescheinigungen meines Arztes ausstellen, die ich an meine Krankenkasse schicke. Die möchte diese haben, um der BfA gegenüber meine Arbeitsunfähigkeit zu schildern / zu beweisen. Es geht ja bei der Rentenbeantragung im Grunde nicht um den Antragsteller als Person, sondern es geht nur darum, wer zahlt wann wem wieviel Geld. Das ist im Grunde ein Streit, der zischen Krankenkasse, Rentenkasse und Arbeitsamt besteht .. der Antragsteller sitzt mitten dazwischen und muss das Beste für sich daraus machen!!
Natürlich muss man die Meldezeiten einhalten (vierteljährlich persönlich), sicher wird man sich auch mal bei der ein oder anderen Firma bewerben müssen <--- dafür bekommt man ja auch das Geld. Aber man muss dann halt gucken, wie und wo man sich bewirbt. Die Chance eine Arbeitsstelle zu bekommen steht sowieso auf null .... und sollte es, wider Erwarten doch klappen, dann kann man in dem Moment eben nicht ..........weil man ja arbeitsunfähig ist ....
Sollte Dir einmal, gerade jetzt während des Widerspruchverfahrens oder eventuell bei der Klage vor dem Sozialgericht, die Frage gestellt werden: "...Frau liebelein
Sag ja nicht: " ...klar, hätte ich probiert zu arbeiten ..... " <=== Diese paar Wörter machen dann alles zu nichte ... kannste glauben.
Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Termin zur Untersuchung beim Amtsarzt bekomme und dieser feststellt, das ich unter 3h tgl. arbeitsfähig bin, dann bekomme ich ab dem Tag kein Arbeitslosengeld mehr, da ich nicht vermittelbar bin.
Gleichzeitig kann es passieren, das ich von der BfA zur Begutachtung geschickt werde und das deren Gutachter sagt: " ... für 6 - 8h voll erwerbsfähig...." .... an solch einem krassen Widerspruch sieht man, das weder Arbeitsamt noch BfA Geldleistungen zahlen wollen .. man wird zu deren Spielball...
Lass Dich nicht kaputtspielen und halte durch
).
aber darauf ging sie garnicht recht ein.