merre
Bekanntes Mitglied
Intergrationsamt
Also Liebelein:
Während die Agenturen für Arbeit die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen fördern, stellen die Integrationsämter begleitende Hilfen im Arbeitsleben zur Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen bereit. Unabhängig davon, ob Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, kommen im Einzelfall folgende Hilfen in Betracht:
-Persönliche und finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Menschen, zum Beispiel eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsassistenz, psychosoziale Beratung und Betreuung (Integrationsfachdienste), technische Hilfen am Arbeitsplatz, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten. Für Betreuungsaufgaben können auch Dienste freier gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen hinzugezogen werden.
-Beratung und finanzielle Hilfen für Arbeitgeber, zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, zur Auswahl und Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze, finanzieller Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind.
Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts sind die Integrationsämter darüber hinaus als Rehabilitationsträger nach dem Bundesversorgungsgesetz für bestimmte individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehrdienst- und Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten zuständig. Hier wurde in einigen Regionen auch die frühere Bezeichnung "Hauptfürsorgestelle" beibehalten.
Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit den Agenturen für Arbeit, den Reha-Trägern, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und den betrieblichen Helfern im Sinne des Schwerbehindertenrechts (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers). Die Integrationsämter sind in den einzelnen Ländern kommunal oder staatlich organisiert. Je nach Länderregelung können bestimmte Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht auf örtliche Fürsorgestellen übertragen werden. Bei jedem Integrationsamt wird ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen gebildet, dem Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Behindertenorganisationen, des jeweiligen Landes und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit angehören. Zum Zweck der Abstimmung und Koordinierung in Grundsatzfragen haben sich die Integrationsämter in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zusammengeschlossen.
.....ja ich sag mal die sind zuständig Geld bereitzustellen, um Dich wie auch immer "nicht aus dem sozialen netz fallen zu lassen".
...wünsch Dir was "merre"
Also Liebelein:
Während die Agenturen für Arbeit die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen fördern, stellen die Integrationsämter begleitende Hilfen im Arbeitsleben zur Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen bereit. Unabhängig davon, ob Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, kommen im Einzelfall folgende Hilfen in Betracht:
-Persönliche und finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Menschen, zum Beispiel eine arbeitsplatzbezogene Arbeitsassistenz, psychosoziale Beratung und Betreuung (Integrationsfachdienste), technische Hilfen am Arbeitsplatz, Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes, Leistungen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten. Für Betreuungsaufgaben können auch Dienste freier gemeinnütziger Einrichtungen und Organisationen hinzugezogen werden.
-Beratung und finanzielle Hilfen für Arbeitgeber, zum Beispiel finanzielle Unterstützung bei der Neuschaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen, zur Auswahl und Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze, finanzieller Ausgleich für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind.
Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts sind die Integrationsämter darüber hinaus als Rehabilitationsträger nach dem Bundesversorgungsgesetz für bestimmte individuelle Leistungen an Kriegsopfer, Wehrdienst- und Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten zuständig. Hier wurde in einigen Regionen auch die frühere Bezeichnung "Hauptfürsorgestelle" beibehalten.
Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit den Agenturen für Arbeit, den Reha-Trägern, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und den betrieblichen Helfern im Sinne des Schwerbehindertenrechts (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers). Die Integrationsämter sind in den einzelnen Ländern kommunal oder staatlich organisiert. Je nach Länderregelung können bestimmte Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht auf örtliche Fürsorgestellen übertragen werden. Bei jedem Integrationsamt wird ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen gebildet, dem Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Behindertenorganisationen, des jeweiligen Landes und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit angehören. Zum Zweck der Abstimmung und Koordinierung in Grundsatzfragen haben sich die Integrationsämter in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen zusammengeschlossen.
.....ja ich sag mal die sind zuständig Geld bereitzustellen, um Dich wie auch immer "nicht aus dem sozialen netz fallen zu lassen".
...wünsch Dir was "merre"
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neben mir sitzen hatte .... brech. Dieser hätte mich von dieser Antwort abhalten müssen ...
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