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Nicht unbedingt, bei einem nahtlosen Wechsel während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung von einer zur nächsten Erkrankung löst nur der erste Krankheitsfall die 6-Wochen-Frist aus. Es muss mindestens eine kurze Arbeitsfähigkeit bestanden haben um eine neue 6-Wochen-Frist auszulösen (Einheit des Versicherungsfall, dazu gibt es ein entsprechendes Urteil vom LAG Köln aus dem Jahr 2015).Mary, mit den Diagnoseschlüsseln, das würde ich eher als Vorteil sehen. Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung , mit einer anderen Erkrankung beginnt die Frist neu.
Du meinst wahrscheinlich eine Reha ? Dazu brauchst du ja nicht diese Krankschreibungen, sondern da muss dein Arzt, der Rheumatologe ja dann was zu deiner rheumatologischen Erkrankung ausfüllen und du auch und da schreibt ihr ja sicher nicht Erkältungen rein in den Rehaantrag.Und was mach ich dann wenn ich eine Kur beantrage und meine krankschreibungen immer den Schlüssel "Erkältung" hatten?