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Hallo an Alle,
Danke für eure Antworten.
@ Wessi,
danke für den Tipp. Ja ich weiß. Ich kriege bis 2007 rückwirkend die Differenz erstattet( 40% hatte ich ja schon immer eingereicht).
Nun interessiert es mich nur noch, ob man als Beamter aus dem öffent. Dienst früher in Pension kann mit GdB von 50%. Es soll sich da was geändert haben??!!LG Silberpfeil
ich muss auch 2 Dinge ergänzen:
Nicht alle schwerbehinderte Beamten (mit mehr als 50%GdB) bekommen 5 Tage mehr Urlaub - z.B. die in einem lehrenden Beruf (Schule...) nicht.
Insofern wollte darauf hinweisen, dass Beamte keinesfalls vor "Arbeitsplatzmaßnahmen" geschützt sind...
Liebe Grüße von anurju![]()
, denn wenn ich das hier so alles bis jetzt gelesen habe hattest du echt Glück.Hallo Köllner, excellent für Dich. Was muss man denn angeben um 50% zu bekommen. Habe seit 2 Monaten RA. Wuerde mich sehr interessieren, da ich den Antrag zu stellen plane. LG Ju
Hallo,
So einfach ist das nicht, dass dir jemand ein Rezept gibt um 50% zu erhalten. Stell den Antrag und schreib alles hinein was du nicht mehr oder nur noch eingeschränkt machen kannst. Evtl. mit Befunden aus den letzten Jahren. Und dann musst du wieder abwarten was entschieden wird, das ist auch je nach Sachbearbeiter unterschiedlich.
Gruß Kukana
Hallo,
die 5 Tage mehr an Urlaub gibt es auch bei Beamten erst bei einem GdB 50,nicht darunter.
Aber ich muss keider Silberpfeil widersprechen:
Ich hatte erst einen GdB 30, reichte einen Widerspruch ein. Parallel dazu reichte ich eine Gleichstellung ein- führte die Schwerbehindertenvertretung meines Regierungsbezirkes für mich durch- die Begründung war, dass ich mich auf eine Beförderungstelle beworben hatte und mit der Gleichstellung höhere Chancen hatte.
So bekam ich die Gleichstellung (als Beamtin!) und den GdB 40 gleichzeitig.
Die 5 Tage aber definitiv erst als ich einen GdB 50 hatte. Den GdB 50 bekam ich zwar mehr als 1,5 Jahre rückwirkend, nicht aber die 5 Tage- meine beiden Chefs erkundigten sich an mehreren Stellen, denn sie hätten sie mir gegönnt....
Viele Grüße
Kröti
@ anurju, ein schwerbehinderter Lehrer mit Abminderungsstunden braucht keine Vertretungstunden zu erteilen.Der Schulleiter würde sonst mit
der Schwerbehindertenvertretung des Schulamtes Probleme bekommen,wenn er die Gesetzlichkeiten nicht einhält.
Aus meiner beruflichen Tätigkeit kenne ich keinen Lehrer,der zu solchen Stundenvertretungen herangezogen wurde.
lg took