GdB 50 ohne Wenn und Aber

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Kölner, 4. Februar 2010.

  1. Bizarro

    Bizarro Mitglied

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    mohltied allerseits,
    ich hätt auch schon nen titel für das "Unterthema Schwerbehinderung, unter Schwerbehinderung"!
    "Bei Schwerbehinderungsfragen nicht verzagen.....Saurier fragen":D!
    gruß Frajo, der nun demütig auf die steinigung wartet
     
  2. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hei Silberpfeil,

    es ist schon eine weile her, sorry.


    Also hattest du einen GdB von 30 oder 40????.

    Wenn das tatsächlich so war, hat dein Arbeitgeber ( öffent. Dienst ) als Beamtin, beschissen!!!!!!!!!!.

    Warum ich darauf komme, ganz einfach.

    Die Letzte paar Tage, habe ich erfahren das ein Gleichgestellter ( GdB ) Beamter / Beamtin einen Zusatzurlaub bekommen von 3 Tagen.

    Ich habe mal ein bisschen recherchiert und mich hat da der schlag getroffen, wo ich das alles gelesen habe.

    Nichts gegen dich, gelle.

    Generell ja, kommt auch immer darauf an wie man das anstellt.

    MLG wessi
     
  3. mimi67

    mimi67 Aktives Mitglied

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    hallo wessi,
    kannst du mal schreiben, wo das mit den gleichgestellten beamten und dem zusatzurlaub steht? ich bin auch beamtin und hyabe sb-antrag gestellt und faalls ich 30% erhalte, wäre das für mich natürlich auch interessant! 3 tage zusatzurlaub wären sehr hilfreich!
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    als Beamtin bekommst du erst ab 50% - die 5 Tage.
    Auch eine Gleichstellung bei unter 50% ist bei Beamten nicht nötig- wird auch nicht gemacht- da "der Beamte" ja nicht die Entlassungsangst ect. haben muss....

    Wo soll das stehen mit 3 Tage Zusatzurlaub???
    Ich hatte mich sogar beim Versorgungsamt erkundigt .
     
  5. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,

    die 5 Tage mehr an Urlaub gibt es auch bei Beamten erst bei einem GdB 50,nicht darunter.
    :)Aber ich muss keider Silberpfeil widersprechen:
    Ich hatte erst einen GdB 30, reichte einen Widerspruch ein. Parallel dazu reichte ich eine Gleichstellung ein- führte die Schwerbehindertenvertretung meines Regierungsbezirkes für mich durch- die Begründung war, dass ich mich auf eine Beförderungstelle beworben hatte und mit der Gleichstellung höhere Chancen hatte.
    So bekam ich die Gleichstellung (als Beamtin!) und den GdB 40 gleichzeitig.
    Die 5 Tage aber definitiv erst als ich einen GdB 50 hatte. Den GdB 50 bekam ich zwar mehr als 1,5 Jahre rückwirkend, nicht aber die 5 Tage- meine beiden Chefs erkundigten sich an mehreren Stellen, denn sie hätten sie mir gegönnt....
    Viele Grüße
    Kröti
     
  6. anurju

    anurju anurju

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    Hey zusammen,

    ich muss auch 2 Dinge ergänzen:

    Nicht alle schwerbehinderte Beamten (mit mehr als 50%GdB) bekommen 5 Tage mehr Urlaub - z.B. die in einem lehrenden Beruf (Schule...) nicht. Und die Nachteilsaugleiche sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt - da muss man im Einzelfall recherchieren/nachfragen.

    Man kann das nicht so klar sagen, dass Beamten nicht gekündigt werden kann. Vielmehr gibt es da subtilere Vorgehensweisen... Elegant wird das z.B. durch Zwangsberentung (über den Amtsarzt) geregelt oder durch Zwangsversetzungen (vielleicht so lange bis man von selbst aufgibt...). Das ist für den Staat dann viel billiger (z.B. im "mittleren Alter" bekommt man als Pension z.B. nur 35% der Bezüge). Es gibt zwar Schwerbehindertenbeauftragte, aber deren Engagement ist wohl durchaus unterschiedlich.
    Der Schutz von Beamten ist an manchen Stellen schlechter als bei Angestellten. Das hätte ich nie gedacht...
    Nicht falsch verstehen - ich finde schon okay, dass man die Allgemeinheit (denn die muss die Gehälter ja mitbezahlen) vor Mißbrauch schützt - aber im Einzelfall geschehen da echt unschöne Dinge...
    Insofern wollte darauf hinweisen, dass Beamte keinesfalls vor "Arbeitsplatzmaßnahmen" geschützt sind...

    Liebe Grüße von anurju :)
     
  7. Onkel

    Neues Mitglied

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  8. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Dann auch von mir eine wohlgemeinte Ergänzung:

    - 50% GdB reichen für die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch, es muss nicht "mehr" sein ("mindestens" wäre der richtige Begriff),

    - Lehrer bekommen zwar keinen Zusatzurlaub, dafür jedoch Stundenermäßigung und diese gestaffelt am GdB.

    Beste Grüße ;)
     
  9. anurju

    anurju anurju

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    Im schönen Rheinland
    Hallo Mondbein,

    ... das stimmt - "mindestens" wäre korrekter gewesen...
    Die Stundenermäßigung gibt es - allerdings steht zumindest deren voller Umfang wohl manchmal auch nur auf dem Papier (Vertretung...). Falls man nicht einen Chef hat, der die besonderen Bedingungen für Schwerbehinderte ohne Murren berücksichtigt (z.B. Mehrarbeit nur auf Nachfrage...) wird ja jede Lücke im Stundenplan im "Notfall" aufgefüllt. Und zumindest wenn man der einzige Schwerbehinderte ist, macht das Erkämpfen der Ansprüche nicht wirklich Freude und Freunde... Habe ich jedenfalls von mehreren Betroffenen so gehört.
    Da fände ich 5 Urlaubstage schon besser. Aber das mag ja auch jeder anders sehen und mich betrifft das sowieso nicht.
    Genauere Infos - zumindest wohl für NRW - findet man hier:
    http://www.vbe-kreis-aachen.de/index.php?session=5b2c5d0aa5c282588fc9a8af59578561&menu_id=60

    Nur nochmal generell - natürlich haben Beamte durchaus Vorteile, das wollte ich garnicht abstreiten - aber die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist eben auch nur bedingt gegeben. Das sollte man wissen bzw. sich eben nicht zu sehr darauf verlassen, dass alles reibungslos läuft.

    Liebe Grüße von anurju :)
     
    #49 4. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 4. August 2012
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    das nicht- da hast du recht -

    nur bei Angestellten, und wenn die Anzahl von eingestellten Behinderten erfüllt ist - kann der Angestellte behinderte -gekündigt werden - wenn rationalisiert wird in der Firma....
    Einem Beamten muss man eine neue Stelle geben egal wo - auch wenn es einem nicht gefällt-wo man hin gesetzt wird.


    @ Kröti - dann war es bei dir eine Ausnahmesituation - mein Antrag damals bei 30% wurde abgelehnt.

    LG
     
  11. took1211

    took1211 Guest

    @ anurju, ein schwerbehinderter Lehrer mit Abminderungsstunden braucht keine Vertretungstunden zu erteilen.Der Schulleiter würde sonst mit
    der Schwerbehindertenvertretung des Schulamtes Probleme bekommen,wenn er die Gesetzlichkeiten nicht einhält.
    Aus meiner beruflichen Tätigkeit kenne ich keinen Lehrer,der zu solchen Stundenvertretungen herangezogen wurde.
    lg took
     
  12. anurju

    anurju anurju

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    Im schönen Rheinland
    Hey Took,

    leider kenne ich da andere Fälle - gerade an kleinen Schulen geht es oft leider auch garnicht anders...
    Zumindest in NRW ist die Regelung auch etwas schwammig und besagt, dass der betreffende Kollege "vor der Anweisung von Mehrarbeit gefragt werden muss" - und wenn der Chef fragt "können Sie da einspringen, ich hab keinen anderen, wenn Sie es nicht machen, muss Kollegin XY 2 Klassen betreuen - wer sagt denn dann bitte nein - auch wenn er das Recht auf seiner Seite hat ?".
    Und so machen unzählige Schwerbehinderte mehr als sie müssen, um Kollegen nicht zu belasten bzw. keine Kämpfe mit der Schulleitung ausfechten zu müssen.
    Das mag an großen System komplett anders sein - aber in der Realität sieht es dann eben doch manchmal anders aus.
    Zumindest in NRW gibt es die Zuständigkeit von Schulämtern nur noch für die Grund- und Hauptschule. Insofern ist die Bezirksregierung für unzählige Schulen zuständig - da mahlen die Mühlen dann langsamer. Zudem: Möchte man denn seinen Schulleiter dort "anschwärzen" und dann weiter an dem System arbeiten...?
    Also: die Regelung ist mir klar - aber in der Realität sieht es eben aber anders aus, wie ich von Mitgliedern des Personalrates gehört habe.

    @ Silberpfeil - das ist ein Riesenvorteil - da sind wir uns einig...

    Liebe Grüße von anurju
     
    #52 5. August 2012
    Zuletzt bearbeitet: 5. August 2012
  13. took1211

    took1211 Guest

    @ anurju,ich habe 39 Jahre als Lehrerin gearbeitet und wohl erlebt,wie die Realität an Schulen aussieht.
    Ein schwerbehinderter Lehrer bekommt zwar aufgrund seines GdB Abminderunsstunden,aber alle anderen Arbeitsaufgaben sind gleich denen ,
    die nicht schwerbehindert sind,z.B.aufgeteilte Klassen oder zwei Klassen gleichzeitig zu unterrichten.Klassenleiter u.a.
    Ich finde es schon sehr merkwürdig,wenn Schulleiter so agieren sollten.....wenn Sie es nicht machen,muss...Dadurch "nötigt" er ja den schwerbehinderten Lehrer fast und drängt diesen in die Enge.Ein Schulleiter hat mitunter auch andere Möglichkeiten, solche Probleme zu lösen.Das müsste er allerdings dann vor seinem Schulamt oder wie es in NRW benannt wird,verantworten.Diese hier zu erörtern würde den Rahmen sprengen.
    Ganz gleich,ob Unterrichtsausfall,aufgeteilte Klassen oder zwei Klassen gleichzeitig unterrichten,beides geht zu Lasten der Kinder.Darüber sind wir uns
    einig,denke ich.
    Wenn ein Lehrer seine Abminderungsstunden in Vetretungsstunden umsetzen "soll",auch wenn die Situation an der Schule kompliziert ist,so braucht er diese nicht.Es geht nicht nur um die Umsetzung eines § aus dem Schwerbehindertengesetz,sondern auch um die Achtung und Anerkennung der Erkrankung eines
    schwerbehinderten Menschen.
    Unterrrichtsvertretungen stellen in jedem Bundesland ein Problem dar.Das sollten sich die Ministerpräsidenten als Schwerpunkt auf ihren Arbeitsplan setzen.
    lg took
     
  14. anurju

    anurju anurju

    Registriert seit:
    13. März 2011
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    Im schönen Rheinland
    Hallo Took,

    da hast du völlig Recht !
    Möge es für alle Betroffenen eine gute Mischung aus verständnisvoller Personalführung und eigener Kraft zur Durchsetzung der Ansprüche geben.
    Ich glaube, so könnte man verhindern, dass Rheumatiker doch häufig frühzeitig aus dem Arbeitsleben austreten (müssen).

    Liebe Grüße von anurju :)
     
  15. alte Tante Ju

    alte Tante Ju Neues Mitglied

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    Hallo Köllner, excellent für Dich. Was muss man denn angeben um 50% zu bekommen. Habe seit 2 Monaten RA. Wuerde mich sehr interessieren, da ich den Antrag zu stellen plane. LG Ju

    QUOTE=andy72;423263]Hallo Köllner,

    toll das es geklappt hat:top:, denn wenn ich das hier so alles bis jetzt gelesen habe hattest du echt Glück.
    Bei mir hat es damals 2001 gleich auf anhieb auf 50% geklappt und das in weniger als 4Wochen und als ich dann nach 5Jahren den Stempel unbefristet gab, hatte ich den gleichen gedanken nur nichts ändern.

    Gruß Andy:a_smil08:[/QUOTE]
     
  16. moni13

    moni13 Mitglied

    Registriert seit:
    5. August 2012
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    38
    Gdb

    hallo! ich habe einen gdb von 60 unbefristet. aber was hab ich davon nichts. ich bin aus österreich ist es bei uns anders. ich hab den ausweis ja komme bei veranstaltungen oft günstiger davon, aber die besuche ich ja eh nie. ansonsten hab ich nichts. arbeite voll. auch mit starken schmerzen. jetzt kommt noch dazu das ich an einen ohr fast nichts höre und am anderen nur 50% lt. hno arzt.
    kann mir da jemand weiterhelfen?
    lg monika
     
  17. kukana

    kukana in memoriam †

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    30. April 2003
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    Köln
     
  18. Tine200

    Tine200 Immer auf´m Sprung ;o)

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    Glück gehabt?!

    Hallo Leute,

    auch mein GdB wurde von 2008/30 nach Verschlechterungsantrag auf 2012/50 unbefristet angehoben.

    Ich freue mich. Ging ohne wenn und aber durch.

    Weiß leider noch nicht, was mir das wirklich für Vorteile bringen könnte :vb_confused:. Bin da auch eher etwas verhaltener.

    Gruß Tine
     
  19. skatteufelin

    skatteufelin Neues Mitglied

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    2
    Zusatzurlaub

    Tja, ist ja alles schön und gut mit den 5 Tagen Zusatzurlaub. Ich bin angestellte Lehrerin im öffentlichen Dienst und bekomme die "5-Tage-Zusatz-Urlaub" nicht, da laut Aussage des Schulleiters, diese in den Ferien zu nehmen sind. Die Ferien benötige ich aber größtenteils durch die neue ISS (Integrierte Sekundar Schule) in Berlin, um liegengebliebene Arbeit aufzuarbeiten, Tests und Leistungskontrollen, Klassenarbeiten etc. zu korrigieren. Ferien bedeuten nicht gleich Urlaub, wenn man seinen Job ernst nimmt. Um z.B. Projekte vorzubereiten, benötigt man die Ferien, weil während der Schulzeit keine Zeit bleibt. Ich bin ein eingefleischter "OSSI", der noch den Schülern etwas beibringen will, was unter den heutigen Bedingungen kaum noch möglich ist. Für eine Mathe-Stunde muss ich z.B. 3 Vorbereitungen machen: 1 Vorbereitung für die Sonderschüler, 1 Vorbereitung für die Schüler mit Hauptschulniveau und 1 Vorbereitung für die Schüler mit Realschulniveau, denn in der ISS sind alle Schüler (auch kriminelle, aggressive und sozial gestörte). Tägliche Beleidigungen wie: "Fick dich", "Schlampe", "eh Alter verpiss dich", "bescheuerte Kuh", "blöde Tusse" etc. muss man ertragen. Wenn man dann aber noch unter 50% GdB mit u.a. einer schweren Psoriasis leidet (von den schwer geschädigten Kniegelenken und 2 Titanbandscheiben in der HWS ganz zu schweigen), darf man sich zusätzlich noch mit Beleidigungen, wie "Pustel-Erna", "Schuppen-Willy", "Gehe dich erstmal entschuppen, denn mit schuppigen Viechern rede ich nicht", "Krätzen-Lilly" etc. täglich abgeben. Das einzig Gute sind die zwei Abminderungsstunden. Da wir das sogenannte 40-Minuten-Modell haben ( die 5 Minuten, die übrig bleiben, werden in zusätzliche Stunden umgewandelt, so dass man 30 Stunden Unterricht statt 26 hat) bleiben dann noch 28 Stunden Unterricht in der Woche, die aber auch vorbereitet werden müssen. Was mich immer ärgert sind die Argumente, die Lehrer haben es gut, die sind Mittags zu Hause. Das war vielleicht vor 20 Jahren der Fall. Ich bin 53 Jahre und gehe mit Grausen zur Arbeit. Die Eltern der sehr auffälligen Schüler (Aggressivität, Beleidigungen, Null-Bock auf Schule, körperliche Gewalt), sind selbst oft überfordert und meinen, dafür sei die Schule da. Durch die neue ISS bleibt kein "Schüler mehr sitzen", auch wenn er 10 Sechsen hat. Jedes Wort muss man auf die "Goldwaage" legen. Nur allein die Aussage "Halt endlich dein Maul" ergibt eine Anzeige der Eltern wegen Beleidigung, aber die Schüler dürfen einen endlos beleidigen ohne Konsequenzen, denn es kommt immer nur das Argument, "die haben eine schwere Kindheit". Aber auf eine GdB von 50% wird sogut wie keine Rücksicht genommen. Im Gegenteil. Ich war 4 Wochen in der Charité wegen einer offenen Psoriasis (Schuppenflechte). Als Dank ("Entgegenkommen der Schulleitung") hat man mir meine Klasse und meinen Raum weggenommen. Alles nur zu "meinem Wohl". Von den Kollegen werde ich "schief" angesehen, weil sie für mich Vertretungen machen mussten. Ich darf jede Stunden den Raum wechseln, obwohl alle anderen Kollegen ihren eigenen Raum habe und die Schüler zu ihnen kommen müssen. Was will ich denn, meine Schränke darf ich doch weiter nutzen. Aber leider muss ich immer warten, bis keiner im Raum ist, um an meine Materialien zu kommen oder muss mich durch eine Schülermasse drängeln, die keinen Platz machen. Lieber würde ich auf eine 50% GdB verzichten und gesund sein, als mich täglich diesen Depressalien auszuliefern. Als Behinderter wird man in dieser Gesellschaft doch nur als "Abschaum" angesehen.
    Das ich abends zu Hause auf "allen Vieren" die Treppe hoch gehe, um ins Schlafzimmer zu kommen, oder die Psoriasis, die auch die Hände befallen hat, nicht verdecken kann und ständige Beleidigungen erdulden muss, interessiert niemandem. Da sind 50% GdB ein "Lacher". Ich finde es als Schäbig, dass ein Mensch nach Aktenlage eingestuft wird und nicht nach seinem tatsächlichem Vermögen, dass tägliche Leben zu meistern.
     
    #59 26. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 26. Dezember 2012
  20. skatteufelin

    skatteufelin Neues Mitglied

    Registriert seit:
    26. Dezember 2012
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    2
    Dann lebst du nicht in Berlin!!!!!
    Ich habe mehrere Stundenvertretungen, trotz 50% GdB.
     
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