kukana
in memoriam †
Rechtlich wird es da wohl kompliziert:
Schon Husten oder Grippemittel werden zum Teil unter Zusatz von Alkohol produziert, oder enthalten z.B. Codein.
....Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung sogenannter berauschender Mittel stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG dar. Diese wird mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Ausnahme: wenn die Arznei vom Arzt für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben und entsprechend dieser Verordnung eingekommen wurde....
Heisst für mich, wenn mein Arzt mir ein Medikament verordnet, dann frage ich ihn vorher ob ich damit autofahren darf. Wenn mir nach MTX oder Humira z.B. schnell übel wird (evtl. mit Brechreiz), dann spritze ich am Abend und fahre danach nicht, evtl. auch nicht am nächsten Tag, das heisst für mich Spritztag am Samstag abends.
Jeder ist somit selbst verantwortlich und muss sich klar sein, wenn ein Unfall aufgrund der Medikamenten Nebenwirkungen passiert, muss man sich verantworten. Und das gilt eben nicht nur für uns mit dem Rheuma, sondern schon für jemand der mal eben ein bisschen Codeinhaltigen Hustensaft vor der Fahrt einnimmt.
LG Kukana
Schon Husten oder Grippemittel werden zum Teil unter Zusatz von Alkohol produziert, oder enthalten z.B. Codein.
....Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung sogenannter berauschender Mittel stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG dar. Diese wird mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Ausnahme: wenn die Arznei vom Arzt für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben und entsprechend dieser Verordnung eingekommen wurde....
Heisst für mich, wenn mein Arzt mir ein Medikament verordnet, dann frage ich ihn vorher ob ich damit autofahren darf. Wenn mir nach MTX oder Humira z.B. schnell übel wird (evtl. mit Brechreiz), dann spritze ich am Abend und fahre danach nicht, evtl. auch nicht am nächsten Tag, das heisst für mich Spritztag am Samstag abends.
Jeder ist somit selbst verantwortlich und muss sich klar sein, wenn ein Unfall aufgrund der Medikamenten Nebenwirkungen passiert, muss man sich verantworten. Und das gilt eben nicht nur für uns mit dem Rheuma, sondern schon für jemand der mal eben ein bisschen Codeinhaltigen Hustensaft vor der Fahrt einnimmt.
LG Kukana