Zum Thema PhysioRezept
Jedem Patienten stehen im Regelfall 3 mal 6 Behandlungen mit längerfristigen Bedarf (z.B. EX 2/WS2 für KG;KGG,MT) zu - danach müssen zwischen der letzten Behandlung und dem Ausstellungsdatum des neuen Rezepts drei Monate liegen (nicht Quartals gebunden).
Jedes weitere Rezept davor ist ein Rezept "außerhalb des Regelfall" - dann kann der Artz auch mehr als 6 Einheiten auf dem Rezept verordnen.
Ob der Arzt das auch tut, liegt in seinem Ermessen - und ist dann auch sicherlich von seinem "Budget" abhängig. (vielleicht interessant zu wissen, dass zB Orhtopäden mehr verordnen könne, als HA oder Rheumat.)
Für einige chronisch Erkrankungen gibt es die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Langzeitverordnung zu bewirken - dann kann der Arzt außerhalb des Regelfall verordnen, ohne das es sein Budget belastet. Dann läuft das mit der Verordnung reibungslos
Nun ist es so, dass Rheuma nicht unter diese chron. Erkrankungen fällt (dazu gehören viele Neurol.Erkrankungen zB Parkinson, MS etc) - ich habe das trotzdem bei meiner Krankenkasse beantragt und meine Kasse (((HEK) hat mir das gewährt für 2014 - für nächstes Jahr muss ich wieder neu beantragen. Jede Kasse entscheidet von Fall zu Fall.
Also kann ich nur jedem raten, den Antrag an die Kasse zu stellen - hilfreich ist, eine Bericht vom Rheumat. und von der Physio - gleich mit zu schicken.
Ich kann hier nicht den kompletten Heilmittelkatalog - danach richtet sich das ganze nämlich - aufzählen, aber vielleicht hilft das ja etwas - sonst könnt ihr mich auch gerne fragen.
Gruss
tusch