Also seit 2017 hat man Rheuma in die Erkrankungsliste aufgenommen, bei denen eine Langfristverordnung für KG ohne vorherige Genehmigung durch die Kasse möglich ist und das Budget des Arztes nicht belastet. Denn diese Verordnungen unterliegen dann nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
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"Besondere Verordnungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf
Diagnosen mit Sonderrolle im Richtwerte-Prüfverfahren
Schwer kranke Patienten, die in intensivem Ausmaß oder auf lange Sicht Heilmittelverordnungen benötigen, lösen oftmals hohe Verordnungskosten aus. Deshalb sind bestimmte Diagnosen den besonderen Verordnungsbedarfen bzw. dem langfristigen Heilmittelbedarf zugeordnet. Die bei diesen Diagnosen anfallenden Verordnungskosten sind nicht Gegenstand einer möglichen statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung."
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"Was ist langfristiger Heilmittelbedarf?
Was ist langfristiger Heilmittelbedarf?
Der langfristige Heilmittelbedarf ist für schwer kranke Patienten vorgesehen, die voraussichtlich einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mit Heilmitteln von mindestens einem Jahr haben. Die Kosten dieser Verordnungen werden nicht dem Heilmittel-Verordnungsvolumen der Praxis hinzugerechnet und unterliegen nicht der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung (z. B. Heilmittel-Richtwerte-Prüfung). Damit dies gewährleistet ist, muss eine Diagnose (ICD-10-Code) im Zusammenhang mit einem in der
Diagnosenliste (Besondere Verordnungsbedarfe/langfristiger Heilmittelbedarf) gelisteten Indikationsschlüssel auf der Heilmittelverordnung genannt sein. Auch bei diesen Verordnungen ist auf wirtschaftliche Verordnungsweise und genaue Indikationsstellung zu achten.
Ab der ersten Verordnung kann das Feld „außerhalb des Regelfalls” angekreuzt werden, die Erst- und Folgeverordnungen entfallen und der Vertragsarzt kann die Verordnung mit der erforderlichen Menge unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausstellen. Spätestens dann muss zur Verlaufskontrolle wieder ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden.
Obwohl diese Verordnungen als Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgestellt werden, ist keine Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse des Patienten erforderlich (§ 8a Abs. 8 Heilmittel-Richtlinie)."
Quelle:
https://www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/heilmittel/besonderer-langfristiger-bedarf/
Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf (Stand: 14.02.2019, PDF, 197 KB)
Quelle:
https://www.kbv.de/html/22246.php