Der hat wohl Angst, dass ihm der Überblick flöten geht, wenn er nicht alle naselang eine Verordnung schreibt. Oder wird das finanziell anders vergütet? Wahrscheinlich gibts für jede einzelne Verordnung einen gewissen Betrag, so dass er da eher sein Portemonnaie im Blick hat...
Keine Ahnung, ob das vergütet wird wobei jede Verordnung auch Kosten verursacht, die man gegenrechnen müsste. Ich glaube, es ist müßig, darüber zu spekulieren. Wie geht es Deinem Mann und seinem Fuß? War er im Krankenhaus zum röntgen?
Nein, war er nicht. Er meint, dass es schon besser als gestern ist. Ich weiß nicht so recht, so wirklich gut sieht der Fuß nicht aus.
Eben, das hab ich mir auch gedacht. Dass er gestern überhaupt zum Arzt ist, ist der Schimpfe seiner Schwester zu verdanken, da konnte ich mich auch nicht wirklich durchsetzen. Aber ich behalte das im Auge.
Ich habe nur vierteljährliche Kontrollen mit Blutabnahmen beim Rheumatologen und die Abzapferei findet auch mittags statt. Beim HA. hätte ich schon morgens um 8 Uhr nüchtern auf der Matte stehen müssen. Zum Glück habe ich keinen weiten Weg zum Rheumadoc, der ist 5 Minuten zu Fuß entfernt und der HA. auch. Die ersten Jahre waren es auch mühsam für mich diese Wege zu gehen. Aber anderweitig wenn ich das bei euch anderen teilweise so lese, da scheinen wohl andere Wege überwunden zu werden. Nun ist es auch so dass sich in den Jahren meine RA gebessert hat, ich laufe besser habe nicht so lange Morgensteife wie früher. Das liegt auch wohl daran, dass ich seit einigen Monaten einen Hund habe mit denen ich mehrmals am Tag losgehen muss. (Therapiehund wie der Rheumadoc sagt). Fahrten zum Arzt mit Krankentransport kosten aber auch 10 Euro SB.
Hat man mir versichert, gefragt haben ich ihn nicht. Ich weiß nur, dass er mir was von Computervorgaben erzählen wollte.
Also seit 2017 hat man Rheuma in die Erkrankungsliste aufgenommen, bei denen eine Langfristverordnung für KG ohne vorherige Genehmigung durch die Kasse möglich ist und das Budget des Arztes nicht belastet. Denn diese Verordnungen unterliegen dann nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Sollten diese Postings nicht angebracht sein, dann bitte einfach löschen. "Besondere Verordnungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf Diagnosen mit Sonderrolle im Richtwerte-Prüfverfahren Schwer kranke Patienten, die in intensivem Ausmaß oder auf lange Sicht Heilmittelverordnungen benötigen, lösen oftmals hohe Verordnungskosten aus. Deshalb sind bestimmte Diagnosen den besonderen Verordnungsbedarfen bzw. dem langfristigen Heilmittelbedarf zugeordnet. Die bei diesen Diagnosen anfallenden Verordnungskosten sind nicht Gegenstand einer möglichen statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung." ...... "Was ist langfristiger Heilmittelbedarf? Was ist langfristiger Heilmittelbedarf? Der langfristige Heilmittelbedarf ist für schwer kranke Patienten vorgesehen, die voraussichtlich einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mit Heilmitteln von mindestens einem Jahr haben. Die Kosten dieser Verordnungen werden nicht dem Heilmittel-Verordnungsvolumen der Praxis hinzugerechnet und unterliegen nicht der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung (z. B. Heilmittel-Richtwerte-Prüfung). Damit dies gewährleistet ist, muss eine Diagnose (ICD-10-Code) im Zusammenhang mit einem in der Diagnosenliste (Besondere Verordnungsbedarfe/langfristiger Heilmittelbedarf) gelisteten Indikationsschlüssel auf der Heilmittelverordnung genannt sein. Auch bei diesen Verordnungen ist auf wirtschaftliche Verordnungsweise und genaue Indikationsstellung zu achten. Ab der ersten Verordnung kann das Feld „außerhalb des Regelfalls” angekreuzt werden, die Erst- und Folgeverordnungen entfallen und der Vertragsarzt kann die Verordnung mit der erforderlichen Menge unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausstellen. Spätestens dann muss zur Verlaufskontrolle wieder ein Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden. Obwohl diese Verordnungen als Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausgestellt werden, ist keine Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse des Patienten erforderlich (§ 8a Abs. 8 Heilmittel-Richtlinie)." Quelle: https://www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/heilmittel/besonderer-langfristiger-bedarf/ Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf (Stand: 14.02.2019, PDF, 197 KB) Quelle: https://www.kbv.de/html/22246.php
Hm, vielleicht verstehe ich das ja falsch aber eine langfristverordnung schützt ja nicht davor, das man alle naselang zum Arzt muss um sich ein Rezept raus zu holen
Ja, ein Mal im Quartal. Aber zumindest ist es so, dass der Arzt problemlos kontinuierlich KG-Rezepte ausstellen darf, diese nicht von der Krankenkasse genehmigt werden müssen. Und v.a. kann der Arzt nicht argumentieren, dass er dies nicht darf oder dass dies sein Budget belasten würde und er eventuell Regressforderungen deshalb bekäme. Meistens bekommt man ja zu hören, dass er oder sie kaum KG verordnen darf, weil die Kasse dem ein Riegel vorgeschoben hat und andernfalls sogar Regress riskiert. In dieser Diagnoseliste sind sämliche Rheumaerkrankungen gelistet, auch die seronegative Polyarthritis. Und es wird ausdrücklich darauf hingewisen, dass es nur eines Rezepts bedarf, man von Anfang an außerhalb des Regelfalles ankreuzen kann und es keinerlei Genehmigung durch die Krankenkasse bedarf. Auch das Budget des Arztes wird nicht belastet, weil es der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht unterliegt. Es gibt eigentlich kein Argument mehr ein KG-Rezept nicht auszustellen im Falle einer Rheuma-Erkrankung Also das ist doch eine enorme Erleichterung!
Nur ists halt so, dass man sich fügen muss, wenn der Rheumatologe nur 6 x verschreibt, dies auch begründet, und der Hausarzt an den Rheumatologen verweist. Auch der Bericht ist notwendig. Was soll man da machen? Ich streite mich wegen sowas nicht mit dem Arzt. Wenn ich im Quartal 6 mal Physio habe bringt mir das echt garnix. Da lass ichs gleich und mach meine Gymnastik nach einem You-Tube-Video.
Ich habe mir einen Hausarzt gesucht, der es so handhabt. So muss ich nicht ständig um KG-Rezepte betteln und bekomme durchgängig KG.
Ui sorry, vergessen. Es ist kein Bericht notwendig, sondern nur die Bestätigung der Rheuma-Diagnose. Denn es ist ja keine Genehmigung durch die Kasse erforderlich, sondern der richtige Diagnoseschlüssel muss auf dem Rezept vermerkt sein.
Wieso bekomme ich dann anstandslos den Bericht, wenn er doch garnicht notwendig ist? Die Physiotherapeutin wüsste es doch und reisst sich ja nicht um solche unnötigen Arbeiten.
Musst Du die mal fragen, Chrissi. Mein Pflegedienst holt die Rezepte ab, die Praxis ist 600m von hier entfernt. Mich würde nur mal interessieren, warum mein Orthopäde da so stur ist, rein menschlich. Ausdiskutieren und darum streiten werde ich es nicht. Er stellt ja aus, das ist die Hauptsache.
Hallo Crissi, ich hatte es anders verstanden. Ich dachte, du meinst, man bräuchte einen Arztbericht damit man bei der Kasse diese Verordnung gnehmigt bekommt. Ja, wenn dein Arzt ankreuzt, dass er einen Bericht vom Physiotherapeuten möchte, dann ist das so, klar. Aber ich verstehe den Zusammenhang nicht zu der Verschreibungsmöglichkeit ohne vorherige Genehmigung der Kasse und ohne Belastung des Budgets des Arztes.
Servus allina, dank dir für die Info. Ich finde das sind prima Nachrichten für viele von uns und hilft sicher einigen weniger mundeifrigen zu ihrem Rezept zu kommen. Etwas ein kleines bißchen einfacher zu gestalten ist doch super. Ergo danke für die Mitteilung! Kira
Ich werde meinen Orthopäden noch mal fragen, denn anfangs hat er es mit der Sorge um eine Prüfung begründet. Ist mit eben wieder eingefallen. Aber inzwischen ist es ja der Computer, der die Vorgaben macht. Dann muss ich mit dem mal reden, am besten per Teamviewer. Hm… Es gibt ja noch andere Orthopäden. Allerdings bin ich immer noch der Meinung, bei meinem richtig zu sein. Solange das seine einzige Macke ist.