kukana
in memoriam †
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808965.pdf
Bitte mal §31 zugefügter Absatz 6 lesen, da steht was darüber, dass wohl der Versicherte teilnehmen muss an einer 5 Jahre Begleitstudie?
Ausserdem ist wohl noch nicht gesichert, wer den Aufwand trägt des Arztes, der das ganze nachhalten soll. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Ärzte da sicher gehen möchten.
LG Kukana
***
1.
eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur
Verfügung steht,
2.
eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheits-
verlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht und
3.
die oder der Versicherte sich verpflichtet, an einer bis zum ... [
einsetzen: Datum des letzten Tages des
auf das Inkrafttreten folgenden 60. Monats
] laufenden nicht
interventionellen Begleiterhebung zum Ein-
satz dieser Arzneimittel teilzunehmen.
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Bitte mal §31 zugefügter Absatz 6 lesen, da steht was darüber, dass wohl der Versicherte teilnehmen muss an einer 5 Jahre Begleitstudie?
Ausserdem ist wohl noch nicht gesichert, wer den Aufwand trägt des Arztes, der das ganze nachhalten soll. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Ärzte da sicher gehen möchten.
LG Kukana
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1.
eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur
Verfügung steht,
2.
eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheits-
verlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht und
3.
die oder der Versicherte sich verpflichtet, an einer bis zum ... [
einsetzen: Datum des letzten Tages des
auf das Inkrafttreten folgenden 60. Monats
] laufenden nicht
interventionellen Begleiterhebung zum Ein-
satz dieser Arzneimittel teilzunehmen.
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