malchatun
Aktives Mitglied
da scheinen eure KK ja doch flexibler zu sein als meine. und es scheint auch jede KK anders zu machen?
ich musste für eine zuzahlungsbefreiung für 2008 alle belege von 2008 einreichen und auch mein einkommen für 2008 nachweisen. also nicht das von 2007. dazu musste das jahr 2008 vorbei sein. ich hatte es nämlich zum ersten mal ende 2008 versucht, aber da wurde abgelehnt mit der begründung, es sei ja mein gesamteinkommen von 2008 noch nicht klar. ich durfte das also erst am 31.12.2008 oder januar 2009 machen. hochgerechnet wurde da nichts.
claudia, genau diese bestätigung habe ich von mener hausärztin bekommen. aber bei meiner kk hat das nicht gereicht.
irgendwie wird es jetzt wieder verwirrender....
was ich mich jetzt noch frage:
im august 2008 war ich dann bereits 1 jahr krank und auch jedes der 4 quartale deswegen in ärztlicher behandlung. kann ich den antrag nun für das vergangene jahr (august 2007 - august 2008) stellen oder für das kalenderjahr 2008 oder erst 2009 für das kalenderjahr 2009 (so sagt es meine KK)?
muss ich vor dem kalenderjahr, für das ich den antrag stelle, bereits die 4 quartale krank gewesen sein? das würde bedeuten, ich kann erst ab dem 2. jahr meiner krankheit von der zuzahlungsbefreiung profitieren?
ich musste für eine zuzahlungsbefreiung für 2008 alle belege von 2008 einreichen und auch mein einkommen für 2008 nachweisen. also nicht das von 2007. dazu musste das jahr 2008 vorbei sein. ich hatte es nämlich zum ersten mal ende 2008 versucht, aber da wurde abgelehnt mit der begründung, es sei ja mein gesamteinkommen von 2008 noch nicht klar. ich durfte das also erst am 31.12.2008 oder januar 2009 machen. hochgerechnet wurde da nichts.
claudia, genau diese bestätigung habe ich von mener hausärztin bekommen. aber bei meiner kk hat das nicht gereicht.
irgendwie wird es jetzt wieder verwirrender....

was ich mich jetzt noch frage:
im august 2008 war ich dann bereits 1 jahr krank und auch jedes der 4 quartale deswegen in ärztlicher behandlung. kann ich den antrag nun für das vergangene jahr (august 2007 - august 2008) stellen oder für das kalenderjahr 2008 oder erst 2009 für das kalenderjahr 2009 (so sagt es meine KK)?
muss ich vor dem kalenderjahr, für das ich den antrag stelle, bereits die 4 quartale krank gewesen sein? das würde bedeuten, ich kann erst ab dem 2. jahr meiner krankheit von der zuzahlungsbefreiung profitieren?
