@hallo das regelt jede kasse anders mit den "chronikerprogramm" oder "gesundheitskursen". es stimmt für rheumatiker findet man kaum etwas, maximal noch was für wirbelsäukenerkrankte, dann hört es schon auf. ich bekomm eine lange liste an was ich teilnehmen kann um irgendeine prämie oder "punkte" zu bekommen-nur das sind nicht meine wehwechen... wenn ich ein jahr nicht zum arzt geh, kann ich sparen, bekomme geld zurück....toll... wie soll das gehen? als kranker habe ich so gut wie keine chance solche "vergünstigungen" zu erhalten...leider sauri:a_smil08:
@auri, es geht um die !% grenze nicht um prämien oder bonuspunkte und somit vergünstigungen und die sollte jede kk gleich handhaben sowohl meine mum ( herzkrank) als auch ich (psyche und schmerzdoc) haben anfang 2011 ganz normal mit einer bescheinigung des hausarztes über eine chr. erkrankung die 1% bekommen..da war nicht von neuen gesetzen die rede zumindest nicht bei der tk
das hab ich eben gefunden: aus http://www.dgvp.de/system/cms/upload/pdf/2010/Chronikerregelung.pdf Für Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 schwerwiegend chronisch krank waren, gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Belastungsgrenze gilt für den gesamten Familienhaushalt. Für chronisch kranke Patientinnen und Patienten ist es jedoch besonders wichtig, dass sie sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen, um eine Verschlimmerung der Krankheit und das Entstehen von Folgeerkrankungen zu vermeiden. Therapiegerechtes Verhalten Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde deshalb die verminderte Belastungsgrenze ab 1. Januar 2008 an die Voraussetzung geknüpft, dass sich die Patientin oder der Patient im Fall einer chronischen Erkrankung am Behandlungsprozess beteiligt. Das bedeutet: Sie oder er nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Chroniker teil oder folgt den zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient bzw. Patientin verabredeten Therapie-Inhalten. Auf Familien wird durch Freibeträge für Ehepartner (4.473 Euro) und Kinder (pro Kind 3.648 Euro) zusätzlich Rücksicht genommen, auch wenn diese nicht gesetzlich versichert sind. Alleinerziehende können dabei den höheren Freibetrag des Ehepartners für das erste Kind veranschlagen. Chronikerregelung § 62 SGB 5 Es gibt keine Verpflichtungen zur Teilnahme an Früherkennungs-untersuchungen. Um aber im Fall einer späteren chronischen Erkrankung die verminderte Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen in Anspruch nehmen zu können, sollen sich gesetzlich Versicherte über die Inhalte der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung beraten lassen, sobald sie das entsprechende Anspruchsalter erreichen. Diese Regelung gilt derzeit nur für die Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (für Frauen ab 20 Jahre), Brustkrebs mittels Mammographie-Screening (für Frauen von 50 bis 69 Jahren) und von Darmkrebs (für Frauen und Männer ab 50 Jahre). Sie betrifft Frauen, die am Stichtag 1. April 2007 unter 20 Jahre und Männer, die an diesem Tag unter 45 Jahre alt waren. Die Versicherten müssen die Inanspruchnahme der Beratung innerhalb von zwei Jahren nach Erreichen des jeweiligen Anspruchsalters nachweisen. Die Beratungen können von jedem am Krebsfrüherkennungsprogramm teilnehmenden Arzt beziehungsweise jeder Ärztin durchgeführt werden, sofern diese berechtigt sind, die vorgenannten Untersuchungen selbst durchzuführen. Für ältere Versicherte (also Frauen, die am 1. April 2007 mindestens 20 Jahre alt sind und Männer, die an diesem Datum mindestens 45 Jahre alt sind) gilt diese Regelung nicht. Wenn sie im späteren Lebensverlauf chronisch krank werden, können sie die verminderte Belastungsgrenze von einem Prozent unabhängig von dieser Voraussetzung in Anspruch nehmen. Auch Versicherte, die schon vor dem 1. April 2007 an einer chronischen Erkrankung gelitten haben und bereits von der Ein-Prozent-Zuzahlungsgrenze nach altem Recht profitieren konnten, behalten ihre Zuzahlungsvergünstigung. lg sauri:a_smil08:
Chroniker-Regelung die Chroniker-Regelung ist gesetzlich geregelt und gilt für alle gesetzlich Versicherten gleichermaßen. Die normale Zuzahlungsgrenze ist für jeden gesetzlich krankenversicherten 2% vom Jahres-Bruttoeinkommen einschließlich aller Sondervergütungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni usw. Die Chroniker-Regelung legt fest, dass man, wenn man darunterfällt nur 1% seines Jahres-Bruttoeinkommens usw. aufzuwenden hat. Die Kriterien sind auch genau festgelegt die anzuwenden sind um die Chroniker-Regelung zur Anwendung zu bringen. Präventionsprogramme haben nichts aber auch garnichts mit der Chroniker-Regelung zu tun und auch die DMP-Programme nicht. Allerdings sind Menschen in DMP-Programmen sehr häufig auch chronisch kranke Menschen. Die Chroniker-Regelung kommt nicht automatisch zum Tragen sondern man muss sie bei seiner Krankenkasse beantragen. Dazu gibt es ein Formular, dass man selbst und der behandelnde Facharzt ausfüllen muss. Auaßerdem sollte man eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder -bescheides beilegen und falls man eine Pflegestufe hat, den Nachweis dafür auch. LG Gabi bibi, ro-lerin seit 06/2003
danke für die Beiträge. @Gabi, ich wollte mir ja heute das Formular bzw. Antrag für die Chroniker-Regelung holen, um mir diese, wie jedes Jahr, beim Rheuma-Doc. ausfüllen zu lassen bzw. bestätigen. So war es die Jahre zuvor immer und es gab nie Beanstandungen. Die Dame von der KK hat dies aber abgelehnt mit der Begründung ich käme nicht in Frage, da 1. keine 60% sondern nur 50% und 2. keine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 vorliegt. Wenn ich aber an dem Gesundheitsprogramm für koronarer Herzkrankheit teilnehme, dann bekäme ich die Chroniker-Regelung. Meine chronische Erkrankung ist aber cP und dafür gibt es kein Gesundheitsprogramm. Außerdem erfülle ich ja eines der zusätzlichen Merkmale der Chroniker-Regelung. So wie es aussieht zählt meine KK Präventionsprogramme als Chroniker-Regelung hinzu. Jetzt hat man schon diese Krankheit und muss versuchen mit ihr zu leben und hat dann auf einmal noch den Ärger mit der Kasse. Vielleicht ist die Sachbearbeiterin nicht richtig aufgeklärt. LG Angelika Anna Nachtrag: Was ich noch vergessen habe zu erwähnen, wenn ich nicht an diesem Programm teilnehme bekäme ich nichts. Bekommen die KK Kopfprämie?
ich würde es galtte bei ner anderen sachbearbeiterin nochmal probieren und evtl den text von hier kopieren..also den 3. wo es um uns geht die scheint ja irgendwie im falschen film zu sein..notfalls ne vorgesetzte sprechen bei der tk, muss man nur alle 3 jahre ne bescheinigung über die chr erkrankung abgeben..viell würde es bei deiner ja auch langen wenn du dieses jahr keine abgibst??
angelika, wie alt bist du und wie lange bist du schon chronisch krank???? das wäre die einzige erklärung, dann hätte die dame von der kk recht.... danke sauri:a_smil08:
Hallo Saurier, ich bin 65 Jahre alt und bin seit 1990 an cp erkrankt und ab 2001 als chronisch anerkannt. Bekomme daher bis jetzt immer seit 2001 die Chroniker-Regelung ohne Beanstandung. Habe mir das auch jedes Jahr vom Rheuma-Doc. bestätigen lassen, was ja auch von der KK verlangt wird. Habe mich also immer an die Regelung gehalten. LG Angelika Anna
danke angelika! dann halte der das morgen unter die nase: ...aus http://www.dgvp.de/system/cms/upload/pdf/2010/Chronikerregelung.pdf Für Versicherte, die bereits vor dem 1. April 2007 schwerwiegend chronisch krank waren, gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Diese Belastungsgrenze gilt für den gesamten Familienhaushalt. Für chronisch kranke Patientinnen und Patienten ist es jedoch besonders wichtig, dass sie sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen, um eine Verschlimmerung der Krankheit und das Entstehen von Folgeerkrankungen zu vermeiden. Therapiegerechtes Verhalten Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde deshalb die verminderte Belastungsgrenze ab 1. Januar 2008 an die Voraussetzung geknüpft, dass sich die Patientin oder der Patient im Fall einer chronischen Erkrankung am Behandlungsprozess beteiligt. Das bedeutet: Sie oder er nimmt an einem strukturierten Behandlungsprogramm für Chroniker teil oder folgt den zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient bzw. Patientin verabredeten Therapie-Inhalten. Auf Familien wird durch Freibeträge für Ehepartner (4.473 Euro) und Kinder (pro Kind 3.648 Euro) zusätzlich Rücksicht genommen, auch wenn diese nicht gesetzlich versichert sind. Alleinerziehende können dabei den höheren Freibetrag des Ehepartners für das erste Kind veranschlagen. Chronikerregelung § 62 SGB 5 Es gibt keine Verpflichtungen zur Teilnahme an Früherkennungs-untersuchungen. Um aber im Fall einer späteren chronischen Erkrankung die........ SGB V...soll sie sich mal unterskopfkissen legen zum lernen! lg sauri:a_smil08:
Hallo zusammen, möchte mich nochmals für eure Beiträge bedanken. Möchte auch Erfolg vermelden. Ich bekomme die 1% Zuzahlung. Das von gestern war Einschüchterungstaktik der KK. Ist traurig das man sich so wehren muss. LG Angelika Anna
so nen blödsinn...ich habe meine noch nie auf druck bekommen... und kenne auch keinen der damit so nen hackmat hatte.. mir schickn sie sogar ende oktober schon die vorauszahlung fürs nächste jahr zu nix mit druck
hallo, eigentlich bin ich nicht blond aber ich habs immer noch nicht richtig verstanden. also ich bin verheiratet, in unserem haushalt leben keine kinder oder andere verwandte... ich bin chronisch krank, also gilt für mich und meinen mann die chronikerregel mit dem 1%. angenommen, wir beide haben zusammen ein bruttojahresgehalt von 25000 € welche freibeträge gelten dann? bis wieviel € müsste ich/wir zuzahlen? vielen dank für die antwort. lg roco
@angelika na bitte-top @hallo rocco ob du chronisch krank bist, wird dir dein arzt bestätigen. wenn du die 1% regel erfüllst, schau nochmal bitte in meinen beitrag unter berechnung zuzahlungsbetrag. im internet kann mna auch ggf. bei seiner kk einen "berechner" dazu finden. schau sonst dort bitte nach. @ grenzwolf, wieso auf druck?????? was mir zusteht bekomme ich ohne druck...ganz normal beantragt. komische aussage. ducky danke, so ist es bei mir bislang auch gewesen!ich werd es für dies jahr auch wieder bekommmen. dauert nur ein bissl. lg sauri:a_smil08:
@ ducky Bevor ihr mich lyncht......bin privatversichert.Ich darf mich mit der privaten KV und der Beihilfe meines Arbeitgebers rumärgern. Und die Private rückt so schnell keine Infos gerne raus. Jetzt könnt ihr draufprügeln......wie man halt so gerne auf Privaten rumhackt.
@grenzwolf das hat doch gar keiner vor! es ist eine leistung die zumindest den gkv versicherten zusteht. bei privatversichert läuft ja einiges anders. lg sauri:a_smil08:
...zum Beispiel bei einer Reha/Kur Die Privaten zahlen täglich 22,- plus 11 ,- Euro....und das wars. Nur die Beihilfe, da auf gesetzlichem Kassenniveau zahlt 50 Prozent der Summe. Heisst am Ende : Bei drei bis vier Wochen bleibt ein kleiner unerheblicher Rest von 1500-2000 Euro übrig. Ach ja den Chronikerstatus muss ich bei der Beihilfe beantragen. Es zählt jede chronische Erkrankung auf Dauer. Den formlosen Antrag muß man selber am Jahresende immer neu stellen.
Hab auf die Schnelle nur was für verh.+Kind gefunden. Bei dir würde dann der Freibetrag wegfallen für die Kinder. In diesem Fall 30.000,- minus 4599,- ergibt 25.401,-, davon 2% wären 508,02. Bzw. bei 1% dann 254,01. §62 SGB V Jährliche Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen: 30.000,- € minus Freibetrag für Ehegatte (= erster Haushaltsangehöriger): 4.599,- € minus Freibetrag für 2 Kinder: 14.016,- € (2 x 7.008,- €) ergibt Zwischensumme: 11.385,- € davon 2 % = Belastungsgrenze: 227,70 € Wenn in diesem Falll die Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 227,70 € im Jahr übersteigen, übernimmt die Krankenkasse die darüber hinausgehenden Zuzahlungen.
okay, danke für die schnelle antwort... was mich nur wundert. für meinen göttergatten gibts nen freibetrag, für mich selber nicht? wir sind jeder selber mitglied aber bei der gleichen kasse:o
Ehegatte ist hier neutral zu sehen, denke ich mal. Arbeitet ihr denn beide? Dann ruf doch mal bei der Kasse an.