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btw. eigentlich ist es IMMER die KK die für eine Mutter/Vater/Kindkur zuständig ist.
Eine "sogenannte Kann-Bestimmung" gibt es gesetzlich garnicht bei einer Versicherung
stimmt nicht!
Meine Enkeltochter war im vergangenen Jahr mit ihrer Mutter (meine Tochter) 6 Wochen in Bad Krezunach in Reha.
Kostenträger die DRV des Vaters meiner Enkeltochter!!!!!
Es gibt durchaus die Möglichkeit, z.B. für ein Medikament die Kostenübernahme bei der GKV im off-label-use zu beantragen und auch zu bekommen.
Ursula
übrigens bin sowohl ich, als auch meine Enkeltochter bei der AOK und das ist gut so!
Und bzgl. des Medikaments, das ist eine "Kulanzleistung" der KK, die aber auf keinerlei rechtlicher, einklagbarer Basis beruht. Einklagbar sind nur die vertraglich vereinbarten Leistungen.
wurde nach Ablehnung, Widerspruch (abgelehnt) eingeklagt beim Sozialgericht und dann von der Krankenkasse bezahlt!
Es gibt immer wieder Einzelentscheidungen, die so nirgends verbrieft sind.
Ursula
Fazit:Ärzte haben in der Regel kaum bis keine Erfahrungen mit GKV's, weil die nicht direkt mit den Ärzten, sondern mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen und das nicht ansatzweise vergleichbar mit PKV's ist.Danke für eure Erfahrungen. Ich werde vermutlich meine Rheumatologin nochmal nach ihren Erfahrungen fragen, wenn sie keine Horrorgeschichten erzählt, wechsel ich dann vermutlich. Falls es ganz nach hinten losginge, könnte ich ja nach 18 Monaten erneut wechseln![]()