Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
In absehbarer Zeit werde ich wahrscheinlich auch eine Knie-TEP bekommen müssen, wie wirkt sich das dann aus, werden die 20 % für ein künstliches Kniegelenk zu den vorhandenen 40 die ich schon habe addiert?
IIIlyria,
insofern teile ich die ausführungen von o-häsin, danke sehr.
für die bewertung des GdB werden m.w.n. die gutachterlichen grundsätze
von 2008 herangezogen sowie deren ergänzungen, die immer mal wieder erfolgen, und anzuwenden sind.
die einstufungen der vorhandenen einschrenkungen für das knie nach erfolgter TEP, wurden inzwischen herabgesetzt. so dass man nicht mehr von einem GdB von 20 ausgehen kann.
in der regel erfolgt die bewertung nach leicht, mittel bis schweren beeinträch-tigungen.
der gesamt GdB wird individuell fest gelegt. dieser ässt sich nicht mit anderen personen vergleichen.
eine klage kann dauern und das recht unterschidlich,je nach antragsflut, aber durchaus 2-4 jahre solltest du dafür ein planen.
sicher kannst du nach 6 monaten ein verschlimmerungsantrag stellen.
ich würde dir raten, nicht in klage zu gehen, sondern lieber erst einmal das ganze sacken zu lassen.
beachte bitte, ein zu viel an anträgen kann auch kontraproduktiv sein.
von daher noch einmal die beratung im SOVD nutzen, ob eine klage sinn macht
man sollte genau abwägen, da bei beiden, sowohl klage als auch verschlimmerungsantrag, die bisherige einstufung sehr genau geprüft wird.
wenn du bezüglich des GdB die einstufung auf 50 begehrst, um die absicherung als anerkannter schwer- behinderter für die arbeit zu erlangen, um ggf.den erweiterten kündigungs-schutz zu erhalten, könntest du dich an die AfA wenden um dich gleich stellen zu lassen.damit hast du zwar nicht alle rechte wie ein schwerbehinderter, bist denen aber in bezug auf kündigung gleichgestellt.
alles gute!
saurier
Hallo, hier kann man finden, wo man in Niedersachsen beantragen muss:
https://www.soziales.niedersachsen....ung_und_ausweis/behinderung--ausweis-100.html
Ich habe von 2001 bis 2009 gekämpft von GdB 30 über 40 bis GdB 50, mit Widersprüchen, Verschlimmerungsantrag und am Ende einer Klage. Von Anfang bis 2006 musste ich feststellen, dass vom für mich zuständigen Amt in Verden keinerlei Ärzte angeschrieben wurden- anschließend habe ich immer alle Befunde gleich beigelegt.
Vergiß nicht, ein Merkzeichen zu beantragen, z.B. aG und B.
Es gibt Neuigkeiten, leider keine guten.
Mein Widerspruch wurde erneut abgelehnt, es bleibt bei einem GdB von 40. Jetzt bleibt mir also entweder eine Klage, oder ein erneuter Verschlimmerungsantrag, den kann man ja erneut nach 6 Monaten stellen. Gelten die 6 Monate nach dem letzten Antrag (Mai 2018) oder wird das ab Ablehnung des Widerspruchs gerechnet?
Wie sind denn eure Erfahrungen mit einer Klage? Wie lange hat es gedauert, und wie war das Ergebnis?
Ich soll ab Anfang April eine Reha antreten, wird einem dort geholfen in Bezug auf einen GdB?
In absehbarer Zeit werde ich wahrscheinlich auch eine Knie-TEP bekommen müssen, wie wirkt sich das dann aus, werden die 20 % für ein künstliches Kniegelenk zu den vorhandenen 40 die ich schon habe addiert?