Verschlechterungsantrag nur aufgrund alter Befunde abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Illyria, 2. November 2018.

  1. Adolina

    Adolina Bekanntes Mitglied

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    Hallo,:)

    die Prozente bei einem GdB werden nicht addiert.
    Wenn ich meine Prozente addiere komme ich auf 120 Prozent, habe aber nur 70 Prozent erhalten.

    LG Adoina :1syellow1:
     
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  2. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Illyria,
    es wird nicht addiert. Außerdem wird nicht das künstliche Kniegelenk bewertet, sondern die sich daraus ergebenden Einschränkungen, inwieweit Du durch diese noch am gesellschaftlichen Leben teilhaben kannst. Das gilt auch für alle Auswirkungen anderer Erkrankungen. Es kann sein, dass ein hinzukommender GdB von 20 gar kein "Mehr" bringt. Denn:

    Aus allen einzelnen festgestellten GdB ergibt sich ein Gesamt-GdB. Wichtig zu wissen ist, dass nicht die Grade der Behinderung, die für die jeweiligen Krankheiten einzeln festgesetzt wurden, nun zusammengezählt werden. Vielmehr wird die Krankheit, die den höchsten GdB erhält, zunächst zugrunde gelegt und die weiteren lediglich gemäß ihrer Bedeutung im Verhältnis zum höchsten GdB aufgestockt. Aufgrund von wechselseitigen Beziehungen der verschiedenen Krankheiten bzw. Beeinträchtigungen zueinander erhöht sich GdB nicht wesentlich, soweit sich Überschneidungen ergeben. Ergeben sich in verschiedenen Funktionssystemen vergleichbare Beeinträchtigungen, ergibt sich keine Erhöhung. Sofern sich jedoch Verstärkungen durch eigenständige, neben anderen stehende Beeinträchtigungen ergeben, erhöht sich der Gesamt-GdB. Zur Ergänzung: Ein GdB von 10 wird zwar festgestellt, zählt aber bei der Bildung des Gesamt-GdB nicht mit.

    Der SOVD kann sich den Bericht der Rheuamtologen bzgl etwaiger Anfechtungsmöglichkeit schicken lassen und anhand dessen die Klageaussicht prüfen. Eine Klage kann Streß machen, denn es wird die gesamte Feststellung durch Gutachter neu überprüft.
    Dagegen heißt es immer, dass es nach KH-Aufenthalten oder Reha oft einfacher geht mit seinem Begehren, denn dort gibt es, wie ich lese, einen Sozialdienst, der das beurteilen und begründet niederlegen kann.
    Andrerseits bliebe Dir noch der Verschlechterungsantrag nach der Knie-OP.

    Dir eine gute Entscheidung
    und dann viel Erfolg,
    häsin
     
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  3. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

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    Vielen Dank! Ich werde das mit dem SOVD besprechen, und dann entscheiden.
     
  4. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Ich werde wohl auch einen Verschlechterungsantrag stellen, nachdem mir der Stationsarzt das sehr empfohlen hat.
    Aber glaubt ihr, ich bin so dermaßen blöde im Kopf, dass ich gar nicht mehr weiß, wo ich das beantragen muss! Helft mir mal bitte.
     
  5. O-häsin

    O-häsin Guest

    Liebe Maggy,
    hattest Du noch keinen GdB beantragt? Da würde die zuständige Stelle drinstehen. In NRW ist als Versorgungsamt der Fachbereich Schwerbehindertenangelegenheit beim zuständigen Kreis zuständig. Vielleicht ist das über die Suchmaschine für NS zu erfahren, wie es dort ist. Dort besorgst Du Dir ein Antragsformular. Meins war über´s Netz bei der zuständigen Stelle herunterzuladen.

    Dann machst Du über eine kurze Zeit täglich Aufzeichnungen, was seit der letzten Feststellung jetzt nicht mehr geht, egal, ob vorher das Herz schon irgendwo mitbeteiligt war oder nicht. Zu beobachten ist der Alltag, also im Grunde das, was zuhause machbar ist sowie die Freizeit, obwohl diese, wie ich so lese, gar nicht stattfindet. Also gehört m.E- angegeben, dass Du an Veranstaltungen, Geburtstagsfeiern pp- nicht mehr teilnehmen kannst.
    Ich denke, dass in Deinem Zustand, wie Du ihn schilderst, keine lange Beobachtungszeit erforderlich ist, da sich quasi "alles" geändert hat.

    Dies legst Du Deinen Ärzten vor, denn sie werden (wenn´s richtig läuft), vor der Entscheidung über den GdB angeschrieben. Die Einschränkungen müssen mind. 6 Monate bestehen oder mit Sicherheit in der Zukunft solange bestehen bleiben.
    Dann füllst Du den Antrag aus, gibst die Ärzte an, die Auskunft geben sollen und fügst das ausführliche Beiblatt (oder mehrere) mit den Einschränkungen hinzu. Erbitte auch den Entlassungsbericht mit seinen Feststellungen, soweit er wichtige, Deinem Begehren unterstützende Aussagen trifft (was auch nicht immer der Fall ist).
    Erwähnen würde ich auch, dass ein Pflegegrad beantragt ist.
    ....und dann gilt es abwarten.

    Kannst natürlich auch einen Verband gegen Beitrag (VdK oder SOVD) ins Boot holen. Beide sind örtlich unterschiedlich in ihrer Güte. Wesentlich eher kommt es mE. auf aussagekräftige Berichte der Ärzte an.
    Liebe Grüße, häsin
     
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  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    IIIlyria,
    insofern teile ich die ausführungen von o-häsin, danke sehr.
    für die bewertung des GdB werden m.w.n. sind die Versorgungs- medizinischen Grundsätze wieder mit dem aktuellen Stand der 5. Verordnung zur Änderung der
    Versorgungsmedizin-Verordnung,
    herzuziehen und anzuwenden.

    die einstufungen der vorhandenen einschrenkungen für das knie nach erfolgter TEP, wurden inzwischen herabgesetzt. so dass man nicht mehr von einem GdB von 20 ausgehen kann.
    in der regel erfolgt die bewertung nach leicht, mittel bis schweren beeinträch-tigungen.
    der gesamt GdB wird individuell fest gelegt. dieser lässt sich nicht mit anderen personen vergleichen.
    eine klage kann dauern und das recht unterschidlich,je nach antragsflut, aber durchaus 2-4 jahre solltest du dafür ein planen.
    sicher kannst du nach 6 monaten ein verschlimmerungsantrag stellen.
    ich würde dir raten, nicht in klage zu gehen, sondern lieber erst einmal das ganze sacken zu lassen.
    beachte bitte, ein zu viel an anträgen kann auch kontraproduktiv sein.
    von daher noch einmal die beratung im SOVD nutzen, ob eine klage sinn macht
    man sollte genau abwägen, da bei beiden, sowohl klage als auch verschlimmerungsantrag, die bisherige einstufung sehr genau geprüft wird.
    wenn du bezüglich des GdB die einstufung auf 50 begehrst, um die absicherung als anerkannter schwer- behinderter für die arbeit zu erlangen, um ggf.den erweiterten kündigungs-schutz zu erhalten, könntest du dich an die AfA wenden um dich gleich stellen zu lassen.damit hast du zwar nicht alle rechte wie ein schwerbehinderter, bist denen aber in bezug auf kündigung gleichgestellt.
    alles gute!
    saurier
     
    #46 26. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2019
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  7. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo, hier kann man finden, wo man in Niedersachsen beantragen muss:
    https://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/behinderte_menschen/behinderung_und_ausweis/behinderung--ausweis-100.html

    Ich habe von 2001 bis 2009 gekämpft von GdB 30 über 40 bis GdB 50, mit Widersprüchen, Verschlimmerungsantrag und am Ende einer Klage. Von Anfang bis 2006 musste ich feststellen, dass vom für mich zuständigen Amt in Verden keinerlei Ärzte angeschrieben wurden- anschließend habe ich immer alle Befunde gleich beigelegt.
     
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  8. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

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    Danke dir, ich bin schon gleichgestellt seit letztem Jahr.
     
  9. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

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    Ja, die tun sich schwer mit Berichten anfordern. Wenn ich welche gehabt hätte hätte ich die mitgeschickt, aber leider wollten die Ärzte auf eine Anforderung warten, damit sie die bezahlt bekommen. Ist ja auch ihr gutes Recht, aber ich hätte auch dafür bezahlt wenn ich gefragt worden wäre. Soviel werden die bestimmt nicht kriegen, und es wäre alles schneller gegangen.

    Aber es freut mich, dass du den GdB 50 bekommen hast. Hat dich bestimmt viel Streß und Ärger gekostet, aber man sieht dass es sich lohnen kann, wenn man nicht aufgibt.

    @Maggy63 ich drück dir die Daumen, dass es bei dir schnell klappt!
     
  10. O-häsin

    O-häsin Guest

    @saurier,
    meinst Du mit "gutachterlichen grundsätze" die versorgungsmedizinischen Grundsätze? Die sind allerdings neu ab 2017.
    LG häsin
     
  11. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Illyria,
    zumindest immer, wenn der HA dank der Überweisung einen Arztbericht bekommt, würde ich um eine Kopie bitten, ebenso von den Laborbefunden. Selbst informiert zu sein kann nicht schaden. Also, falls noch nicht geschehen, sich einen eigenen Ordnen dafür anlegen.
    LG häsin
     
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  12. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

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    Ich hab gerade in meinen Bescheid geschaut, da steht eine Liste dabei wie das angerechnet wird:

    künstliches Hüftgelenk einseitig GdB 10
    künstliches Kniegelenk einseitig GdB 20

    usw

    Aber es steht auch dabei, dass die einzelnen Positionen nicht unbedingt zusammengerechnet werden.

    Angst um meinen Arbeitsplatz habe ich nicht, die Firma kommt mir auch sehr entgegen, aber ich bin Mitte 50, und müßte noch fast 10 Jahre arbeiten um ohne Abzüge in Rente gehen zu können. Das ist eine lange Zeit, ich glaube kaum, dass ich das schaffen werde.
     
  13. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Vielen Dank für die Antworten.
    Ich glaube, den ersten Antrag hat mir mein Hausarzt in die Hand gedrückt. Ist das für die Verlängerung das gleiche Formular oder ein anderes?
    Bis jetzt hab ich GdB 50 und seitdem hat sich ja einiges verschlechtert. Müsste eigentlich klappen.
     
  14. sumsemann

    sumsemann Bekanntes Mitglied

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    Hallo Maggy,
    ich habe nur für meine rheumatische Erkrankung und meine Herzklappenop mit Bluthochdruck 70% unbefristet bekommen. Da ist mein Schlaganfall und meine Osteoporose nicht mit eingerechnet. Ich belasse es auch dabei, weil ich befürchte, dass der nächste Ausweis dann erst wieder befristet ausgestellt wird
     
  15. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Illyria,
    schau unter:
    https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/

    dort unter Haltungs- und Bewegungsorgane, dann unter Kniegelenke.
    Es sind immer erstmal Hinweise, wie es entsprechend der Einschätzung Deiner Ärzte und des Arztes des Amtes eingeschätzt werden kann. Addiert wird niemals(!), sondern, wie von mir oben beschrieben, im Verhältnis zu weiteren Einschränkungen bewertet.
    LG häsin
     
  16. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi Maggy,
    hab mir gerade den Antragsvordruck für NS angeschaut. Dort heißt es:

    (Erst-)Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)
    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht -

    dort dann unter Punkt 6.
    Haben Sie schon einmal einen Antrag ...gestellt?
    Es gilt also für den Erst-, als auch für den Änderungsantrag. Das Geschäftszeichen kannst Du aus dem letzten Bescheid oder dem Ausweis entnehmen.

    Vergiß nicht, ein Merkzeichen zu beantragen, z.B. aG und B.
    LG häsin
     
  17. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Danke Häsin. Mal schauen, wann ich das in Angriff nehmen kann.
    Ich gehe davon aus, dass mein GdB nicht mehr reduziert oder befristet wird. Es ist in den letzten Jahren doch noch einiges dazugekommen, was die Sache nicht besser macht. Vielleicht bespreche ich das auch vorher lieber noch mal mit meinem Doc.
     
  18. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Meiner Meinung nach ist das nicht unbedingt notwendig. Ich habe nur Arzt- und Krankenhausberichte eingeschickt ohne irgendwelche Wünsche bzw. Forderungen. Die Antwort war ein hoher und unbefristeter GdB, Merkzeichen G und B sowie ein Parkausweis für Schwerbehinderte - ich war selbst ganz überrascht. Ehrlich gesagt hätte ich gar nicht gewusst, wie ich mich da einzuordnen hätte...
     
  19. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    RLP, Westerwaldkreis
    Wenn du im April zur Reha gehst, kannst du über die Klinik den Antrag stellen lassen - das ist ist günstig! Dort gibt es eine Sozialberatung, die dich dabei unterstützen kann. Dieser Weg würde mir besser gefallen als jetzt zu klagen.
     
  20. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    bin jetzt auch mal gespannt wie der Wiederspruch beim Amt bearbeitet wird, mein Vater hat durch Parkinson seine Gehfähigkeit
    ziemlich verloren bekam aber jetzt Schwerbehinderungsgrad 70 ohne G Merkmale. Dagegen haben wir halt Veto eingelegt.
     
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