O
O-häsin
Guest
Von der Rheumatologin schriebst Du bereits. Und was ist mit dem Orthopäden und der Hausärztin?
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Nein, meine Rheumatologin schreibt keine Berichte an den Hausarzt
...haben Widerspruch eingelegt und um Übersendung der ärztlichen Berichte und der gutachterlichen Stellungnahme gebeten. Heute habe ich dies dann im Briefkasten gehabt, und musste entsetzt feststellen, dass sie keinerlei neue Befunde seit 2017 angefordert haben!!
Ich brauche keine Überweisung zum Rheumatologen, sondern hab halt alle 3 Monate einen Termin dort, deshalb wird wohl kein Bericht an die Hausärztin geschrieben. Ist aber ein guter Tipp. Ich will bald wieder zum Orthopäden und werd mir daher eine Überweisung von der Rheumatologin geben lassen. Dann muss er ihr einen Bericht zukommen lassen.Wenn du eine Überweisung vom Hausarzt an den Rheumatologen hast, wird der ein Bericht schreiben müssen.
Oder von wem hast du die Überweisung?
Da würde ich drauf bestehen und denke das ist auch nicht in Ordnung.
LG
Lisa
Die Knackpunkt bleibt doch, dass -nach Deiner Darstellung, wenn ich Dich richtig verstehe- vom VA keine Berichte von den Ärzten angefordert worden sind. Ob Du Berichte hast, ist da nicht mehr wichtig.
IIIyria,
zu deiner anmerkung:
"Seit dem letzten Bescheid sind auch neue Gelenksentzündungen an anderen Gelenken dazugekommen, und mein Kniegelenk hat sich von Grad 3 auf Grad 4 verschlechtert, dazu halt die schlimmeren Schmerzen und Einschränkungen"
möchte ich, unter dem aspekt das ich weder arzt noch gutachter o.ä.bin, aber weiss, wie eng "verschlimmerungen" bewertet werden, folgendes anmerken:
ein verschlimmerungsantrag stellt, bei dem sich eine "erhebliche" verschlech-terung zu bereits vorhandenen geltend gemachten beschwerden oder einschrenkungen eingestellt hat oder andere wesentlich der gesundheit im tägl.leben (freizeit, arbeit) beeinträchtigende veränderungen, seit der letzten antragstellung hinzu gekommen sind.
nun passiert einem grossteil der antragsteller genau das, worüber sie anschliessend stolpern, sie schreiben noch einmal alles brav auf, was aber bereits im vorverfahren bewertet wurde. solche anträge, so meine kenntnis, werden i.d.regel abgelehnt. d.h.es sollen nur die neuen dinge benannt werden.
das ist eine seite.
das andere ist, die ärzte bekommen, wenn sie vom amt aufgefordert werden einen aktuellen befund zu erstellen, das vom amt erstattet. von daher stösst man dann oft bei seinem arzt auf taube ohren, wenn man sagt wofür man das benötigt. es ist so erst mal eine rein freiwillige sache wenn sie einen bericht erstellen, wenn man selbst darum bittet. aber, wenn man sich eine überweisung geben lässt, z.bsp.im rahmen des Hausarztvertrages(hza)-muss der weiter behandelnde arzt ihm bericht erstatten u.dieser bericht steht dem patienten dann auch zu.
im rahmen der bewertung des folge antrages werden aber nicht immer alle ärzte angeschrieben zwecks eines befundes zur einschätzung. wenn überhaupt nur die drei wichtigsten behandelnden ärzte, aber oft auch nicht mal die.
von daher ist es wirklich wichtig, das man sich dann zumindest die befunde vom krh, reha , röntgen, MRT, ct ,letztes wichtige labor bei spezialunter-suchungen etc. geben lässt um diese zur antragstellung vorlegt.
sauri
danke sauri für deine ausführlichen schilderungen! ich kann nur sagen, dass ich bei dem bürokratismus froh bin, dass es bei meiner gdb-beantragung durch die rehaklinik wenig hürden gab.
verhält sich das bei einer bestehenden pflegestufe ähnlich? also wenn jemand von vornherein zu niedrig bewertet wurde? passt zwar nicht ganz zum thema, aber vielleicht weiß da jemand rat?
Immerhin kommt endlich Bewegung ins "Spiel", das ist ja schon mal ein Anfang.Es gibt ein Update: nachdem ich Widerspruch eingelegt habe, wurde nun endlich ein Bericht vom Rheumatologen angefordert. Nun warte ich auf den neuen Bescheid, der hoffentlich positiv für mich ausfällt.
@Illyria: also die zwischenbescheide verschaffen der behörde einen zeitaufschub. es ist aber nicht so, dass dieses instrument beliebig wiederholbar ist ;-)
am besten frist setzen und ankündigen, dass bei verstreichen entsprechende klage angestrebt wird.