Verschlechterungsantrag nur aufgrund alter Befunde abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Illyria, 2. November 2018.

  1. O-häsin

    O-häsin Guest

    Von der Rheumatologin schriebst Du bereits. Und was ist mit dem Orthopäden und der Hausärztin?
     
  2. Lisa4720

    Lisa4720 Guest

    wie geht denn so etwas?
    Wenn du eine Überweisung vom Hausarzt an den Rheumatologen hast, wird der ein Bericht schreiben müssen.
    Oder von wem hast du die Überweisung?
    Da würde ich drauf bestehen und denke das ist auch nicht in Ordnung.
    LG
    Lisa
     
  3. O-häsin

    O-häsin Guest

    Die Knackpunkt bleibt doch, dass -nach Deiner Darstellung, wenn ich Dich richtig verstehe- vom VA keine Berichte von den Ärzten angefordert worden sind. Ob Du Berichte hast, ist da nicht mehr wichtig.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    IIIyria,
    zu deiner anmerkung:
    "Seit dem letzten Bescheid sind auch neue Gelenksentzündungen an anderen Gelenken dazugekommen, und mein Kniegelenk hat sich von Grad 3 auf Grad 4 verschlechtert, dazu halt die schlimmeren Schmerzen und Einschränkungen"
    möchte ich, unter dem aspekt das ich weder arzt noch gutachter o.ä.bin, aber weiss, wie eng "verschlimmerungen" bewertet werden, folgendes anmerken:

    ein verschlimmerungsantrag stellt, bei dem sich eine "erhebliche" verschlech-terung zu bereits vorhandenen geltend gemachten beschwerden oder einschrenkungen eingestellt hat oder andere wesentlich der gesundheit im tägl.leben (freizeit, arbeit) beeinträchtigende veränderungen, seit der letzten antragstellung hinzu gekommen sind.
    nun passiert einem grossteil der antragsteller genau das, worüber sie anschliessend stolpern, sie schreiben noch einmal alles brav auf, was aber bereits im vorverfahren bewertet wurde. solche anträge, so meine kenntnis, werden i.d.regel abgelehnt. d.h.es sollen nur die neuen dinge benannt werden.
    das ist eine seite.
    das andere ist, die ärzte bekommen, wenn sie vom amt aufgefordert werden einen aktuellen befund zu erstellen, das vom amt erstattet. von daher stösst man dann oft bei seinem arzt auf taube ohren, wenn man sagt wofür man das benötigt. es ist so erst mal eine rein freiwillige sache wenn sie einen bericht erstellen, wenn man selbst darum bittet. aber, wenn man sich eine überweisung geben lässt, z.bsp.im rahmen des Hausarztvertrages(hza)-muss der weiter behandelnde arzt ihm bericht erstatten u.dieser bericht steht dem patienten dann auch zu.
    im rahmen der bewertung des folge antrages werden aber nicht immer alle ärzte angeschrieben zwecks eines befundes zur einschätzung. wenn überhaupt nur die drei wichtigsten behandelnden ärzte, aber oft auch nicht mal die.
    von daher ist es wirklich wichtig, das man sich dann zumindest die befunde vom krh, reha , röntgen, MRT, ct ,letztes wichtige labor bei spezialunter-suchungen etc. geben lässt um diese zur antragstellung vorlegt.
    sauri
     
  5. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Ich brauche keine Überweisung zum Rheumatologen, sondern hab halt alle 3 Monate einen Termin dort, deshalb wird wohl kein Bericht an die Hausärztin geschrieben. Ist aber ein guter Tipp. Ich will bald wieder zum Orthopäden und werd mir daher eine Überweisung von der Rheumatologin geben lassen. Dann muss er ihr einen Bericht zukommen lassen.

    So ist es, die haben außer vom Augenarzt, keinen anderen Bericht angefordert, und einfach so abgelehnt.
    Sauri, ich hab nicht nochmal alles aufgeführt. Der Verschlechterungsantrag wurde ja vom SoVD gemacht, und die haben nur kurz und knapp das geschrieben was dazugekommen ist, bzw, sich verschlechtert hat, und dazu noch die weiteren Medikamente die seit dem Antrag von 2017 ausprobiert wurden. Damals hatte ich gerade das erste Basismedikament MTX, danach kam Leflunomid, Benepali, Humira und nun Xeljanz. Und eben seit 2 Jahren durchgehend Cortison.

    Den Bericht von der letzen Laboruntersuchung und den vom MRT habe ich mitgeschickt, mehr hatte ich nicht.

    Nunja, der Widerspruch läuft, aber ich habe das Gefühl. es wird wieder abgeschmettert. Ich hab mir aber vorgenommen, diesmal bis vor's Gericht zu gehen falls nötig.
     
    #25 2. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2019
  6. general

    general Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. November 2016
    Beiträge:
    1.956
    Ort:
    Absurdistan
    hallo saurier,

    wie verhält es sich bei menschen, welche von vornherein klassisch "zu niedrig" bewertet wurden und nun ein ansinnen auf erhöhung haben? welches ihnen ja von rechtswegen zustehen würde?!

    hat da / hast du da vielleicht schon quellen gefunden?
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @Hallo general,
    schön dich zu lesen.

    auch wenn ich deine frage verstehe, so ist oder besser wäre in diesem fall nur eines möglich gewesen:
    fristgerecht widerspruch einzulegen (binnen 1 monat ab zustellung)

    mal etwas allgemeine zum GdB und deren festsetzung dazu:
    verabsäumt man die frist, gilt der bescheid als erteilt und es bleibt dann nur noch, zeit abzuwarten und ggf. ein neufestsetzungsantrag zu stellen.

    jetzt ist es so, dass nun mehr beim stellen eines solchen der bis dahin erteilte GdB neu bewertet wird und zwar zu den derzeit bestehenden gutachterlichen grundsätzen sowie deren erweiterungen.
    das bedeutet aber unter umständen, dass es ggf. sogar zu einer herab stufung kommen kann.
    lt.sgb IX ist man aufgefordert, wenn es tatsachen gibt, die zu einer änderung des Gdb führen, hier besserung, dieses dem amt mitgeteilt werden muss.
    ansonsten, so wie es bereits hier mehrfach genannt wurde.

    es gilt also gut zu überlegen, wenn eine neufestsetzung des GdB geltend gemacht werden soll, eine wesentliche verschlimmerung und deren auswirkung dann gut zu begründen ist.

    vorsicht bitte, es werden die erreichten GdB nicht mehr addiert, sondern aus der gesamtheit eine gewichtung für jeden einzeln errechnet.
    ein beispiel: pauschal hat person X arthrose im fuss und ein GdB von 10 somit bekommt Y diesen GdB auch. dieser kann ganz andere bedingungen aufweisen und somit ein anderen GdB erhalten.
    denkt bitte daran, dass ein antrag auf ein GdB nicht vorsorglich erfolgen kann.
    hier wieder ein beispiell:
    person X ist 25 jahre (jung) und hat durch rheuma u.a. erkrankungen ein GdB von 40. da sich das leiden viel.verschlimmern könnte stellt X ein neufeststellungsantrag. der würde grundsätzlich abgelehnt werden ev.würde sehr genau geprüft werden ob der bis dahin erteilte GdB noch seine berechtigung hat. "wesentlich" bedeutet auch, das sich ein leiden "sehr" verschlechtert hat und beeinträchtigungen o.behinderungen "wesentlich" zu genommen haben.

    ich will niemanden angst machen oder in abrede stellen, kein anrecht auf ein GdB zu erhalten. nur aufzeigen, dass es dann doch nicht so einfach ist, ein GdB zu erhalten.

    gern werden behandelnde ärzte nach den aussichten auf ein GdB gefragt. wenn diese nicht aktuell mit den gutachterl.grundsätzen vertraut sind, kann das u.u.für den jenigen eine bittere enttäuschung geben, da sich die bewertungen allein in den letzten 18 jahren mehrfach verändert haben.
    nicht um sonst sage ich oft, dass gutachter sehr gut ausgebildete ärzte sind. denn das klischee vom alten zerzauselten arzt, der noch was tun will, und gutachten mit 70 oder 80 jahren erstellt, ist längst überholt.

    aber nutzt auch eure chancen und geht ggf. in wiederspruch, wenn ihr zu recht feststellt, dass im bescheid eure gemachten angaben nicht bewertet, vergessen oder nach gründlicher einschätzung eurer beh. ärzte zu niedrig bewertet wurden.
    das hinzuziehen eines fachanwaltes idt durchaus ratsam oder aber holt euch unterstützung über den SOVD oder den VdK, die es deutschlandweit gut vertreten gibt. hier sind anwälte tätig, die mit dieser gesamten thematik sehr gut vertraut sind.
    viel hilft das den ein oder anderen weiter.
    sauri

    p.s.gern auch per pn bei weiteren fragen
     
    #27 3. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2019
    general gefällt das.
  8. general

    general Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. November 2016
    Beiträge:
    1.956
    Ort:
    Absurdistan
    danke sauri für deine ausführlichen schilderungen! ich kann nur sagen, dass ich bei dem bürokratismus froh bin, dass es bei meiner gdb-beantragung durch die rehaklinik wenig hürden gab.

    verhält sich das bei einer bestehenden pflegestufe ähnlich? also wenn jemand von vornherein zu niedrig bewertet wurde? passt zwar nicht ganz zum thema, aber vielleicht weiß da jemand rat?
     
  9. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Dezember 2006
    Beiträge:
    1.271
    Ort:
    RLP, Westerwaldkreis
    Bei mir ging auch alles problemlos beim Beantragen des GdB. Ich hab 90 mit Merkzeichen G und B (unbefristet), damit fühle ich mich sehr gut bedient.

    Auf eine bestehende Pflegestufe gibt es Bestandsschutz, wenn sie seit 2016 oder länger besteht. Am 1.1.17 wurde in Pflegegrade umgewandelt, alle Menschen, denen VORHER eine Pflegestufe zugesprochen wurden, haben Bestandsschutz bis an ihr Lebensende (Ausnahme: Wegfall der Pflegebedürftigkeit - dürfte aber am ehesten durch den Tod eintreten...).
    Wenn jemand zu niedrig bewertet wurde, jedoch bereits einen Grad hat, kann er dementsprechend völlig ungeniert eine Höherstufung beantragen - weniger als zuvor kann nicht dabei herauskommen.
     
  10. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Es gibt ein Update: nachdem ich Widerspruch eingelegt habe, wurde nun endlich ein Bericht vom Rheumatologen angefordert. Nun warte ich auf den neuen Bescheid, der hoffentlich positiv für mich ausfällt.
     
    mondbein gefällt das.
  11. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. Dezember 2006
    Beiträge:
    1.271
    Ort:
    RLP, Westerwaldkreis
    Immerhin kommt endlich Bewegung ins "Spiel", das ist ja schon mal ein Anfang.
     
  12. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Ja, das ist ein Anfang. Allerdings zieht sich das alles jetzt schon 8 Monate hin, heute hatte ich einen Zwischenbescheid dass es noch eine Weile dauert.
     
  13. general

    general Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. November 2016
    Beiträge:
    1.956
    Ort:
    Absurdistan
    Die Behörde ist verpflichtet, die Sache ich glaube innert 5-8 Wochen zu bescheiden. Tut sie das nicht kannst du eine Untätigkeitsklage einreichen. Bei mir reichte der telefonische Hinweis das ich das in Erwägung ziehe und innert einer Woche kam der positive Bescheid
     
  14. O-häsin

    O-häsin Guest

    Es kann auch sein, dass der/die angeschriebene Arzt/Ärztin mit der Anforderung eines Berichts untätig ist.
     
  15. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Meine Rheumatologin hat Anfang Januar den Bericht abgeschickt.

    Ich hab letztes Jahr den Antrag gestellt, dann kam nach 3 Monaten die Ablehnung, dann hab ich bzw der SOVD Widerspruch eingelegt, um die gutachterliche Stellungnahme und die ärztlichen Berichte gebeten, auf denen die Entscheidung basiert. Das hat auch wieder gedauert bis das gekommen ist. Dann die Begründung zum Widerspruch geschickt, etc. und jetzt kam die Zwischennachricht. Eine Untätigkeitsklage kann man glaub ich, nur machen, wenn sich länger als 3 Monate gar nichts rührt. Deshalb schicken die ja eine Zwischennachricht.
     
  16. O-häsin

    O-häsin Guest

    Da fällt dann selbst mir kaum noch was ein. Wie wichtig sind der Orthopäde und die HÄ für die Beurteilung in Deiner Sache, die ich nicht beurteilen kann, und haben sie Berichte geschickt?
    An Deiner Stelle würde ich den SOVD, der Dich ja vertritt, informieren. Der kann dann eine Untätigkeitsklage ankündigen, sofern eine Entscheidung nicht innerhalb einer Frist von z.B. (mind.) einer Woche oder 10 Tagen vorliegt. Und dann hoffen, dass es etwas nutzt.
     
  17. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Am wichtigsten war mir der Bericht der Rheumatologin, sie kann das mit mir am besten beurteilen, hat die MRT-Ergebnisse etc.
    Bei den anderen beiden bin ich ja nicht so oft.

    Der SoVD weiß Bescheid, die bekommen ja erst die Schreiben, die sie dann an mich weiterleiten. Ich warte noch 2 Wochen, dann frage ich an ob sie eine Untätigkeitsklage in meinem Namen ankündigen.
     
  18. general

    general Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    29. November 2016
    Beiträge:
    1.956
    Ort:
    Absurdistan
    @Illyria: also die zwischenbescheide verschaffen der behörde einen zeitaufschub. es ist aber nicht so, dass dieses instrument beliebig wiederholbar ist ;-)

    am besten frist setzen und ankündigen, dass bei verstreichen entsprechende klage angestrebt wird.

    @O-häsin: stimmt an das verschludern von seiten des arztes hatte ich gar nicht gedacht!
     
    Illyria gefällt das.
  19. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Werd ich machen. Ich danke euch!
     
  20. Illyria

    Illyria Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2017
    Beiträge:
    343
    Es gibt Neuigkeiten, leider keine guten.

    Mein Widerspruch wurde erneut abgelehnt, es bleibt bei einem GdB von 40. Jetzt bleibt mir also entweder eine Klage, oder ein erneuter Verschlimmerungsantrag, den kann man ja erneut nach 6 Monaten stellen. Gelten die 6 Monate nach dem letzten Antrag (Mai 2018) oder wird das ab Ablehnung des Widerspruchs gerechnet?
    Wie sind denn eure Erfahrungen mit einer Klage? Wie lange hat es gedauert, und wie war das Ergebnis?

    Ich soll ab Anfang April eine Reha antreten, wird einem dort geholfen in Bezug auf einen GdB?

    In absehbarer Zeit werde ich wahrscheinlich auch eine Knie-TEP bekommen müssen, wie wirkt sich das dann aus, werden die 20 % für ein künstliches Kniegelenk zu den vorhandenen 40 die ich schon habe addiert?
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden