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Quelle-Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und GastgewerbeIm Gastgewerbe können bestimmte Arbeiten im Großküchenbereich wie etwa das Spülen großer, schwerer Töpfe das Tragen von Sicherheitsschuhen erforderlich machen. Weitere Tätigkeiten mit einem erhöhten Risiko von Fußverletzungen sind Transport- und Lagerarbeiten z. B. mit Gabelhubwagen bzw. Gabelstaplern oder die Handhabung von Getränkecontainern und KEGs. Sicherheitsschuhe sind Persönliche Schutzausrüstungen und müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Dafür darf er den Beschäftigten keine Kosten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
Ähm, hast Du Dir mal angesehen, was dort alles angeboten wird? Auch Schuhe mit Sicherkappe, aber ebenso ESD, besonders hygienische (waschbar), alles, was in der Gastronomie erforderlich ist.Ich hoffe, der Link ist erlaubt:
Code:www.engelbert-strauss.de/serviceschuhe-kuechenschuhe/
Wie gesagt, es gibt sie bei mehreren Herstellern und die Tragepflicht wird auch teils, mehr oder weniger streng überwacht.
Hallo Moni,Hallo.
Jetz habe ich meine schuhzurichtung vom orthop@den bekommen.
Es ist um einiges besser dadurch geworden.
Es schmerzt zwar noch etwas aber viel weniger.
Lg. Moni