du meinst sicherlich Artelac Lipid.
dieses produkt ist ein Medizinprodukt kein medikament. früher war es ein medi, wurde von den augen docs verschrieben. dann änderte die herstellerfirma etwas am namen und deklarierte es als medizinprodukt. warum? wieso? darüber lässt sich nur spekulieren. insider könnten es verraten. doch es herrscht schweigen bei nachfragen.
medizinprodukte können grundsätzlich niemals zu lasten der gkv rezeptiert werden. bei privat und/oder beihilfe soll das wohl noch gehen, so meine ich (doch genau weiss ich es nicht, da es mich nicht interessiert). doch ist dieses medizinprodukt in der ausnahmeliste aufgeführt, kann es u.u. zu lasten der gkv rezeptiert werden. ansonsten niemals!!!!!
gerade die tränenersatmittel verlieren immer mehr ihre einstufung als medikament und erleben die umwandlung zum medizinprodukt (bei gleicher zusammensetzung nur manchmal geändertem namen). artelac splash ist auch ein medizinprodukt. dann hilft weder rosa rezept noch diagnose draufstehen noch mit begründung. denn es geht nicht.
natürlich wäre es gut, wenn man rechtzeitig erfahren würde, wann ein verträgliches medi zum medizinprodukt mutiert. leider gibt es darüber nur spekulationen, mehr nicht.
folglich kann es passieren:
patient marschiert mit rosa rezept in die apotheke, der apotheker gibt das produkt heraus und verlangt den vollen betrag. da noch ein weiteres medi auf dem rezept steht (z.b. antibiotika augentropfen, die sofort geträufelt werden müssen) steckt patient in der klemme. er bezahlt beides und ärgert sich daheim. hätte er das medizinprodukt in internetapotheke gekauft, hätte er mindest 10 € gespart. seitdem überprüfe ich regelmässig, ob "meine" augentropfen noch medis sind oder schon medizinprodukt.
ich verbrauche sehr, sehr viele augentropfen. es gibt zeiten, in denen ich halbstündig träufeln muss. der verbrauch ist dann riesengross. dann muss patient rechnen......
lg