danke Lagune hab schon geguckt.macht das der HA oder rheumadoc den test.? wird mal fragen. abe res gibt e keine Behandlung so wirklich bei sjögren was ich las,ausser ebn die Schleimhäute befeuchtn und cortison.
also bei uns weis dann keiner haben wir gelensschmerzn,Müdigkeit,Abgeschlagenheit von der RA oder haben wir ebn auch sjögrenim grossen und ganzen wird ähnlich behandelt.lg
Behandlungen gibt es schon, es kommen auch da Immunsuppressiva und Cortison zum Einsatz. Würde das mit dem internistischen Rheumatologen besprechen, mein Hausarzt untersucht solche Blutwerte nicht, macht mein Rheumatologe.
ja denk ich auch Lagune.danke. aber kam ja erst jetz drauf wegn ebn Mundtrockenheit und so weiter. hab erst im April Termin,aber naja es muss ja nicht von heut auf morgn sein.lg.
Für die Sjögrengeplagten habe ich einen Tipp bezüglich eines Mundsprays. Normalerweise bevorzuge ich Mundgel, da das nachhaltiger ist. Den Tipp mit dem Mundspray habe ich von einer Betroffenen. Es heißt Vea Oris. Das Spray ist sehr angenehm und das kleine Fläschchen passt gut in die Tasche für unterwegs. Geschmacklich ist es auch in Ordnung.
Hylo-Gel Dank dem Link von Lavendel habe ich mir heute in der Apotheke mein zu viel bezahltes Geld zurück geholt. Die Apothekerin meinte, das es an der Doppelpackung liegt, die nicht normiert ist, dass die Kollegin mir den Preis abverlangt hat. Q bise: Ja- ich kann die Apotheken schon verstehen, Aber die haben Kundenkonten, und die können somit jederzeit sehen, ob und welche Größe man schon von einem Medikament hatte. Laut Aussage von einem Arzt auf dem Sjögren-Tag im letzten Jahr darf die Diagnose gar nicht auf dem Rezept stehen. Das verstößt gegen den Datenschutz! Gruß aus dem verschneiten Westerwald Schlumpfine
@ schlumpfine der doc hat gut reden. ich kenne den hinweis auf datenschutz auch. doch das zieht nicht. in der stammapotheke hat der sjögren patient sicherlich kaum probleme. man kennt sich. doch bei laufkundschaft? wie soll der apotheker wissen, dass sjögren vorliegt? im übrigen hat auch schon mal meine stammapotheke ärger beim einreichen eines rezeptes gehabt, das die diagnose nicht aufgeführt hatte. war eine lauferei bis das geklärt war. seitdem achte ich immer auf den hinweis der diagnose. sollte ich das rezept in einer mir fremden apotheke mal vorlegen (müssen), gibt es für mich auch keinen ärger mehr. lg
Bise, mein Augenarzt hat noch nie die Diagnose auf das Rezept geschrieben. Er kreuzt das Feld "Begr.Pflicht" an. Ich hatte mit den Rezepten noch keine Probleme, weder mit Apotheke noch KK. Ich habe ihm das erzählt, dass es hier viele Betroffene gibt, die die Diagnose auf dem Rezept stehen haben müssen. Und er sagte genau das, was auch der Arzt auf dem Sjögren Tag anmerkte.
wird für dich auch das rosa kk-rezept formular ausgestellt? ich habe es gerade vor mir liegen. wo steht "mit begründungspflicht"? ich weiss, ich kann nur noch wenig sehen; doch sollten meine augen mittlerweile so miserabel sein? lg
Ja, ganz normales rosa Kassenrezept. Schau mal oben...ach Mensch da steht nur Begr.Pflicht Berichtige ich oben gleich mal.
habe heute morgen mal eine telef. umfrage unter den hiesigen apotheken gestartet. (ob bei medis der ausnahmeliste diagnose notwendig, begründungspflicht nur anzukreuzen oder genügt das medi auf rosa rezept). ergebnis fiel zu meiner verblüffung sehr unterschiedlich aus: -begründungspflicht gilt nur bei hilfsmitteln und nicht bei medis, -begründungspflicht angekreuzt ist für apotheken unerheblich, hauptsache diagnose steht auf rezept, -diagnose unbedingt notwendig bei ausnahmeliste, -diagnose nicht notwendig, wenn das medi apothekenpflichtig sei und in ausnahmeliste aufgeführt sei, -es genügt rosa rezept, apopflichtigkeit des medi und unterschrift des doc. nur zur info: es waren immer die leitungsleute am apparat und kein hilfspersonal. nun habe ich persönlich das problem: in der augenambulanz wird mir andauernd Artelac Splash. Edo auf rosa rezept verordnet. splash steht nicht in der ausnahmeliste, augentropfen sind i.d.r. nicht mehr zu lasten der GKV verordnungsfähig - ergebnis: selber zahlen in der apotheke? langsam wird es kompliziert in sachen gesundheit. lg
@ bise: das sagst Du gut: es wird nicht einfacher für den Patienten. Ich habe das Gefühl, dass das auch keiner will. Soll sich der Patient doch kümmern und hinterher laufen. Wenn er keine Lust/Kraft dazu hat- umso besser, Geld gespart! Ich bekomme Artelac Edo liquid. Und die bekomme ich trotz rosa Rezept nie zu Lasten der KK. Man kann ja einen Antrag auf Befreiung stellen war der Kommentar des Sachbearbeiters der KK!!!! so einfach machen die sich das. Lg
du meinst sicherlich Artelac Lipid. dieses produkt ist ein Medizinprodukt kein medikament. früher war es ein medi, wurde von den augen docs verschrieben. dann änderte die herstellerfirma etwas am namen und deklarierte es als medizinprodukt. warum? wieso? darüber lässt sich nur spekulieren. insider könnten es verraten. doch es herrscht schweigen bei nachfragen. medizinprodukte können grundsätzlich niemals zu lasten der gkv rezeptiert werden. bei privat und/oder beihilfe soll das wohl noch gehen, so meine ich (doch genau weiss ich es nicht, da es mich nicht interessiert). doch ist dieses medizinprodukt in der ausnahmeliste aufgeführt, kann es u.u. zu lasten der gkv rezeptiert werden. ansonsten niemals!!!!! gerade die tränenersatmittel verlieren immer mehr ihre einstufung als medikament und erleben die umwandlung zum medizinprodukt (bei gleicher zusammensetzung nur manchmal geändertem namen). artelac splash ist auch ein medizinprodukt. dann hilft weder rosa rezept noch diagnose draufstehen noch mit begründung. denn es geht nicht. natürlich wäre es gut, wenn man rechtzeitig erfahren würde, wann ein verträgliches medi zum medizinprodukt mutiert. leider gibt es darüber nur spekulationen, mehr nicht. folglich kann es passieren: patient marschiert mit rosa rezept in die apotheke, der apotheker gibt das produkt heraus und verlangt den vollen betrag. da noch ein weiteres medi auf dem rezept steht (z.b. antibiotika augentropfen, die sofort geträufelt werden müssen) steckt patient in der klemme. er bezahlt beides und ärgert sich daheim. hätte er das medizinprodukt in internetapotheke gekauft, hätte er mindest 10 € gespart. seitdem überprüfe ich regelmässig, ob "meine" augentropfen noch medis sind oder schon medizinprodukt. ich verbrauche sehr, sehr viele augentropfen. es gibt zeiten, in denen ich halbstündig träufeln muss. der verbrauch ist dann riesengross. dann muss patient rechnen...... lg
Hallo Katiwi, herzlich willkommen im Forum. Mit den 10 mg Quensyl hast du ich bestimmt verschrieben, oder ? Ich kenne Quensyl als 200 mg Tabletten, meist nimmt man davon 1 bis 2 Tabletten am Tag, richtet sich nach dem Körpergewicht.
hallo Katiwi könntest du deinen beitrag bitte in vorstellung der neuen einsetzen. hier lesen hauptsächl. die betroffenen "trockenen typen". sicherlich findest du in diesem thread viele anregungen und tipps, was du tun könntest/solltest/musst. lese mal alles gründlich durch. (ich weiss die beiträge sollten endlich mal sortiert werden; doch ich bin wie du dauernd müde und krieg das nicht mehr hin) lg
Von der Frage der Verordnungsfähigkeit mal etwas seitlich, aber trotzdem für alle von Augentrockenheit Geplagten - vielleicht interessiert die Eine oder der Andere sich für diese brandaktuelle Veröffentlichung aus dem deutschen Ärzteblatt: http://www.aerzteblatt.de/cme/artikel?id=167463 Grüße, Frau Meier