Ich brauche bitte euren Rat

@kathy,

haste schon mal erlebt, dass die leute viel schreiben wenn sie super zu frieden sind?
meckern geht immer wahnsinnig schnell...überzeug dich selber. ist das beste was
du machen kannst.

ich gucke gleich mal und schicke dir mal einen namen von jemanden,
der da ganz gut ist.

dauert aber ein moment. muss gucken ob ichs mit hab.denk mal ja.

bis gleich

sauri
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich noch beunruhigt.

Wenn Du einen guten Arzt an Deiner Seite hast, dann gehste halt zu dem hin und läßt Dich ab 23.07. weiter krankschreiben (Ausstellungsdatum sollte der 22.07. sein, besser noch der 23.07. da gibts irgendeine Rechtsprechung...


Stimmt das?


 
an Kathy und Saurier

Hallo!

Den VdK kenne ich nicht. Ich habe beste Erfahrungen mit dem SoVD gemacht
(Sozialverband Deutschland). Die haben mir vor Jahren geholfen, meine Erwerbsunfähigkeitsrente durchzukriegen. Ich hatte vorher einen Rechtsanwalt, der pro Tag von mir 1000 DM !! wollte, ja Deutsche Mark. Dafür müßte ich aber nicht mit zum Sozialgericht, er könnte das "allein erledigen".

Ich habe meinen Auftrag zurückgezogen und bin beim SoVD gelandet. Innerhalb weniger Wochen hatte ich einen Termin beim Sozialgericht, mit Unterstützung einer Rechtsanwältin vom SoVD. Es gab erst Rente auf drei Jahre befristet, jetzt dauerhaft.
Ich mußte auch nichts im voraus bezahlen und schon gar nicht ein Jahr oder so Mitglied sein, bevor etwas in die Wege geleitet wurde.
Ich kann den SoVD nur empfehlen.

Viele Grüße von Tortola
 
@hallo,

was zur @UPD
m.e.n. kann die upd keine rechtliche beratung geben
link
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
(...)Die UPD versteht sich als Wegweiser und Lotse durch das Gesundheitssystem.
Wir möchten Patientinnen und Patienten stärken und dazu befähigen, ihre Interessen
wahrzunehmen und eigenständig zu handeln. Wir bieten Ratsuchenden eine neutrale und
von Krankenkassen, Ärzten, Therapeuten etc. unabhängige Beratung, Information und
Unterstützung. Unser Gesundheitswesen leistet viel. Es ist aber auch kompliziert.
Viele wünschen sich eine Anlaufstelle zur Orientierung, bei der man auch einen neutralen
Rat bekommt, wenn es in der Behandlung oder bei der Kostenübernahme mal hakt.
Dafür gibt es die UPD (...)


hier kann man hilfe bekomen, lösungen suchen und wo man sich hinwenden kann,
aber es gibt keine direkte rechtliche hilfe.

@kathy
Wenn Du einen guten Arzt an Deiner Seite hast, dann gehste halt zu dem hin und läßt
Dich ab 23.07. weiter krankschreiben (Ausstellungsdatum sollte der 22.07. sein, besser noch
der 23.07. da gibts irgendeine Rechtsprechung...

Ich bin immernoch krankgeschrieben. Ich bin zur Zeit in Behandlung im
Virchow Krankenhaus in der ambulante Neurochirurgie. Die sind sich sicher das
das ne Nervenschädigung ist bzw irgendwie die Zusammenarbeit mit dem Nerv
und meine Gehirn gestört ist und muss Tabletten nehmen "Gabapentin" und ich
brauche sehr viel Geduld.[
/QUOTE]
@katy frage:
bist du nun noch krangeschrieben oder nicht? ich kann das obige zitat in
deinen berichten nicht ersehen.

sollte deine ha dich nur bis 22.07. au geschrieben haben un d sie in urlaub
sein, bleibt dir nur, entweder zum vertretungsatrzt der ha zu gehen, denn der
übernimmt erst mal die"aufgabe deiner ärztin". notfalls käme die neurologin
der ambulanz im vivantes noch in betracht.

nur das ändert am gesamt verlauf nichts. diese au zählt weiterhin auf die
78.wo der zahlung des krankengeldes, egal mit welcher diagnose.
kann dir nur raten, auf keinen fall einen "anderen arzt miteiner anderer diagnose"
für eine weitere au zu nehmen. das würde unweigerlich den MDK der kk auf den
plan rufen, der diese au genau prüfen würde und werden diese au dann hinterfragen.


was die überschneideung der au angeht, so gab es schon entscheidungen der kk,
die besagen, dass man nicht erst mit nach ablauf der au schreibung wieder zum arzt
geht, um sich weiter krankschreiben zu lassen, sondern du musst vor ablauf dieser,
eine weitere au bescheinigen lassen. das ist wichtig, für die ununterbrochene lohn-
fortzahlung und um die weitere zahlung des krg, die sonst verweigert werden kann.

link http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html
8.2. Maßgebliche Kriterien dieser Ermessensausübung
  • Grad des Verschuldens des Versicherten
  • Höhe der Aufwendungen der Krankenkasse
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten

@gutachten des MdK der KK
habe was dazu gefunden, wenn der MDK dich für arbeitsfähig einschätzt,
der vertragsarzt, aber eine weitere au bescheinigt nach den

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung
der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
(Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V

link http://www.g-ba.de/downloads/62-492-56/RL_Arbeitsunfaehigkeit-2006-09-19.pdf
(...)nach §7 Absatz 2
[SUB]1.Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich.
2.Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst
Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher
Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung
auf der Basis eines Zweitgutachtens be-antragen.
3.Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen
Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des
Medizinischen Dienstes zu stellen. (...)


[/SUB]
[SUB]sauri[/SUB]
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sauri

katy frage:
bist du nun noch krangeschrieben oder nicht? ich kann das obige zitat in deinen
berichten nicht ersehen

Ich bin krankgeschrieben. Den 1. Zitat stammt von einen anderen Forum.

sollte deine ha dich nur bis 22.07. au geschrieben haben un d sie in urlaub sein,
bleibt dir nur, entweder zum vertretungsatrzt der ha zu gehen, denn der
übernimmt erst mal die"aufgabe deiner ärztin". notfalls käme die neurologin
der ambulanz im vivantes noch in betracht.

Also der letzte Auszahlschon den ich Freitag abgeschickt habe hat meine Hausärztin bis zum 7.8. geschrieben. Und das zählt trotzdem weiterhin das ich bis zum 7.8. krankgeschrieben bin?
In den Schreiben von der AOK steht noch das hier habe auch erneut einen Auszahlschon bekommen.

"Ihre Arbeitsunfähigkeit und die Zahlung von Krankengeld enden daher am 21.7.2013. Bitte schicken Sie mir Ihren ausgefüllten Auszahlschein. Ich werde Ihnen dann das frestliche Krankengeld überweisen."

Ob die den Schein den ich am Freitag abgeschickt habe noch nicht da war? Das landet ja erst in Potzdam und wandert noch weiter das dauert immer ein bischen.
Ich habe noch vor die AOK anzurufen deswegen. Ich werde auch gleich mal fragen warum man mich einfach gesund schreibt ohne das das MDK mich nochmal sieht und sage auch das ich immernoch höllische Schmerzen habe so das ich nicht mal die leichteste Arbeit machen kann und nichtmal mein Haushalt schaffe weil ich dann wegen der schlimmen Schmerzattacken zusammenbreche, das hält mittlerweile Stunden an, man kann sich nur noch hinlegen. Man kann es ja probieren. Was meinst du?
 
@hallo kathy

die kk hat mitgeteilt, dass am 21.07.2013 dein krankschreibung endet.
für diesen zeitraum wirst du jetz auch nur geld erhalten.

wenn du weiter au bist, musst du eine neue au schreibung einreichen, die
vor dem 21.07.2013 ausgestellt sein muss, damit die nahtlosigkeit der au
erhalten bleibt.

je nach dem, wie lange dein anspruch auf krgeld (gesamt 78.wo) besteht,
bekommst du krankengeld. wobei du das für die weitere au, erst wieder
bei deiner kk einreichen kannst, nach ablauf weiterer 4 wo der weiteren
(neuen) au schreibung.

in den schreiben der kk steht immer, dass du einen neuen auszahlschein
bekommst. du erhälst vor ablauf der 78.wo, eine mitteilung deiner kk,
wann dein krg. anspruch endet, damit du alg1 bzw. alg2
(wenn du kein rentenantrag laufen hast) einreichen kannst.

warst du heut beim vdk?

sauri
 
wenn du weiter au bist, musst du eine neue au schreibung einreichen, die
vor dem 21.07.2013 ausgestellt sein muss, damit die nahtlosigkeit der au
erhalten bleibt.

Das geht gar nicht, ich habe bei der Neurochirurgen erst am Dienstag einen Termin, sie kann mir ja dann rückwirkend zum Montag krankschreiben. Aber sie wird bestimmt in der Diagnose das mit den Nervenproblem schreiben wenn jetzt rauskam was die Schmerzen angeht.

warst du heut beim vdk?

Mir hat jemand noch ein Tip gegeben was nichts kostet, ich rufe erstmal hier an. Ich weiss nicht ob du das kennst.

http://www.sovd.de/kontakt.0.html

Hingehen schaffe ich erst nächste Woche, ich muss fürs Arbeitsamt ne menge Unterlagen zusammen suchen und einiges kopieren und den Widerspruch noch schreiben und abschicken. Und morgen zum Arbeitsamt. Mir ist das sonst zu viel auf einmal ich breche jetzt schon unter Schmerzen zusammen bin auch nur am zittern.
 
Mir ist gerade was eingefallen. Wenn ich heute den Widerspruch wegschicke mit den Hinweis das noch Unterlagen nachgereicht werden, muss die Nachreichung auch innerhalb der frist passieren?
 
@lt.gesetz der kk
siehe meinen vorigen ausführungen!
du bekommst éine sperre zur zahlung de krg.geldes, wenn du nicht fristgerecht
die weiterführung der au einreichst. völlig unwichtig ob du ein termin hast.
gehe zum doc, um dir eine au schreibung zu holen. das ist leider so. die kk hat
das recht, bei unterbrechung der au schreibung leistung zu kürzen und das wird
sie auch tun.


@frist weg.widerspruch
die kk wird dir für den widerspruch gg. eine weiteren termin vorgeben, bis wann
du alle unterlagen dafür einreichen musst.

sauri
 
@lt.gesetz der kk
siehe meinen vorigen ausführungen!
du bekommst éine sperre zur zahlung de krg.geldes, wenn du nicht fristgerecht
die weiterführung der au einreichst. völlig unwichtig ob du ein termin hast.
gehe zum doc, um dir eine au schreibung zu holen. das ist leider so. die kk hat
das recht, bei unterbrechung der au schreibung leistung zu kürzen und das wird
sie auch tun.

Was soll ich denn machen? Ich habe gerade keinen wo ich sofort zu Arzt kann. Morgen muss ich zum Arbeitsamt sonst bin ich ab Montag nicht mehr krankenversichert.

Ich hatte heute doch noch die Krankenkasse angerufen, die Beartbeiterin die mir das geschickt hat. Sie sagte das meine Hausärztin Urlaub hat und die Unterlagen nachgerreicht wird soll ich alles im Widerspruch mit reinschreiben. Ich habe auch gesagt das ich wegen der AU usw erst am Dienstag ein Termin bei meiner Neurochirurgen habe. Sie sagte ist kein Problem.

Wegen der plötzlichen arbeitsfähigeit hatte ich auch gefragt, sie sagte das sie vor kurzem mein Rehabericht bekommen haben und haben darauf entschieden. Ich habe aber jetzt vergessen nachzufragen ob das vom MDK kam.

Das mit den Schmerzen und wie und wo ich behandelt werde soll ich auch im Widerspruch schreiben.

Habe ich heute abgeschickt.

-------------------------

Mal sehen ob es doch auch so einfach geht wie mit mein Anspruch auf Krankengeld. Am Anfang hatte ich nur Anspruch auf Krankengeld bis 2.1.2013. habe im Dezember 2012 Widerspruch eingelegt mit einen bestimmten paragraphen, weiss nicht mehr wie das hiess. Jedenfalls haben die Sachen mitgezählt was mit meine Schmerzen nichts zu tun hat und mehr wie 3 Jahre her war.
Ob wohl mein Widerspruch erst nach der frist war gab es trotzdem keine Probleme, das ging durch es ging auch schnell und ich war glücklich als ich gelesen habe das der Anspruch auf den 23.8.2013 geändert wurde.
​
 
@hallo
im übrigen ist auch der sovd nicht kostenlos!

http://www.sovd.de/kontakt.0.html

Hingehen schaffe ich erst nächste Woche, ich muss fürs Arbeitsamt ne menge Unterlagen
zusammen suchen und einiges kopieren und den Widerspruch noch schreiben und abschicken.
Und morgen zum Arbeitsamt. Mir ist das sonst zu viel auf einmal ich breche jetzt schon unter
Schmerzen zusammen bin auch nur am zittern.

du bist für dich selbst verantwortich, dass kann dir leider keiner abnehmen. das arbeitsamt hat zeit!

das nachfolgende hatte ich dir aber alles bereits geschrieben.

[@katy frage:
bist du nun noch krangeschrieben oder nicht? ich kann das obige zitat in
deinen berichten nicht ersehen.

sollte deine ha dich nur bis 22.07. au geschrieben haben un d sie in urlaub
sein, bleibt dir nur, entweder zum vertretungsatrzt der ha zu gehen, denn der
übernimmt erst mal die"aufgabe deiner ärztin". notfalls käme die neurologin
der ambulanz im vivantes noch in betracht.

nur das ändert am gesamt verlauf nichts. diese au zählt weiterhin auf die
78.wo der zahlung des krankengeldes, egal mit welcher diagnose.
kann dir nur raten, auf keinen fall einen "anderen arzt mit einer anderen diagnose"
für eine weitere au zu nehmen.
das würde unweigerlich den MDK der kk auf den
plan rufen, der diese au genau prüfen würde und werden diese au dann hinterfragen
.[
/QUOTE]

das solltest du einfach alles bedenken. es tut mir leid für dich, aber darauf wird
niemand rücksicht nehmen.

kümmer dich, entsprechend den gegebenen hinwiesen. alles andere liegt in deiner
hand und kann dir keiner abnehmen. das wichtigste wäre, so wie du selber angibst,
die weitere au. aber das liegt in deiner eigenen entscheidung, wie du damit umgehst.


sauri
 
Was soll ich denn machen? Selbst wenn ich morgen nicht zum Arbeitsamt gehen würde zu welchen Arzt soll ich gehen? Die Vertretung wird mir doch nicht so einfach ein Krankenschein geben. :confused:

Edit:

sollte deine ha dich nur bis 22.07. au geschrieben haben un d sie in urlaub
sein, bleibt dir nur, entweder zum vertretungsatrzt der ha zu gehen, denn der
übernimmt erst mal die"aufgabe deiner ärztin". notfalls käme die neurologin
der ambulanz im vivantes noch in betracht.

Meine HA hat mich bis zum 7.8. krankgeschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eben ein Anruf von der Krankenkasse bekommen. Mein Widerspruch ist durch und bekomme weiterhin Krankengeld und werde ganz normal ausgesteuert. Brief ist unterwegs. :laugh1:


Aber ich überlege mir ob ich die Krankenkasse wechsel (AOK) kann mir jemand eine Krankenkasse empfehlen?


Danke jedenfalls für eure Hilfe.
 
@ Kathy:
Super! :top:
Also die AOK macht viel zu oft Ärger, zu der wollte ich nicht mehr. Wenn man von irgendeiner KK hört, die rumzickt, dann ist es die AOK.
Ich bin bei der KKH und bin bisher zufrieden, hatte aber noch nicht viele Krankmeldungen, kann also diesbezüglich nicht mitreden.
Aber die AOK käme mir nicht mehr in die Tüte. ;)
 
h brauche bitte euren Rat

@hallo kathy

bin seit 23 jahren bei der kkh. der rest meiner familie auch. nie probleme.

auf grund meiner doch so vielen probleme, schon jede menge leistungen in anspruch genommen.
inclusive langfristige au's, diversen op's, reha, hilfsmittel, verordnungen physio, eap....etc...

krankengeldzahlungen innerhalb von 6 tagen auf dem kto.

auch s.g."einzelfallentscheidungen".

immer freundliche sachbearbeiter, rufen zurück, versuchen anfragen innerhalb kürzester zeit zu
bearbeiten und zu bewilligen.

bsp. das schnellste: binnen 3 stunden hatte ich bei einem dringenden problem eine positive zusage
:top:-einfach klasse.

kann sie nur empfehlen.

sauri
 
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