in diesem fall musstest du das auch nicht, da die unterlagen von der
rehaklinik direkt an deine kk und die drv gehen. sie entscheiden aufgrund des
rehaergebnisses dann, wie es bei dir weitergeht. wenn die sachlage eindeutig ist,
musst du auch nicht nochmal zum MdK, denn du warst in der reha, damit deine
arbeitsfähigkeit beurteilt wird.
Da steht: ".....der Arzt der Rehabilitationsklinik hat Ihre Arbeitsfähigkeit anhang der vorliegende
ärztlichen Unterlagen beurteilt. Dabei hat er festgestellt, dass Sie ab den 22.7.2013 dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zuVerfügung stehen."
dass du aus der reha arbeitsunfähig entlassen wurdest, hat dennoch nichts mit deiner
weiteren arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen arbeitsmarkt zu tun. erstmal. auch wenn
du lt.rehabericht erst mal davon ausgegangen bist, dass du weiter au bist, so geht es hier
um die"weitere" arbeitsfähigkeit.du bist lt.rehabericht in deiner tätgigkeit nicht
mehr einsetzbar, jedoch für andere tätigkeiten arbeitsfähig.
Das was im Reha Bericht steht hatte ich hier ja gepostet.
Ich habe jetzt vor Wiederspruch zu erheben.
du kannst nur gegen diesen entscheid fristgemäß widerspruch erheben, in der dort
genannten frist. antwortest du erst, wenn deine ärztin wieder da ist, kommt dein
widerspruch mit sicherheit zu spät.
1. Was muss da eigentlich genau stehen? Und wie muss ich mich jetzt verhalten?
Blöderweise hat meine Hausärtin jetzt 3 Wochen Urlaub.
wer hat dich jetzt krankgeschrieben? deine hausärztin oder die neurologin?
die frage steht, bist du generell nicht mehr arbeitsfähig, oder nur zur zeit nicht,
weil die schmerzen noch nicht ausreichend behandelt wurden bzw.medikamentös
nicht eingestellt sind. das muss deine ärztin dann entsprechend in deinem widerspruch
begründen.
nur schreiben, dass du nicht arbeitsfähig wegen der schmerzen bist, reicht nicht in
der regel als widerspruch nicht aus.
2. Muss ich trotzdem zum Arbeitsamt auch wenn ich Widerspruch erhebe?
melde dich beim AA und sage dass du weiterhin au-bist. nehme die bescheinigung
dazu mit und lege sie beim AA vor. solange du au bist, nehmen sie ohnehin keine
alg1 meldung entgegen.
es sei denn, der anspruch auf krk-geld ist mit der 78.wo abgelaufen und du hast
keine möglichkeit deinen lebensunterhalt zu finanzieren. dann bleibt dir nur, den
antrag auf hartz IV zu stelllen. hast du einen lebenspartner und ihr habt eine bedarfsgemeinschaft/lebenspartnerschaft, so zählt das als gemeinsames einkommen
und wird nach dem vorhandenen finanziellen mitteln berechnet.
3. Auch wenn die AOK mich gesundschreibt aber trotzdem krank bin was macht
dann das Arbeitsamt?
Arbeiten ist ja nicht möglich mit den Schmerzen. Bekomme ich trotzdem Arebitslosengeld 1?
bei weiterer arbeitsunfähigkeit hast du kein anspruch auf alg1, da du dem
arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur verfügung stehst.
Oder können die mich auch zum MDK schicken und mich wieder krankscheiben?
sie können(werden) dich trotzdem zum MdK schicken, der dann beurteilt, ob du
arbeitsfähig bist oder nicht, unabhängig deiner krankschreibung von der ärztin.
wobei es nicht um die arbeitsfähigkeit in einem bestimmten job geht, sondern um
die arbeitsfähigkeit auf dem allgmeinen arbeitsmarkt (siehe rehabericht)
Ich weiss nicht wie das ist. Ich habe extrem schiss das ich nur Hartz IV bekomme.
das wäre denkbar, wenn du dem arbeitsmarkt nicht mehr zur vergügung stehst.
(s.v.g.text)
4. Ist es eigentlich möglich irgendwie in Berlin hilfe zu bekommen?
Ich glaube ich schaffe das nicht alleine schon alleine wegen der Schmerzen, ich bin am Ende.
da bleibt dir nur, dich an vereinigungen, verbände oder einen anwalt zu wenden.
wobei diese dich in der regel zwar unterstützen, nicht jedoch kostenfrei.
dazu musst du dich beim jeweiligen anbieter erkundigen, was wie möglich ist.
entweder über eine monatliche mitgliedsgebühr, ggf. über einen beratungsschein
vom amt usw. ev. hast du eine rechtschutzversicherung, die dann kosten übernimmt
(auf anfrage).
grüsse vom sauri
So das wars erstmal. Liebe Grüsse Kathy