GdB bei Rheumatoider Arthritis (RA,CP)

Welchen GdB bei RA/ CP habt ihr?

  • abgelehnt

    Stimmen: 11 4,7%
  • 10 oder 20

    Stimmen: 14 6,0%
  • 30

    Stimmen: 47 20,2%
  • 40

    Stimmen: 36 15,5%
  • 50

    Stimmen: 59 25,3%
  • 60

    Stimmen: 21 9,0%
  • 70 oder mehr

    Stimmen: 46 19,7%

  • Umfrageteilnehmer
    233
ja, über den link bin ich vor längerer zeit auch mal gestolpert ;-)
und dachte so ganz harmlos vor mich hin: das könnte man optimieren
und eine maske für patienten erstellen, die dann ihre gefühlten grade
selber eingeben, und nach klick auf "drucken" wird der ausweis am pc erstellt.
und schon ist ruhe im karton...... g
ironie aus ;-)

lg marie
 
Okay, das hilft mir schon mal ein großes Stück. Ja, genau das ist die Crux, daß ich zwar immer Schmerzen habe, aber bis jetzt beiß ich mich durch und bin zufrieden. Ich kenne einen jungen Menschen in meinem Familien-Umfeld, der todkrank ist, also da kommt einem die eigene Krankheit wie eine Lappalie vor.
Andererseits habe ich seit einiger Zeit aufgrund der Medikamente neurologische Ausfälle...

Ich fühl mich auch überhaupt nicht behindert, ich nehme ja MTX. Aber angenommen, irgendwann (in vielen Jahren) kann ich aus irgendeinem Grund die Basismedikamente nicht mehr nehmen - und mir geht es zunehmend schlechter. Ist es nicht besser, die Krankheit ist schon vor Jahren mit einem geringen GdB - von mir aus 10 - dokumentiert? Alle Welt redet auf mich ein, daß das besser wär...

Ich muss dazusagen, daß andere mit meinen Beschwerden wahrscheinlich auch schon auf allen Vieren gingen, da meine Physiotherapeuten mir eine Schmerzschwelle bestätigen, die sie bei keinem anderen Patienten kennen.

Eigentlich wär mir lieber, ich unternehme in diese Richtung erst dann was, wenn ich mich nicht mehr bewegen kann ;-/
Wenn es eh' wurscht ist, wie lange ich schon krank bin.
Mir gehts vor allem darum, ob mich dieser Verlauf im Hinblick auf einen früheren Renteneintritt irgendwas bringt. Theoretisch müsst ich noch unmenschlich lang bis Mitte 60...

Vielen Dank für eure Hilfe
Elgru
 
GdB Assistent

Mal eine Anmerkung zum Link mit dem GdB Assistenten. Die kostenlose Version gibt fast immer falsche Ergebnisse.
Die möchten gerne die kostenpflichtige Version (glaub 25 Euro) verkaufen. Es wird sogar teilweise davor gewarnt. Die Landesämter entscheiden immer nach Einzelfällen.
Kämpf selbst grad um eine Höherbewertung da vieles dazugekommen ist. :mad::(:cool:
Also bitte seid vorsichtig damit.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag:):vb_redface:
 
Bei schlechteren Ergebnissen sind also höhere Grade der Behinderung in Ansatz zu bringen!

aber

Im selben Atemzug hat der Gesetzgeber nunmehr in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen bestimmt,
dass bei bestmöglichen Behandlungsergebnis der Grad der Behinderung bei einer einseitigen
Hüftgelenksendoprothese/prothese nunmehr lediglich 10 und bei einer beidseitigen Endoprothese
nunmehr 20 beträgt.


Antragsteller mit entsprechenden Beeinträchtigungen werden also in Zukunft damit rechnen müssen, dass der Grad
der Behinderung wegen Hüftgelenksprothesen/prothesen von der Versorgungsverwaltung zunächst noch niedriger
angesetzt wird als bisher und hier sich erst recht im sozialgerichtlichen Verfahren darüber auseinanderzusetzen sein
wird, ob und inwieweit nunmehr der tatsächliche Zustand von einem bestmöglichen Behandlungsergebnis abweicht.
hallo @grenzwolf,

danke für dein hinweis, das steht bei genauerem hinsehen. ist nur eine demo.
wäre das "real" dann folgen wir getrost marie ihren ausführungen ;)..hilfe da käme vielleicht was raus:D
zum link http://www.global-help.de/gdb-assist...20051017 shtml

(...)Bitte beachten Sie: Die Demoversion enthält alle Funktionen der Kaufversion, allerdings werden
sämtliche Ergebnisse programmtechnisch manipuliert. Die ausgewählten Krankheitsbilder sind deshalb i
m Ergebnis und im Ausdruck nicht repräsentativ. (...)


die anhaltspunkte der gutachterlichen tätgikeit sehen vor, eine differenzierte betrachtung vorzunehmen.
nicht nur auf die erkankung, sondern deren fortschritt (verschlimmerung) deren auswirkung und folgen. in
zusammenhang der besonderheiten bei jeden einzelnen sowie weiterer bestehnder krankheiten.

von daher kann nie pauschal gesagt werden, bei der krankheit x, gibt es immer den GdB y.
oder bei dem medikament a, was viele länger als x monate nehmen, immer den GdB b.
hier spielen mehrere faktoren eine rolle! bitte das unbedingt bedenken und wir sind selbst mit der
selben erkrankung x nicht vergleichbar. weil wir eben alle individuen sind. ist auch gut so.

weitere fragestellungen kommen hinzu:
verläuft die krankheit leicht, mittel oder schwer?
wie ist deren auswirkung auf die betreffende person direkt?
welche behinderungen entstehen für denjenigen selbst, im täglichen leben/beruf?

erst dann gibt es ein ergebnis, dass sich nicht aus aufadierten prozenten einzelner krankheiten ergibt.
das war mal.

nicht alle krankheiten haben einen GdB zur folge. es gibt erkrankungen die ggf. altersgemäß auftreten
und somit eine breite schicht der bevölkerung treffen und in die einschätzung eher weniger einfliessen
.
(...)Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsstörungen bestehen, die länger als
6 Monate vom Zustand abweichen werden, der für das Lebensalter typisch ist (nicht „Alterserscheinungen“). Dieses
betrifft alle Störungen und eventuelle Folgeschäden, durch die sich Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben oder
am Arbeitsplatz ergeben und die nicht durch Hilfsmittel (z.B. Brille bei Sehstörungen) ausgeglichen sind.(...)
aus http://www.reha-magazin.de/fileadmin/user_upload/reha-magazin/artikel/schwerbehindert_teil1.pdf

link
Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit - Allgemeines http://www.h-baer.de/anhalt1.htm

@Elgru

dass du zur zeit kaum beschwerden hast, gut eingestellt bist, ist doch ein super erfolg!
bezüglich deiner missempfidungen solltest du ggf. mit dem arzt besprechen, welche therapeutischen möglichkeiten
für dich bestehen, um diese zu minimieren (ggf.anderes medikament, andere medikamentenform, dosisänderung usw.)
dies muss nicht als folge für immer so bleiben!

früher konnte man den betroffenen rheumatikern nicht helfen. sie hatten einschrenkungen, u.a.an den gliedmassen,
bis hin zur funktionsuntüchtigkeit oder andere schwere auswirkungen. dann folgte oft die schwerstpflegebedürftigkeit
und/oder der jenige war am rollstuhl, ans pflegbett oder heim gebunden.

dass es heute bei den meisten anders ist, ist ein erfolg der medizin und vor allem der möglichen zeitigen behandlung
mit medikamenten, auch wenn das manchmal keine zuckerbonbons sind, und nutzung aller verfübaren medizinischen m
öglichkeiten, von therapie bis operaion.

Eigentlich wär mir lieber, ich unternehme in diese Richtung erst dann was, wenn ich mich
nicht mehr bewegen kann ;-/ Wenn es eh' wurscht ist, wie lange ich schon krank bin.

Mir gehts vor allem darum, ob mich dieser Verlauf im Hinblick auf einen früheren Renteneintritt iirgendwas bringt.[/QUOTE]
hier möchte ich dir so antworten:

grundsätzlich ist der grad der behinderung (GdB/gdb) ein instrument um nachteilsausgleiche für den behinderten
zu geben und das je höher der gdb ist. zu einem zeitpunkt, wo er die behinderung hat.

der renteneintritt selbst, wird in der regel dadurch bestimmt:
entweder gesund oder besser gesagt halbwegs gesund, denn mit höhrem alter hat wohl jeder irgend eine erkrankung
-dann malochen bis 65...oder so in etwa


(...)Der GdB bezieht sich auf alle Lebensbereiche, nicht lediglich nur auf die Beeinträchtigung im Erwerbsleben. Der GdB
trifft also keine Aussage über die Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit. Schwerbehinderung und Teilnahme am Erwerbsleben
schließen sich also nicht aus.(...)
aus
http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehinderung/gdb-50-schwerbehindert.html

oder krank
dann folgt die frage nach einer erwerbsminderung und möglichkeit der einschätzung der weiteren arbeitsfähigkiet über
die drv. ggf. entscheidung zur teilhabe oder anderer massnahmen.

andererseits gibt es viele schwerbehinderte, die mit einem GdB von 100% voll berufstätig sind. wobei dies oft nur möglich ist,
weil sie durch nutzung aller verfügbaren möglichkeiten verschiedener kostenträger dazu befähigt werden.


dass man ggf. früher in rente gehen kann, ab einem best.GdB steht dann als nachteilsausgleich zur debatte, was dann
auch völlig in ordnung ist.


müsst ich noch unmenschlich lang bis Mitte 60..mh, das müssen wohl die meisten:rolleyes:[/QUOTE]

aber, du hast es ja oben geschrieben:
ich unternehme in diese Richtung erst dann was, wenn ich mich nicht mehr bewegen kann ;-/

denke mal, die einstellung, ist die, die man so in etwa dazu haben sollte.
(bitte nicht falsch verstehen, anmerkung kommt gleich)

denn wie @marie schreibt: der GdB dient den akut behinderten

wobei, wenn sich ein zustand verschlimmert und daraus eine behinderung entsteht, die jemanden so beeinträchtigt,
dass er nur begrenzt oder nicht mehr teilhaben kann, hat jeder das recht auf antragstellung zur anerkennung
einer behinderung und festlegung eines gdb.

dies ist letztendlich nicht als vorsorge-massnahme zu sehen, das man vielleicht später mal....

im SGB IX ist zu finden
Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Gesundheitsstörungen bestehen,
die länger als 6 Monate vom Zustand abweichen

bei operationen gilt oft, dass eine s.g. wartezeit von neist 6 monatenzu berücksichtigen ist, da sich der
zustand oft bessert..

bei tumorerkrankungen wird in der regel von einer einstufung zur schwerbehinderung von 100% für 5 jahre
ausgegangen. danach erfolgt oft, ohne prüfung, die rückstufung.


link http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

und normalerweise, muss man den amt melden, wenn eine wesentliche besserung des zustandes eingetreten ist
(s.g.mitwirkugspflicht)


und zum schluss, noch ein interessanter hinweis für einstufungen:
Der Gesetzgeber hat insoweit Im Rahmen der 3. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin -
Verordnung vom 17.12.2010 (zur Einstufung der Bewertung bei Endoprothesen)


(...)nunmehr zwar nachgebessert, als dass bei den Endoprothesen nochmals ausdrücklich hervorgehoben
wird, dass es sich bei den in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannt Graden der Behinderung
insoweit um die Bewertung bei bestmöglichen Behandlungsergebnissen handelt.
Die entsprechende Problematik bei der graduellen Bewertung von medizinischen Befunden steht auch bei allen
anderen Erkrankungen eine tragende Rolle, so etwa auch bei den häufig vorkommenden Wirbelsäulenerkrankungen
aber auch bei Erkrankungen am Kniegelenk. (...)

aus http://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de/SCHWERBEHINDERTENRECHT.html

saurier
 
Heute kam der Bescheid:
30% mit dem Zusatz, dass eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt.
Ich habe seit 3 Jahren RA (früher MTX + Cortison + Ibuprofen, jetzt Arava + Cortison + Arcoxia 90 + Ibuprofen), Biological ist angedacht,
beidseitige Kniegelenksarthrose Grad IV+II, beidseitige Bakerzysten,
Bandscheibenvorfall mit Wurzelkompression LWS.

Bin im Moment am Überlegen, ob ich Widerspruch einlegen soll.
Ich empfinde meine Beeinträchtigungen schlimmer und habe auf 50% gehofft.
 
Hallo Bienchen, wenn Du Widerspruch einlegst solltest Du ganz detailliert Deine subjektiven Einschränkungen, Beschwerden und auch Schmerzen schildern. Das ist schwierig und Du solltest Dir professionelle Hilfe dazu holen. Ausserdem sollte Dein behandelnder Arzt nochmal mit eigenen Worten darlegen welche Einschränkungen vorliegen. Nicht die Diagnosen zählen alleine, die Auswirkungen sind individuell. Werden nur die Diagnosen angegeben, so wird nach Aktenlage entschieden mit einem Art Durchschnitt der gezogen wird anhand statistischer Werte welche Einschränkungen bei welchen Diagnosen am häufigsten angegeben werden. Hol Dir Hilfe von der Caritas, VdK oder einem ähnlichen Verein. Die haben Erfahrung darin wie solche Anträge bzw Widersprüche verfasst werden müssen um erfolgreich zu sein.
Alles Liebe
Hexchen.
 
Vielen Dank, Hexchen,
meinen Antrag hat eine Mitarbeiterin der Rheuma-Liga für mich ausgefüllt.
Da hab ich mich schon gewundert, dass sie nur die Diagnosen eingetragen hat. Auf mein Drängen hin hat sie noch 2 oder 3 Sätze bzgl. meiner Einschränkungen
hinzugefügt und meinte, dass das ausreicht.
Ich glaube, beim nächsten Mal werde ich mich selbst daran machen...
 
Hallo Bienchen,

das ist ganz klar nicht richtig so... Wie schon saurier früher anhand der Hüftgelenksprothese beschrieben hat: bei optimalem OP-Ergebnis ist von einer nahezu vollständigen Wiederherstellung der Funktion auszugehen und somit ist ein GdB wenn überhaupt nur noch mit dem Minimum zu beziffern... Und selbstverständlich ist zunächstmal von einem optimalen Ergebnis auszugehen. So argumentiert der medizinische Dienst. Nun ist es am Antragsteller genau darzulegen was in welcher Form vom optimalen OP-Ergebnis abweicht und zu einer erhöhten Beeinträchtigung führt. Das gleiche gilt für alle anderen Diagnosen. Die Diagnose Rheuma ist so vielfältig das die Diagnose allein nichts über die Funktion der betroffenen Gelenke oder die Einstränkungen des Patienten aussagt. Manche Patienten haben keinerlei Einschränkung sobald sie therapiert werden, andere reagieren nur sehr schlecht auf die Behandlung und haben trotzdem noch große Schmerzen und mit anhaltender Morgensteifigkeit zu kämpfen.
Am besten geeignet um Dir bei der Antragstellung zu helfen ist wohl ein Fachmann/frau für Sozialrecht /Sozialversicherung von der VdK oder der Caritas/Diakonie. In der Rheumaliga sind oft freiwillige Helfer tätig die zwar schon viele Anträge ausgefüllt haben, aber trotzdem nur nach "Schema F" vorgehen ohne wirklich die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Ggf wenn Du einen guten Rechtschutz hast, kannst Du auch gleich einen Fachanwalt für Sozialrecht um Hilfe bitten.
Wichtig ist nur, das Deine ganz persönlichen Beeinträchtigungen im Widerspruch beschrieben werden. Die Diagnosen alleine bilden nur die Grundlage. Vor einiger Zeit wurde mal auf den GdB-Assistenten hingewiesen. Wenn dieser für eines gut ist, so um sich klar zu machen das jede Diagnose mit einem möglichen GdB von... bis... angegeben wird. Gibt man nun im Antrag nur die Diagnose an, so wird der minimale GdB für diese Diagnose herangezogen. Nennst Du dagegen auch Deine individuellen Einschränkungen und lässt diese vom Arzt schriftlich belegen, so kann der MD auch einen höheren GdB anlegen. Wichtig ist ebenfalls sich klar zu machen das einzelne Diagnosen nicht zu einer Aufaddierung des GdB führen sondern eine Gesamtbeurteilung unter Zusammenschau der Einschränkungen getroffen wird. So kann beispielsweise eine schwere Gehbehinderung mit erhaltener Fähigkeit sich auf einem Stock abzustützen niedriger bewertet werden, als eine weniger ausgeprägte Gehbehinderung mit gleichzeitiger Beeinträchtigung der Arme welche dazu führt das man sich nichtmehr abstützen kann, auch wenn die einzelnen Beeinträchtigungen vielleicht minderschwer wären.
Viel Erfolg und alles Liebe
Hexchen
 
GdB 60 + G unbefristet...das hat mich ehrlich gesagt auch etwas gewundert (bin 26 und musst noch nicht einmal in Berufung gehen...)
RA, seit 2005 mit Biologicals behandelt (brachte zunächst 50%), seit 2007 HüftTEP rechts (60% und Merkzeichen G).

Bin mit dem Grad zufrieden, denke aber tendentiell (wenn ich die Geschichten anderer lese), dass das Merkzeichen G etwas "unberechtigt" ist - im Vergleich zu anderen...
 
Hallo.
Ich habe im ersten Anlauf einen GdB von 50 mit Merkzeichen G bekommen - unbefristet.
Außer RA hatte ich aber noch eine schwere Osteoporose, Bluthochdruck, eine Fußfehlstellung und eine Osteochondrose anzubieten.

Liebe Grüße

Julia123
 
Hallo,
Grad 30
habe RA
zusätzlich: BSV HWS C4-5 C6-7 plus starker Verschleiss
Migräne

Anerkannt wurde nur das RA, weil es den höchsten Stellenwert hat - oder so:vb_confused:
Gruss
Tusch
 
Ich habe seit 2011 Rheumatoide Arthritis.
Und hatte schon vorher einen Schwerbehindertenausweis mit dem GdB 60 + G, unbefristet,
hauptsächlich auf Grund von angeborenen und mehrfach operierten Fußfehlbildungen.
Weitere Diagnosen sind: Schwerhörigkeit, Migräne, Knie- und Wirbelsäulenschaden.

Jetzt wegen der RA habe ich einen Neufeststellungsantrag gestellt.
Vor 2 Wochen kam der Bescheid: 80 + G, unbefristet.

LG
Mona
 
Ich habe seit März 2000 RA.
2002 Antrag auf GdB - im ersten Anlauf 50%.
2007 Antrag auf Erhöhung des GdB wegen Verschlechterung, starke Einschränkungen beim laufen - 70% und G, unbefristet.

LG, Inge
 
Ich habe seit Oktober 2011 chronische Polyarthitis - nehme seit 04/2013 20 mg MTX

Habe am 20.11.2014 eine Antrag auf GdB gestellt, der mit Schreiben vom 15.12.2014 mit 30 % unbefristet bewilligt wurde.

Begründung: entzündlich-rheumatische Erkrankung der Gelenke, Funktionsbehinderung beider Kniegelenke (Patelladysplasie Grad IV)

Nicht brücksichtigt sind: Hypertonie, chronische Sinusitis und Bronchitis

Fand ich echt fix und hätte ich auch nicht mit gerechnet, aber ich meine die hier auch schon irgendwo erwähnte Berücksichtigung der Therapie mit "agressiven Medikamenten" ist hier nicht berücksichigt, daher werde ich evtl. Widerspruch einlegen - hat jemand Tipps diesbezüglich ? Gerne her damit :top:
 
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