hallo oliver,
was die beurteilung des GdB angeht, gab es 2001 eine novelierung des ganzen. bescheide vor 2001 wurden wesentlich einfacher erteilt.
inzwischen beurteilt man nicht mehr d.krankheiten an sich, sondern die beeinträchtigungen die daraus entstanden sind und diese in ihrer gesamtheit.
ausserdem wird d.gesamte vorbescheid neu bewertet.
so kann man heut keine einstufung mehr untereinander vergleichen, da jeder einzelne andere bedingungen mit. bringt.d.h.es ist gut zu überlegen, ob eine verschlimmerung gestellt wird.
grundsätzlich dauert die bearbeitung recht unter-schiedlich. wobei d.ämter darauf hinweisen, dass
d.bearbeitungszeit davon abhängt, welche aktuellen befunde mit eingereicht werden. liegen diese nicht vor,
müssen diese erst von den ärzten abgefordert werden.
u.das ganze verlängert sich in seiner bearbeitungszeit.
dennoch, wenn sich der gesundheitszustand der art verschlimmert hat, das jetzt noch weitere beeinträchtigungen u.behinderungen vorliegen, macht der verschlimmerungsantrag sinn.(so wie bei stine)
ich gebe auch immer zu bedenken, dass veränderungen hinsichtlich einer verbesserung d.gesundheitszustandes anzuzeigen sind. das wird gern übersehen u.ist gerade im verschlimnerunsgsantrag zu beachten, da es zur herabstufung kommen kann.
ich habe f.meine mama ein antrag gestellt. der nach. einem jahr auf ein GdB von 40 gestuft wurde. da hier ihre beeinträchtigungen völlig falsch eingestuft wurden, habe ich ein widerspruch eingelegt. nach weiteren 1,5 jahren u.jede menge nachhaken u.beschwerden meinerseits an die qualitätsstelle d.amtes, gab es heute die einstufung mit einem GdB von 80,sowie merkzeichen "G".
dem widerspruch wurde zwar nicht ganz statt gegeben,
das was wir jetzt erreicht haben ist wesentlch besser, als vorher.
da sie am montag wieder am herzen operiert weden soll, bleibt abzuwarten, wie sich das ganze weiter entwickelt.
sauri