Fragen zum Schwerbehindertenausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Stine, 25. Juni 2018.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Mein Kollege hat 100%aG und geht auch arbeiten. Da sagt so ein Ausweis nichts aus.
     
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  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    eine schwerbehinderung ist nicht mit arbeitsunfähig gleichzusetzen.im gegenteil. sonst gäbe es nicht die verpflichtung schwerbehinderte in den firmen einzustellen. ob sie das dann machen steht wieder auf einem anderen blatt, denn davon können sie sich freikaufen-leider.
    sauri
     
  3. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Ich habe auch noch sehr lange trotz schwerbehinderung gearbeitet.
    Kenne aber umgedreht auch welche die bekommen EMR und haben keinen schwerbehindertenausweis, einfach weil sie den noch nicht beantragt haben...
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Kirchen,
    Ich war so jemand.
    Ich habe 2004 meine em- Rente bekommen und habe erst seit 2016 den sb-ausweis
     
  5. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    ich habe den Ausweis schon sehr sehr lange, da suchte ich damals einen Azubiplatz und die
    Firma die mich dann auch eingestellt hat, hatte von sich aus empfohlen ich sollte so einen Ausweis
    beantragen. Dann jahrelang Vollzeit und später erst eine zeitlich befristete Vollerwerbsminderungsrente
    und dann unbefristet Teilrente und arbeite 30h/Woche.
    Habe auch einige in Reha kennengelernt die auch in Rente waren und den Ausweis später beantragt haben,
    wobei als Rentner hat man nicht sehr viele Vorteile glaube ich.

    Ich habe 5 Tage mehr Urlaub und einen etwas besseren Kündigungschutz sowie einige Steuervorteile.

    Grad wegen dem Kündigungschutz zahlen die Firmen lieber die "Strafe" als so einen einstzustellen;)
     
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  6. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    ups meinte natürlich Vollzeit geabeitet:)
     
  7. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Hätte den Ausweis nicht jemand anders für mich "beantragt" , dann hätte ich auch immer noch keinen.
    Ich hätte immer Angst, dass ich erst gar keinen bekomme und die Kehrseite, zu sehen wir krank ich bin.
     
  8. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Mir war schon allein die steuerliche Seite wichtig, da gibts nämlich einen Freibetrag bei Schwerbehinderung. Wozu verschenken, was Einem zusteht?
     
  9. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Maggy,
    ich habe auch das G bekommen, was für Fahrten halt sehr nützlich ist.
    Hätte ich das vorher gewusst.
    Naja, shit happens
     
  10. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Besser spät als nie, gelle. ;)
     
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  11. Dittmarsche

    Dittmarsche Guest

    Aus aktuellem Anlass - Artikel aus der neuesten VdK-Mitgliederzeitung.
    Zur Verschärfung der GdB-Beurteilungen.
    Hoffe, das ist so ok mit dem *.jpg. Findet jemand einen frei zugängliche Online-Link (bin grad zu faul zum Suchen), dann gerne Hinweis, dann ersetze ich das. Quelle also: VdK-Zeitung Oktober 2018.
     

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  12. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ach du Schei**! Danke fürs Einstellen.
     
  13. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Na super, wir kämpfen ja schon seit 2015 um einen Grad der Behinderung für meinen Mann...wird wohl in diesem Leben nichts mehr...
     
  14. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Und an die 'Altbestände' wollen die ja auch ran. Toll, da hat man teilweise unglaublich dafür gekämpft und dann wirds womöglich wieder einkassiert. Ich bin echt sprachlos und das passiert selten...
     
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo norchen,
    wenn du hilfe benötigst schreib mir bitte eine pn.
    ich helf dir gern weiter.
    lg vom sauri
     
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  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo,
    ich bin schon einmal opfer einer novelierung des schwerbeh.gesetzes 2001 geworden. ein zweites mal wäre schon mehr wie fatal:(

    dennoch nützen uns jetzt keine mutmassungen, so dass wir wohl oder übel abwarten müssen.

    ich könnte mir vorstellen, dass es einen bestandsschutz geben könnte.
    warum?
    -gemessen an der vielzahl schwerbehinderter in D, müssten diese fälle alle neu eingestuft werden.
    die folgen wären emens, da die ämter aber schon jetzt den neuanträgen um monate hinterherhinken, würden sie dies nicht im geringsten innerhalb kürzester zeit bewältigen können.
    -bestandsschutz schon allein deshalb, um die bis dato erworbenen nachteilsausgleiche nicht verlieren zu müssen, die viele schwerbehinderte dauerhaft und unbefristet erworben haben.
    -bestandsschutz auch deshalb, weil zum beispiel aus verschiedenen GdB und Merkzeichen wiederum andere entscheidungen bei der KK anhängig sind.
    z.Bsp: mit GdB von mind 80 u.Pflegegrad-Transport zum Arzt mit Krankentransport ohne Antragstellung
    oder
    GdB von min.50 u.Mz "G" anrecht auf fahrkosten regelung (Kfz steuer o Jahresfahrkarte) bzw.mit "B"-Begleitperson fährt kostenfrei und diverse weitere folgende anrechte.

    hier meine frage an unsere § bewanderten:
    geht dies nicht zu wieder irgendwelcher regelungen des SGB?


    -eine überarbeitung erfolg wohl auch deshalb, weil der medizinische fortschritt heut dinge ermöglicht, an die vor 20 jahren noch keiner gedacht hat. was ich meine ist, dass heute viele erkrankungen nicht nur verbessert, sondern sogar geheilt werden können. das es hilfsmittel gibt, mit denen man inzwischen sein leben gut meistern kann.
    da fällt mir spontan der beinamputierte (unterschenkel) ein, der mit federbeinen an olympischen spielen teilnimmt.
    das sei ihm gegönnt und er hat somit ein stückweit freiheit wiedergewonen, obwohl er lt.gesetz behindert ist.
    im gegensatz dazu gibt es personen die tritz moderner hilfsmittel dies nicht können.

    andererseits spielt die behinderung im heutigen arbeits-leben eine rolle, gerade im kündigungsschutz.
    hier steht derjenige unter erweiterten kündigungsschutz, der mit kündigung einen antrag auf behinderung gestellt hat oder bereits ein GdB von 50 hat.
    aber, selbst hier hat der gesetzgeber für die firmen kleine aber feine "schlupflöcher" gelassen, wie man diesen schutz umgehen kann. also darf man selbst hier als behinderter nicht mehr darauf bauen.
    dennoch führen beabsichtigte kündigungen immer wieder zu einer antragsflut auf anerkannte behinderung.

    eine überarbeitung der versorg.med.grundsätze wohl aber auch aus der sicht heraus, das diese selbst für den erfahrenen gutachter manchmal kaum zu durchdringen sind, noch dazu wenn man den antragsteller als ein
    "ganzes"sehen soll. das merkt man nicht nur an der vielzahl der immer wieder gestellten widersprüche, weil diagnosen falsch gelesen, nicht oder teilweise falsch bewertet, widersprüchliche ärztliche befunde erstellt oder sogar keine befunde erstellt werden usw.

    vielleicht sollten man dazu eine petition beim bundestag einreichen?

    sauri
     
    #56 28. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2018
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  17. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Im Artikel steht das aber, dass die alten Gdbs geprüft werden sollen.
    Ich weiß auch nicht, wie man sich das vorstellt, die Sachbearbeiter fallen ja auch nicht vom Himmel. Vielleicht ist das aber auch nur wieder so ein verbaler Schnellschuss, der noch nicht zu Ende gedacht worden ist.
     
  18. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Danke saurier, jetzt hat due Reha-Klinik sich nochmal dahinter geklemmt, schauen wir mal...ein Anwalt ist auch dran...

    Was mir dann noch so einfällt, was wird aus befristeten Ausweisen, so wie ich einen habe bis 2021, da kann ich wohl von ausgehen, das mir mein Grad von 50 wieder abgesprochen werden kann...und vermutlich auch wird...
     
  19. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
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    Wir kommen jetzt aber inzwischen vom Thema ab, das ist immer noch:

    Schwerbehindertenausweis
     
  20. Oliver70

    Oliver70 Bekanntes Mitglied

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    Hallo zusammen,

    mein Vater hat nun den Schwerbehindertenausweis 70% ohne G. Das ist sehr ärgerlich da er keine 1000m ohne
    jegliche Hilfe laufen kann (Parkinson mit 78 Jahren). Da ist sicher auch keine Besserung zu erwarten. Der Neurologe hat es
    wohl versaut da der reinschrieb mein Vater wäre noch gehfähig. Aber bekommt einen Rollstuhl genehmigt. Passt doch nicht.

    Frage wie schreibt man einen Wiederspruch. Gibt es da Formblätter oder setze ich selber ein Schreiben auf?

    Vielen Dank und Gruß
    Oliver
     
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