Ich ärgere mich, dass ich nun auch noch die Kosten für die Ausstellung meiner benötigten Rezepte selbst bezahlen muss.
Die betreffende GOÄ-Nr. darf nur einmal pro Tag abgerechnet werden, wurde aber 5 x (da die Medikamente auf 5 Rezepte verteilt wurden) in Rechnung gestellt.
Eine Rückfrage ergab heute die Antwort, dass es doch allgemein bekannt wäre, dass nicht alle in Rechnung gestellten Aufwendungen erstattet würden. Das die GOÄ und der zugehörige Kommentar nicht beachtet wurden, ist eben mein Problem.
Die Vermutung liegt nahe, dass bewusst so abgerechnet wurde, denn eigentlich hätte aufgrund meines eigentlichen Arzttermines - in dessen Rahmen auch die Rezepte ausgestellt wurden - eine andere GoÄ-Nr. abgerechnet werden können. Diese hätte auch noch einen um ca. 5 Euro höheren Rechnungsbetrag ergeben und die Rechnung wäre dann problemlos und komplett erstattet wurden.
So wurde wieder einmal ausgenutzt, dass ich aufgrund meines Krankheitsbildes den Arzt nicht wechseln kann.
Wie lange ich mir da die Rezepte noch leisten kann, werde ich sehen. Ein Glück, dass meine anderen Ärzte mir meine Medikamente auch verschreiben und dieses natürlich nicht in Rechnung stellen.
Danke fürs Lesen und liebe Grüße
Kerstin
PS: Ein anderer Arzt hat heute auf einen wesentlich höheren Rechnungsbetrag verzichtet, da meine Krankenversicherung diesen trotz seiner intensiven Bemühungen nicht mehr erstatten will. - So geht es auch, denn dieser Arzt möchte nicht, dass ich auch noch finanziell für meine Krankheit bestraft werde.