Zuverdienst
Hallo in die Runde, ich bin neu hier. Zuerst aber eine kurze Vorstellung meiner Person. Ich bin 46 Jahre alt und seit 2001 Vollerwerbsunfähig und beziehe nach 2maliger "Begutachtung" eine nicht mehr befristete EU Rente durch die BfA. ich leide an einer Vererbungsbedingten Krankheit Namens HNPP und seit 2007 muss ich zusätzlich mein linkes Bein mit sogenannten Thrombose- Strümpfen schützen, da ich 2007 eine unerkannte tiefgehende Beinvenen- thrombose erlitten habe mit anschliessend 2 nacheinander folgenden Lungenembolien. 2009 dann noch eine schwere Venenentzündung im rechten Bein. Die linke Vene im Bein ist nun auf Dauer geschädigt und ich muss in halbjährigen Abständen auch immer wieder zur Untersuchung. Meine Erbkrankheit ist weder behandel noch heilbar und mein ältester Bruder wurde aufgrund dessen schon etliche Jahre vor mir EU Rentner.
Ich bin heute zufällig auf ein Schreiben, was mir der Kreis 2003 zukommen lassen hat, gestossen. Ich hatte seiner Zeit mal einen Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung der BfA, mir Grundsicherung zu gewähren, nachdem meine Grundsicherungsstelle einen entsprechenden Antrag stellte an die BfA. Dieses würde im Rahmen des § 91a BSHG die Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundischerung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) beantragt
Nun kommt aber der Witz schlechthin für mich, die Bfa begründete ihren Entschluss der Ablehnung folgender Maßen, "Dieses kommt in seiner Steelungnahme vom 10.03.2003 zu dem Ergebnis, dass bei Ihnen nicht eine medizinisch bedingte dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, sondern für die Bewilligung der Rente die Arbeitsmarktlage ausschlaggebend war.
Naklar, bei meiner Antragstellung auf EU Rente befand ich mich aber in Arbeit, auch wenn diese Stelle seiner Zeit gefördert wurde durch das Arbeitsamt, aber ich war Vollzeit tätig und entsprechend auch eingestellt worden und zahlte wie Jeder seine Sozialabgaben. Gekündigt worden bin ich auch nicht, sondern ich habe damals nach Bewilligung der zuerst bewilligten Teilerwerbsrente selber gekündigt. Somit kann also garnicht die Rede von Arbeitsmarktlage sein.
Es wurde allerdings auch Seitens der Stadt mein Widerspruch abgeölehnt und zwar Folgend..Rechtliche Würdigung: Ihr Widerspruch ist zulässig, jedoch nicht begründet. (Meine Argumente wurden seitens der Stadt in diesem Ablehnungsschreiben aufgeführt)
Anspruchberechtigt sind nach § 1 GSiG Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD, die
1) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
2) a) das 18. Lebensjahr vollendet haben
b) unabhängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.2 SGB VI sind und
c) diese Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht behoben werden kann (dauerhafte volle Erwerbsminderung)
Da sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Sie nur einen Anspruch auf Leistungen nach dem GSiG haben, wenn Sie die Voraussetzung der Nr.2 erfüllen.
Dieses ist jedoch nicht der Fall.
Danach viel übliches bla bla mit den Hinweisen, dass meine deshalb auch befristet wurde, weil sich während dieser Zeit die Arbeitsmarktlage hätte ändern können usw. Gesülze was sie wahrscheinlich Jedem der der wegen angeblicher Arbeitsmarktlage seine Rente befristet bekommen hat, geschickt haben.
Für mich bedeutete dies weiterhin entweder Sozialhilfe beantragen und sich total zum gläsernen Bürger zu machen welcher zudem kaum etwas besitzen darf, oder auch diese dann sausen zu lassen. Ich entscheid mich für Letzteres und verzichtete auf die lumpigen paar € Sozialhilfe. Ich sollte damals nur weil ich bei Ebay etwas versteigert hatte und dies dummerweise auf einem Kontoauszug stand, meine Kontoauszüge des gesamten letzten Jahres vorlegen. Desweiteren sollte/musste ich von meinen älteren Audi ein entsprechendes Wertegutachten vorlegen etc.pp. Ich hatte die Schnauze gestrichen voll von und hab nur noch gesagt, sie sollen mein Geld wegen meiner einem von den Abervielen notdürftigen Ausländern zukommen lassen, ich verzichte darauf nun freiwillig. In unserem Kaff bekommen diese ganze neu sanierte Häuschen zum bewohnen welche die Stadt zuvor von den Eigenheimbesitzern abgekauft hat. (wahrscheinlich Zwangsversteigerte). Nach keinen 10 Jahren sind diese natürlich total herunter gekommen und die Stadt verscherbelte diese dann wieder an Jemanden, der dieses wahrscheinlich kostengünstig kaufen kann, da erneut Vollsanierungsbedüftig.
Also lebe ich seither mit der mikrigen Voll EU Rente die natürlich zum Leben viel zu gering ausfällt wenn ich damit alleine über die Runden kommen müsste.
Da ich aber noch in dem Elternhaus meiner Eltern lebe, mein Vater ist allerdings schon seit 1979 verstorben, meine alte Mutter so gut es geht mir hilft, geht es finanziell halbwegs.
2008 habe ich mit meiner Mutter einen Übertrag des Einfamilienhauses getätigt vor einem Notar, da meine älteren Geschwister alles andere wie Gönner sind und geschweige auf ihren gesetzlichen Erbanspruch verzichten würden bis auf einem.
Sout habe ich nun natürlich auch weiterhin keinen Anspruch auf Grundischerung aufgrund des Hauses, welches ich ja rein theoretisch zu Gedl machen könnte und was einen "Wert" darstellt. Es ist gleich das es praktisch aber nicht geht, da ich notariell meiner Mutter lebenslanges Wohnrecht einräumen musste, was ich allerdings gern gemacht habe. Der Grundsicherungstelle interssiert sowas aber nicht und ich bekomme weiterhin nur 28€ Wohngeld im Monat und meine geringe EU Rente. Ich werde also gezwungen sein, sofern dies dann überhaupt so leicht möglich sein wird, das Haus zu verkaufen wenn meine Mutter ablebt.
Denn von unter 500€ im Monat kann ich nicht ansatzweise leben wenn ich alles hier bezahlen sollte.
Es entfällt zwar die Miete oder Hypothekenbelastung, aber ein Haus in extrem teuer im Unterhalt. Der Öltank muss so oder so immer befüllt sein, viele Räume im Haus über der kalten Jahreszeit immer kalt stehen lassen geht auch nicht. Versicherungen, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Reparaturen die man selber nicht erledigen kann usw und sofort kosten enorm. Alleine könnte ich dies nicht mehr im Ansatz finanzieren. Also bleibt mir letztendlich nur der dieser eine Weg des Verkaufs übrig. Eine Partnerin habe ich nicht, die letzten die hatte sind alle wieder weg, einen armen Schlucker will halt niemand. Haste Nichts, biste Nichts ist die Manier in diesem Land und es wird immer schlimmer.
Vor den Versicherungsanstalten oder einer anderen Öffentlichen Einrichtung sollte man sich nicht nieder oder kleiner machen lassen wie man ist. Die Herren und Damen machen nur einen Job der vom Volke, also dem eigentlichen Souverän im Land, bezahlt und finanziert wird. Das vergessen diese Damen und Herren nur leider immer wieder gern sehr schnell. Das verhält sich ebendso auf der ARGE oder allgemein dem Gesetzgeber. Dieser wurde von dem Volke "eingesetzt" und hat sich verdammt noch mal daran zu halten und im Sinne dessen seinen Job zu machen.
Hallo in die Runde, ich bin neu hier. Zuerst aber eine kurze Vorstellung meiner Person. Ich bin 46 Jahre alt und seit 2001 Vollerwerbsunfähig und beziehe nach 2maliger "Begutachtung" eine nicht mehr befristete EU Rente durch die BfA. ich leide an einer Vererbungsbedingten Krankheit Namens HNPP und seit 2007 muss ich zusätzlich mein linkes Bein mit sogenannten Thrombose- Strümpfen schützen, da ich 2007 eine unerkannte tiefgehende Beinvenen- thrombose erlitten habe mit anschliessend 2 nacheinander folgenden Lungenembolien. 2009 dann noch eine schwere Venenentzündung im rechten Bein. Die linke Vene im Bein ist nun auf Dauer geschädigt und ich muss in halbjährigen Abständen auch immer wieder zur Untersuchung. Meine Erbkrankheit ist weder behandel noch heilbar und mein ältester Bruder wurde aufgrund dessen schon etliche Jahre vor mir EU Rentner.
Ich bin heute zufällig auf ein Schreiben, was mir der Kreis 2003 zukommen lassen hat, gestossen. Ich hatte seiner Zeit mal einen Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung der BfA, mir Grundsicherung zu gewähren, nachdem meine Grundsicherungsstelle einen entsprechenden Antrag stellte an die BfA. Dieses würde im Rahmen des § 91a BSHG die Gewährung von Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundischerung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) beantragt
Nun kommt aber der Witz schlechthin für mich, die Bfa begründete ihren Entschluss der Ablehnung folgender Maßen, "Dieses kommt in seiner Steelungnahme vom 10.03.2003 zu dem Ergebnis, dass bei Ihnen nicht eine medizinisch bedingte dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, sondern für die Bewilligung der Rente die Arbeitsmarktlage ausschlaggebend war.
Naklar, bei meiner Antragstellung auf EU Rente befand ich mich aber in Arbeit, auch wenn diese Stelle seiner Zeit gefördert wurde durch das Arbeitsamt, aber ich war Vollzeit tätig und entsprechend auch eingestellt worden und zahlte wie Jeder seine Sozialabgaben. Gekündigt worden bin ich auch nicht, sondern ich habe damals nach Bewilligung der zuerst bewilligten Teilerwerbsrente selber gekündigt. Somit kann also garnicht die Rede von Arbeitsmarktlage sein.
Es wurde allerdings auch Seitens der Stadt mein Widerspruch abgeölehnt und zwar Folgend..Rechtliche Würdigung: Ihr Widerspruch ist zulässig, jedoch nicht begründet. (Meine Argumente wurden seitens der Stadt in diesem Ablehnungsschreiben aufgeführt)
Anspruchberechtigt sind nach § 1 GSiG Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD, die
1) das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
2) a) das 18. Lebensjahr vollendet haben
b) unabhängig von der Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.2 SGB VI sind und
c) diese Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht behoben werden kann (dauerhafte volle Erwerbsminderung)
Da sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, können Sie nur einen Anspruch auf Leistungen nach dem GSiG haben, wenn Sie die Voraussetzung der Nr.2 erfüllen.
Dieses ist jedoch nicht der Fall.
Danach viel übliches bla bla mit den Hinweisen, dass meine deshalb auch befristet wurde, weil sich während dieser Zeit die Arbeitsmarktlage hätte ändern können usw. Gesülze was sie wahrscheinlich Jedem der der wegen angeblicher Arbeitsmarktlage seine Rente befristet bekommen hat, geschickt haben.
Für mich bedeutete dies weiterhin entweder Sozialhilfe beantragen und sich total zum gläsernen Bürger zu machen welcher zudem kaum etwas besitzen darf, oder auch diese dann sausen zu lassen. Ich entscheid mich für Letzteres und verzichtete auf die lumpigen paar € Sozialhilfe. Ich sollte damals nur weil ich bei Ebay etwas versteigert hatte und dies dummerweise auf einem Kontoauszug stand, meine Kontoauszüge des gesamten letzten Jahres vorlegen. Desweiteren sollte/musste ich von meinen älteren Audi ein entsprechendes Wertegutachten vorlegen etc.pp. Ich hatte die Schnauze gestrichen voll von und hab nur noch gesagt, sie sollen mein Geld wegen meiner einem von den Abervielen notdürftigen Ausländern zukommen lassen, ich verzichte darauf nun freiwillig. In unserem Kaff bekommen diese ganze neu sanierte Häuschen zum bewohnen welche die Stadt zuvor von den Eigenheimbesitzern abgekauft hat. (wahrscheinlich Zwangsversteigerte). Nach keinen 10 Jahren sind diese natürlich total herunter gekommen und die Stadt verscherbelte diese dann wieder an Jemanden, der dieses wahrscheinlich kostengünstig kaufen kann, da erneut Vollsanierungsbedüftig.
Also lebe ich seither mit der mikrigen Voll EU Rente die natürlich zum Leben viel zu gering ausfällt wenn ich damit alleine über die Runden kommen müsste.
Da ich aber noch in dem Elternhaus meiner Eltern lebe, mein Vater ist allerdings schon seit 1979 verstorben, meine alte Mutter so gut es geht mir hilft, geht es finanziell halbwegs.
2008 habe ich mit meiner Mutter einen Übertrag des Einfamilienhauses getätigt vor einem Notar, da meine älteren Geschwister alles andere wie Gönner sind und geschweige auf ihren gesetzlichen Erbanspruch verzichten würden bis auf einem.
Sout habe ich nun natürlich auch weiterhin keinen Anspruch auf Grundischerung aufgrund des Hauses, welches ich ja rein theoretisch zu Gedl machen könnte und was einen "Wert" darstellt. Es ist gleich das es praktisch aber nicht geht, da ich notariell meiner Mutter lebenslanges Wohnrecht einräumen musste, was ich allerdings gern gemacht habe. Der Grundsicherungstelle interssiert sowas aber nicht und ich bekomme weiterhin nur 28€ Wohngeld im Monat und meine geringe EU Rente. Ich werde also gezwungen sein, sofern dies dann überhaupt so leicht möglich sein wird, das Haus zu verkaufen wenn meine Mutter ablebt.
Denn von unter 500€ im Monat kann ich nicht ansatzweise leben wenn ich alles hier bezahlen sollte.
Es entfällt zwar die Miete oder Hypothekenbelastung, aber ein Haus in extrem teuer im Unterhalt. Der Öltank muss so oder so immer befüllt sein, viele Räume im Haus über der kalten Jahreszeit immer kalt stehen lassen geht auch nicht. Versicherungen, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Reparaturen die man selber nicht erledigen kann usw und sofort kosten enorm. Alleine könnte ich dies nicht mehr im Ansatz finanzieren. Also bleibt mir letztendlich nur der dieser eine Weg des Verkaufs übrig. Eine Partnerin habe ich nicht, die letzten die hatte sind alle wieder weg, einen armen Schlucker will halt niemand. Haste Nichts, biste Nichts ist die Manier in diesem Land und es wird immer schlimmer.
Vor den Versicherungsanstalten oder einer anderen Öffentlichen Einrichtung sollte man sich nicht nieder oder kleiner machen lassen wie man ist. Die Herren und Damen machen nur einen Job der vom Volke, also dem eigentlichen Souverän im Land, bezahlt und finanziert wird. Das vergessen diese Damen und Herren nur leider immer wieder gern sehr schnell. Das verhält sich ebendso auf der ARGE oder allgemein dem Gesetzgeber. Dieser wurde von dem Volke "eingesetzt" und hat sich verdammt noch mal daran zu halten und im Sinne dessen seinen Job zu machen.


