malchatun
Aktives Mitglied
hallo,
ich muss mich mal wieder ausko.....
kennt sich hier jemand mit dem thema teilweise zuzahlungsbefreiung aus?
ich bin jetzt seit gut 5 monaten deswegen mit meiner KK in diskussion. ich hab ende 2008 für 2008 einen entsprechenden antrag bei meiner KK gestellt. mir wurde gesagt, dass ich diesen erst stellen kann, wenn das jahr vorüber ist. ok. mir wurde versprochen, dass mein antrag dann auch sofort bearbeitet wird und ich ganz schnell mein geld bekomme. ich also anfang januar alles nochmals eingereicht mit allen belegen.
dann gewartet und gewartet, nachgefragt, nichts geschah. endlich: ende februar bekam ich bescheid, dass meine ausgaben knapp unter der belastungsgrenze von 2% liegen, mir also leider nichts erstattet werden kann. ich erwiderte, dass ich doch als chronisch kranke unter die 1%-klausel fallen würde. ja, das müsse ich aber erst nachweisen, dass ich chronisch krank sei (häää????) - dazu bräuchte ich eine schriftliche bestätigung von meiner hausärztin. die KK weiß zwar am besten, seit wann ich mit welcher krankheit krank bin, aber unser bürokratisches system braucht eben noch mal die schriftliche bestätigung.
ich bin also zu meiner hausärztin um sie um die bestätigung zu bitten. diese erwiderte, dafür habe sie keine vordrucke, ich solle mir den von der KK holen. ich erklärte ihr, dass die KK mir gesagt hatte, dass die hausärzte diese vordrucke haben und ausfüllen können. nein, meine hausärztin hatte keinen vordruck.
ich also zur KK, und siehe da, ich bekam den vordruck, mit welchem ich zur hausärztin ging. sie füllte ihn aus und bestätigte, dass ich chronisch krank bin. ich schickte ihn der KK, um dann wieder zu warten und zu warten und zu warten (natürlich rief ich in regelmäßigen abständen an, aber mal war die bearbeiterin krank, mal zur schulung....).
ende april telefonierte ich dann mal wieder mit meiner bearbeiterin. diese erklärte mir nun, dass die bestätigung meiner hausärztin nicht genüge. ich müsse mindestens ein jahr wegen dieser krankheit krank und in behandlung gewesen sein und dies müssten die behandelnden ärzte schriftlich bestätigen. ich erwiderte, dass die KK doch weiß, dass ich bereits seit mitte 2007 an CSS erkrankt bin, auch wenn die diagnose erst im april 2008 gestellt wurde. jedenfalls habe ich gerade die mitteilung über meine austeuerung erhalten, in welcher die wochen, die ich in 2007 wegen CSS krankengeld bekam, mit angerechnet wurden. also lägen der KK doch alle unterlagen darüber vor, seit wann ich CSS habe und deswegen in behandlung bin. wieso ich jetzt alle mich in 2007 behandelnden ärzte anfahren soll - das ist doch absurd! zumal diese ja 2007 noch nicht wussten, was für eine krankheit ich habe, also können sie mir es jetzt auch nicht bestätigen.
im zweifel also immer zuungunsten des angeklagten!!
ich hab mich jedenfalls ordentlich mit der dame gestritten und sie gebeten, sich doch noch mal zu erkundigen. das sei mir alles zu widersprüchlich.
ja, ok, sie würde sich wieder bei mir melden.
darauf hin hörte ich wieder nichts. heute war ich persönlich bei ihr, und sie wartete natürlich mit einer neuen regelung auf: man muss im jahr vor der zuzahlungsbefreiung bereits 4 quartale wegen dieser krankheit in behandlung gewesen sein, dann gilt man als chronisch kranker. das heißt, ich hätte bereits das ganze jahr 2007 krank sein müssen, um 2008 als chronisch krank zu gelten und unter die 1%-klausel für die teilweise zuzahlungsbefreiung zu fallen.
stimmt das, was die bearbeiterin mir da gesagt hat? weiß das jemand?
das ist echt frustrierend!!
viele grüße
von katrin
ich muss mich mal wieder ausko.....
kennt sich hier jemand mit dem thema teilweise zuzahlungsbefreiung aus?
ich bin jetzt seit gut 5 monaten deswegen mit meiner KK in diskussion. ich hab ende 2008 für 2008 einen entsprechenden antrag bei meiner KK gestellt. mir wurde gesagt, dass ich diesen erst stellen kann, wenn das jahr vorüber ist. ok. mir wurde versprochen, dass mein antrag dann auch sofort bearbeitet wird und ich ganz schnell mein geld bekomme. ich also anfang januar alles nochmals eingereicht mit allen belegen.
dann gewartet und gewartet, nachgefragt, nichts geschah. endlich: ende februar bekam ich bescheid, dass meine ausgaben knapp unter der belastungsgrenze von 2% liegen, mir also leider nichts erstattet werden kann. ich erwiderte, dass ich doch als chronisch kranke unter die 1%-klausel fallen würde. ja, das müsse ich aber erst nachweisen, dass ich chronisch krank sei (häää????) - dazu bräuchte ich eine schriftliche bestätigung von meiner hausärztin. die KK weiß zwar am besten, seit wann ich mit welcher krankheit krank bin, aber unser bürokratisches system braucht eben noch mal die schriftliche bestätigung.
ich bin also zu meiner hausärztin um sie um die bestätigung zu bitten. diese erwiderte, dafür habe sie keine vordrucke, ich solle mir den von der KK holen. ich erklärte ihr, dass die KK mir gesagt hatte, dass die hausärzte diese vordrucke haben und ausfüllen können. nein, meine hausärztin hatte keinen vordruck.
ich also zur KK, und siehe da, ich bekam den vordruck, mit welchem ich zur hausärztin ging. sie füllte ihn aus und bestätigte, dass ich chronisch krank bin. ich schickte ihn der KK, um dann wieder zu warten und zu warten und zu warten (natürlich rief ich in regelmäßigen abständen an, aber mal war die bearbeiterin krank, mal zur schulung....).
ende april telefonierte ich dann mal wieder mit meiner bearbeiterin. diese erklärte mir nun, dass die bestätigung meiner hausärztin nicht genüge. ich müsse mindestens ein jahr wegen dieser krankheit krank und in behandlung gewesen sein und dies müssten die behandelnden ärzte schriftlich bestätigen. ich erwiderte, dass die KK doch weiß, dass ich bereits seit mitte 2007 an CSS erkrankt bin, auch wenn die diagnose erst im april 2008 gestellt wurde. jedenfalls habe ich gerade die mitteilung über meine austeuerung erhalten, in welcher die wochen, die ich in 2007 wegen CSS krankengeld bekam, mit angerechnet wurden. also lägen der KK doch alle unterlagen darüber vor, seit wann ich CSS habe und deswegen in behandlung bin. wieso ich jetzt alle mich in 2007 behandelnden ärzte anfahren soll - das ist doch absurd! zumal diese ja 2007 noch nicht wussten, was für eine krankheit ich habe, also können sie mir es jetzt auch nicht bestätigen.
im zweifel also immer zuungunsten des angeklagten!!
ich hab mich jedenfalls ordentlich mit der dame gestritten und sie gebeten, sich doch noch mal zu erkundigen. das sei mir alles zu widersprüchlich.
ja, ok, sie würde sich wieder bei mir melden.
darauf hin hörte ich wieder nichts. heute war ich persönlich bei ihr, und sie wartete natürlich mit einer neuen regelung auf: man muss im jahr vor der zuzahlungsbefreiung bereits 4 quartale wegen dieser krankheit in behandlung gewesen sein, dann gilt man als chronisch kranker. das heißt, ich hätte bereits das ganze jahr 2007 krank sein müssen, um 2008 als chronisch krank zu gelten und unter die 1%-klausel für die teilweise zuzahlungsbefreiung zu fallen.
stimmt das, was die bearbeiterin mir da gesagt hat? weiß das jemand?
das ist echt frustrierend!!
viele grüße
von katrin
. Sollte sich Deine KK weiter quer stellen, dann würde ich mal mit einem Wechsel drohen! Klar das die versuchen Kosten zu sparen, aber bitte nicht auf diese Art und Weise.
