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Der Rentenantrag ist ja gestellt, da müsste dann die Nahtlosigkeitsregelung greifen. Ist aber auch wieder mit Rennerei und Geschreibsel verbunden.somit stehst du auch dem arbeitsamt nicht zur verfügung und erhältst keine weitere zahlung.
... wie lange bist du jetzt au?
bedenke bitte das das krgeld mit der 78.wo ausläuft. dann stehst du ohne entscheidung und vor allem ohne einkommen da.
das muss geklärt sein, denn noch hat dich die kk nicht aufgefordert den rehaantrag in eine erwerbsminderung umzuwandeln.
im schlimmsten fall kann die kk, wenn absehbar ist, dass du nicht mehr gesund wirst, die zahlung des krgeldes vor der 78 . wo einstellt. somit stehst du auch dem arbeitsamt nicht zur verfügung und erhältst keine weitere zahlung.
das wäre nur dann der fall, wenn die kk dich auffordert einen rentenantrag auf erwerbsminderung zu stellen.
damit da nix schief geht, solltest du dich schnellstens an die DRV wenden.
was soll eine untätigkeitsklage? ist m.e.n. unsinn. es ist niemand untätig und was will man klagen, es ist noch nichts entschieden.
drück dir die daumen das es bald vorwärts geht!
saurier
Mir schlackern die Ohren![]()
Das war Bahnhof in Transnistrien für mich![]()
deswegen hab ich nach der ersten ablehnung der rente sofort nen anwalt beauftragt. hat dann immernoch 4,5 jahre gedauert, aber ich musste mich nicht rumärgern... untätigkeitsklage hilft da auch nichts, da lachen die drüber... da muss nur in regelmäßigen abständen ein bearbeitungsvermerk in die akte und schon fährt die untätigkeitsklage gegen die wand...
Das stimmt nicht! Die Fristen gelten nicht umsonst! Wird die Untätigkeitsklage zugelassen sind die beauftragten Institutionen / Abteilungen Rechenschaftspflichtig gegenüber ihrem Dienstherren. Also keine ausgesprochen beliebte Angelegenheit für die Beschuldigten.
Da keine Untätigkeitsklage eingereicht wurde kann auch keine greifen
Als Jurist würde ich das natürlich evtl. auch so handhaben..
wenn sie aber aller paar monate (unter 6)
Hallo Indeed,
ja, in Bearbeitung ist der Vorgang. Es fehlt immer mal wieder etwas neues. Die Rückmeldung vom Arbeitgeber oder Bescheinigungen von der Krankenkasse usw.. Ich habe auch schon mehrmals telefonisch nachgefragt und wurde immer wieder vertröstet. Aber da ich nach wie vor krankgeschrieben bin, eilt es momentan auch nicht so dermaßen. Die Frage ist eher, wie man jetzt hinsichtlich eines Verschlechterungsantrags vorgehen sollte.
LG
Laura
mit jedem anfordern eines dokuments durch die DRV ... und auch mit jedem anruf der TE, beginnt die frist von neuem... immer wird die "bearbeitung" in der akte vermerkt...
und sorry, falls ich dich mit dem "schätzchen" verärgert haben sollte... war nicht böse gemeint...
und auch mit jedem anruf der TE, beginnt die frist von neuem