Wie vorgehen nach Reha?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Laura1981, 18. Februar 2020.

  1. Laura1981

    Laura1981 Neues Mitglied

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    Liebe Leidensgenossen.
    Ich habe im letzten Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, über welchen ich auch nach fast einem Jahr noch immer keinen Bescheid erhalten habe. In Aussicht gestellt wurde nach der Reha eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

    Leider hat sich in meinen Augen mein Gesundheitszustand seit der Reha, welche 9 Monate zurückliegt, nochmals verschlechtert. Ich bin aus der Reha au entlassen worden und weiterhin krank. Ich komme mit meiner RA und diversen Arthrosen auf keinen grünen Zweig. Ich war bei diversen Orthopäden und auch beim Schmerzarzt. Eine wesentliche Verbesserung der Beschwerden tritt dennoch nicht ein. Ich wäre anfangs gerne in Teilzeit in meinen Beruf zurückgekehrt, da es ein Bürojob ist. Inzwischen ist meine Bewegungsfähigkeit allerdings so stark eingeschränkt, dass ich Angst vor einer Rückkehr in den Arbeitsalltag habe.

    Ich würde gerne einen Verschlechterungsantrag bei der DRV einreichen. Hat jemand Erfahrung damit in einer solchen Situation? Oder ist ein Widerspruch besser. Sollte man das über den VDK laufen lassen? Wäre für Tips sehr dankbar. Lieben Dank und viele Grüße. Laura
     
  2. Hallo Laura,
    hast du denn schon irgendein Schreiben von der DRV bekommen?
    Mit einem Geschäftszeichen etc.? Irgendetwas worauf du dich beziehen könntest.

    Denn 1 Jahr ohne irgendwas zu hören ist sehr lange.

    Liebe Grüße Indeed
     
  3. Laura1981

    Laura1981 Neues Mitglied

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    Hallo Indeed,
    ja, in Bearbeitung ist der Vorgang. Es fehlt immer mal wieder etwas neues. Die Rückmeldung vom Arbeitgeber oder Bescheinigungen von der Krankenkasse usw.. Ich habe auch schon mehrmals telefonisch nachgefragt und wurde immer wieder vertröstet. Aber da ich nach wie vor krankgeschrieben bin, eilt es momentan auch nicht so dermaßen. Die Frage ist eher, wie man jetzt hinsichtlich eines Verschlechterungsantrags vorgehen sollte.

    LG
    Laura
     
  4. Hmm...ich würde vielleicht alles, was zur Beurteilung, also neue wichtige Befunde von neuen Erkrankungen in Kopie hinsenden.
    Vorher allerdings den Sachbearbeiter fragen, ob es Sinn macht.

    Die Frage ist ja, einen Verschlechterungsantrag kann man ja nur stellen, wenn man schon eine Rente hat. Will mich damit aber nicht soweit aus dem Fenster hängen.
    Vielleicht solltest du doch mal einen Termin beim VDK machen und dich beraten lassen. :)
    Die können dir sicherlich weiterhelfen und kennen den ein oder anderen Tipp.
     
  5. Maine Coonchen

    Maine Coonchen Bekanntes Mitglied

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    Liebe Laura,
    Herzlich willkommen hier im Forum!
    Worüber ich in deinem Beitrag gestolpert bin, ist das Wort Verschlechterungsantrag. Meines Wissens gibt es den so nicht bei der DRV, sondern nur im Schwerbehinderzengesetz. Ich weiß aber, was du meinst. Dein Rentenantrag wurde nach den damaligen Gesundheitszustand in der Reha begutachtet. Ich gehe davon aus, dass du den Abschlussbericht der Reha vorliegen hast, bzw. üblicherweise teilt der Arzt seine Einschätzung deiner Arbeitsleistung z.B. unter 3 Stunden für volle Erwerbsminderung mit. Ich entnehme deinem kurzen Bericht, dass dort deine Arbeitsleistung eingeschränkt ist und eine halbe bzw. teilweise erwerbsminderungsrente das Ergebnis war. Und der DRV prüft ob ggf. eine Weterbeschäftigung in Teilzeit möglich ist oder der Arbeitsmarkt für dich geschlossen ist und du eine wegen nicht Beschäftigungsmöglichkeiten umgewandelte volle Erwerbsminderungsrente bekommst, so etwas gibt es ja auch. Das Problem ist, dass da deine neuen Erkrankungen und Beschwerden nicht berücksichtigt werden. Ich würde auf jedenfall der DRV diese neuen Beschwerden mitteilen, indem ich meine Ärzte bitten würde, dieses mir zu attestieren und denen zukommen lasse. Hattest du eine volle EMR beantragt? Zudem würde ich dort anrufen, da sie ja Kontakt mit dir haben, müsste doch der/ die Sachbearbeiterin auf Schreiben benannt sein, und denen weitere Korrespondenz bzw. Atteste ankündigen. Oder ich würde eine örtliche Beratungsstelle, gibt es ja in vielen Städten aufsuchen.
     
  6. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Kommt ganz drauf an was du möchtest. Und was beantragt wurde und ob du das weiterhin begehrst? Was ist dein Ziel?
     
  7. Laura1981

    Laura1981 Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben.
    Ich hatte ursprünglich allgemein eine Erwerbsminderungsrente beantragt, weil ich mir die Option der Teilzeitarbeit offen halten wollte, insbesondere aus finanziellen Gründen. In der Reha wurde dann auch zunächst die Teilrente in Aussicht gestellt . Inzwischen habe ich jedoch ein gutes Dutzend aktivierte Arthrosen dazu bekommen, welche vorher noch keine Beschwerden verursacht hatten. Ich bin inzwischen soweit nervlich unten, dass ich neuen Gelenkersatz einbauen lassen will, jedoch habe ich noch keinen Orthopäden gefunden, der mich operieren will (zu jung, Gelenke noch nicht kaputt genug usw./was man dann so hört).
    Laura
     
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Bisher hast du dann ja anscheinend noch keine EM Rente. Daher solltest du beim Gutachter der DRV alles an Belegen mitnehmen, was sich jetzt zusätzlich ergeben hat.

    Der Gutachter entscheidet nicht, gibt aber eine Empfehlung ob Teil oder Voll Rente.
     
  9. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Wenn du das ganze in der ursprünglichen Form beschleunigen möchtest kannst du bei der DRV eine sogenannte Untätigkeitsklage erwähnen. Dann nimmt die Angelegenheit Fahrt auf ohne das dir daraus Nachteile entstehen!
     
  10. kukana

    kukana in memoriam †

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    Die sind ja nicht untätig, wenn da immer noch Belege fehlen, dann liegt das u. U. am Arbeitgeber.
     
  11. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Von was soll man hier sonst ausgehen? Mir hat man auch staendig selbiges erzählt! Nach meinem Anruf (sechs Monate später) waren die angeblich nicht zu beschaffenden Unterlagen innert weniger Tage da.

    Zufall? Nein!
     
  12. kukana

    kukana in memoriam †

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    Man könnte ja in der Firma und Krankenkasse mal nachfragen ob die Belege weiter gegeben wurden. Kopien davon anfordern und mitschicken an drv mit der schriftlichen Nachfrage, per Einschreiben mit Rückmeldung!

    Ps: bei mir war es so, daß ich gebeten wurde von der DRV Belege zu schicken. Das habe ich getan und bekam daraufhin eine Woche später die Mitteilung, daß diese eingetroffen sind und berücksichtigt werden.
     
  13. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Sicher kann man das tun ABER:

    1.) ist es nicht die Aufgabe des Antragsstellers, entsprechende Dokumente zu besorgen (Mitwirkungspflicht mal außen vor gelassen), sondern die der DRV UND

    2.) woher weiß der Antragsteller, welche Dokumente angeblich fehlen? Sind die angeforderten Dokumente überhaupt von Belang?

    3.) ist fast ein Jahr nach Antragstellung ein Grund zumindest für die Erwähnung einer beabsichtigten Untätigkeitsklage, genauso wie Punkt eins und zwei.


    Diese Klagemöglichkeit kostet übrigens GAR NICHTS und benötigt keinen Anwalt!


    So sollte es sein und eigentlich auch laufen. Ausnahmen bestimmen sicher die Regel.
     
  14. kukana

    kukana in memoriam †

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    Sie schrieb doch in einem Beitrag, das die Bearbeitung läuft, aber noch Belege fehlen würden.

    Und die DRV will ja nix, sondern der Antragsteller möchte eine Rente, somit muss ein Antragsteller auch für die lückenlose Belegerstellung sorgen. Und da muss man eng mit Firma und DRV zusammen arbeiten, sonst geht nix.
     
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  15. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Welche Belege sollen das denn sein, die unbeschaffbar sind und der Antragsteller dies nach fast einem Jahr erst auf Nachfrage erfährt? Außerdem möchte ich diesbezüglich auf die Aufklärungspflichten der DRV hinweisen.

    @Laura1981

    Welche Dokumente fehlen denn?
     
  16. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hier würde ich nachhaken.

    Die Aufklärungspflicht der DRV beinhaltet ja auch den Antragsteller auf seine Mitwirkung hinzuweisen.
     
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  17. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Ich habe es genauso bei mir erlebt, dann angerufen.. Blabla feht dies und das.. Ich wie? Was fehlt? Ja wir rufen zurück, ich mit Utk gedroht, zehn Tage später Post samt Bescheid.
     
  18. kukana

    kukana in memoriam †

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    Komisch das es bei mir immer ohne Probleme klappte. Mag aber auch Sachbearbeiter liegen und sicher von Region zu Region unterschiedlich laufen.
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Laura1981,
    hallo erst einmal willkommen.
    das ist in der tat kein üblicher verlauf und es muss ja ein grund geben, warum sie immer noch nicht darüber entscheiden können.

    so wie du schreibst, ist dein begehren in ordnung, denn die DRV entscheidet letztenendes ob eine volle oder teilweise und/oder befristet oder unbefristete EMR bewilligt wird. darauf hat der antragsteller erst einmal kein anspruch.

    was ich dir empfehle:
    du solltest möglichst bald eine anfrage an die DRV stellen, was noch an unterlagen von wem fehlt.
    dem fügst du ein schreiben bei, wo du aufführst, was sich seit deiner antragstellung verschlechtert hat und füge entsprechende befunde anbei.
    frage bitte gleichzeitig an, wann du mit einer entscheidung rechnen kannst.
    ein verschlechterungsantrag gilt hierbei nicht.
    bitte darum dass die DRV dir mitteilt, was fehlt und du dich um das beibringen der unterlagen mit bemühen wirst. oft fehlen notwendige bescheinigungen der arbeitgeber, weil sie sich der dringlichkeit nicht bewusst sind. nettes anfragen hilft da manchmal schon weiter

    ggf.kann die DRV auch entscheiden, dass du eine rehabilitation in form einer umschulung erfährst, wenn deine jetzige tätigkeit nicht mehr ausgeführt werden kann. denn nicht alle antragsteller gehen automatisch in eine EMR.

    @danke kuki, so ist es den "der antragsteller" möchte etwas.

    wie lange bist du jetzt au?
    bedenke bitte das das krgeld mit der 78.wo ausläuft. dann stehst du ohne entscheidung und vor allem ohne einkommen da.
    das muss geklärt sein, denn noch hat dich die kk nicht aufgefordert den rehaantrag in eine erwerbsminderung umzuwandeln.
    im schlimmsten fall kann die kk, wenn absehbar ist, dass du nicht mehr gesund wirst, die zahlung des krgeldes vor der 78 . wo einstellt. somit stehst du auch dem arbeitsamt nicht zur verfügung und erhältst keine weitere zahlung.
    das wäre nur dann der fall, wenn die kk dich auffordert einen rentenantrag auf erwerbsminderung zu stellen.

    damit da nix schief geht, solltest du dich schnellstens an die DRV wenden.

    was soll eine untätigkeitsklage? ist m.e.n. unsinn. es ist niemand untätig und was will man klagen, es ist noch nichts entschieden.

    drück dir die daumen das es bald vorwärts geht!

    saurier
     
    #19 19. Februar 2020
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2020
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  20. general

    general Bekanntes Mitglied

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    Hier kannst du grob Nachlesen was eine Untätigkeitsklage ist und welchen Zweck diese erfüllen soll. Dann kannst du gerne von Unsinn reden ;)

    https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
     
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