Bei so einer Klage gilt eine Wartezeit von 6 Monaten, die wohl gerechnet werden muss ab dem letzten Brief der DRV.
Das Verfahren hat innert Frist abgeschlossen zu sein, eine etwaige Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten etc. mal außen vor. Ein ständiges nachfordern immer neuer Dokumente tut dieser Tatsache keinen Abbruch. Genau für solche Fälle ist das Werkzeug Untätigkeitsklage gedacht und gemacht. Sie ermöglicht dem normalen Bürger sich gegen unrechtmäßig in die Länge gezogene Antragsverfahren zu wehren.
Der Rentenantrag ist ja gestellt, da müsste dann die Nahtlosigkeitsregelung greifen. Ist aber auch wieder mit Rennerei und Geschreibsel verbunden. Ich würde auch schriftlich nachfragen, die neuen Befunde dazupacken und ein bisschen drängeln, was die Entscheidung angeht. Notfalls kannst du ja angeben, dass dein Arbeitgeber nörgelig wird und wissen will, was nun mit dir wird.
@Maggy, nahtlosigkeit greift erst wenn antrag auf rente gestellt wurde.siehe mein satz darunter.( entspr SGB IX) ;-). das ist zur zeit eine blöde situation für sie. von daher muss sie was tun. @Laura, ich werde dir noch eine PN senden. sauri
sorry, aber das ist falsch. TE hat einen rentenantrag gestellt. da hat die KK jetzt garnichts mehr zu melden. die müssen jetzt genauso auf die entscheidung der DRV warten, wie TE und 78 wochen zahlen. sollte rückwirkend rente bewilligt werden, bekommt die KK das geld zurück, das sie in dem zeitraum monatl. gezahlt hat, höchstens aber den monatl. rentenbetrag (zb. 1000€ KG aber nur 800€ rente, dann kriegt die KK auch nur 800€) die KK kann aber im laufenden rentenverfahren nicht einfach aussteigen. und und den rehaantrag braucht sie auch garnicht in einen rentenantrag umwandeln, die reha ist doch bereits durch... und ein reha-antrag wird automatisch in einen rentenenatrag umgewandelt, wenn die reha erwerbsminderung feststellt... ist aber , wie gesagt, nicht nötig, da TE den rentenantrag ja schon gestellt hat danach, falls noch keine entscheidung getroffen wurde seitens der DRV muss TE bei der AfA arbeitslosengeld 1 nach nahtlosigkeitsregelung beantragen. der ist nämlich genau für solche fälle gedacht, wo ein rentenverfahren läuft. auch hier kriegt die AfA im falle der rückwirkenden rentengewährung nur den monatl. rentenbetrag je monat arbeitslosengeldzahlung wieder. vor ablauf des krankengeldes bekommt TE einen bescheid der KK, das das krankengeld ausläuft, damit muss sie dann zum arbeitsamt. aber das führt jetzt zu weit.
deswegen hab ich nach der ersten ablehnung der rente sofort nen anwalt beauftragt. hat dann immernoch 4,5 jahre gedauert, aber ich musste mich nicht rumärgern... untätigkeitsklage hilft da auch nichts, da lachen die drüber... da muss nur in regelmäßigen abständen ein bearbeitungsvermerk in die akte und schon fährt die untätigkeitsklage gegen die wand...
Das stimmt nicht! Die Fristen gelten nicht umsonst! Wird die Untätigkeitsklage zugelassen sind die beauftragten Institutionen / Abteilungen Rechenschaftspflichtig gegenüber ihrem Dienstherren. Also keine ausgesprochen beliebte Angelegenheit für die Beschuldigten.
nunja ... ist aber genau so passiert... aller 5,5 monate bekam meine anwältin post, das da oder dort noch ein dokument angefordert werden musste, welches noch nicht da ist. und schon war nix mit untätigkeit. das spiel ging so weit, das meine psychologin innert 7 monaten 4 mal post bekam, wegen einem befundbericht. bis meiner anwältin nach akteneinsicht auffiel, das meine befunde bei wem anders, und deren befunde bei mir einsortiert wurden. du glaubst nicht, was ich durch habe ... aber selbst da ist nichts passiert... wie gesagt, die akte wird bearbeitet, also keine untätigkeit - oder meine anwältin lügt
Da keine Untätigkeitsklage eingereicht wurde kann auch keine greifen Als Jurist würde ich das natürlich evtl. auch so handhaben..
schätzchen, untätigkeitsklage greift nur, wenn die behörde untätig ist. wenn sie aber aller paar monate (unter 6) nen befund oder bericht anfordert, und das in der akte dokumentiert, ist sie nicht untätig.
Sorry "ich erlaube mir" Schätzchen, wir / ich reden natürlich von den Fällen, in denen eine solche Klage greift, nämlich dann, wenn die Frist abgelaufen ist
guck mal, das problem ist ja folgendes: mit jedem anfordern eines dokuments durch die DRV ... und auch mit jedem anruf der TE, beginnt die frist von neuem... immer wird die "bearbeitung" in der akte vermerkt... und sorry, falls ich dich mit dem "schätzchen" verärgert haben sollte... war nicht böse gemeint...
Hat mich nicht verärgert sondern empfand es lediglich als unpassend. Das kommt im www. ja wohl aber vor
Welcher § war das nochmal von dieser "never ending Frist" ? Ich würde hier am ehesten wieder zum Anliegen der Threaderstellerin zurückkehren.