@ Katjes: Das würde mich beruhigen, glaube aber nicht, daß es tatsächlich so ist. Ich habe schon gehört, daß ein Ausweisablaufen auch eine erneute Überprüfung mittels Arztberichte zur Folge haben k a n n.
Beim Einwohnermeldeamt wird nur verlängert, wenn bereits einmal vorher vom Versorgungsamt verlängert wurde. Das E.-Amt darf 5 Jahre verlängern, wenn das Vers.-Amt auch vorher für 5 Jahre verlängert hat, hat das Vers.-Amt nur bis zu 4 Jahre verlängert, darf das E.-Amt nur für ein Jahr verlängern. Das kann ich zumindest schon mal beitragen, für interessierte.
Aber genaueres weiß ich eben auch nicht und ich fürchte mich einfach vor einer erneuten Begutachtung. Also vor der Begutachtung und vor einem Abbau des GdB. Es hat schon so lange gedauert und Kraft gekostet die 80 GdB zu kriegen. Vielleicht seh ich ja auch nur die Flöhe husten.
@ ClaudiaC: Ich würd die mal anschreiben und nachfragen. Vielleicht hast du ja, als du auf den Ausweis verzichtet hast auch auf deine Schwerbehinderung verzichtet? Warum hast du eigentlich einen Antrag gestellt und wolltest dann nicht den Ausweis haben? Der ist doch deine Legitimation auch vor dem Finanzamt? Oder wenn man Vergünstigungen im Kino kriegt.....? Oder bei Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern...?
@ Aufrecht: coooool woher hast du das denn? Kann du mir mal den Link geben? Welches Suchwort hast du eingegeben? Ich habe gegoogelt, was das Zeug hält, aber nicht soetwas gefunden.
Aber auch dein eingestellter Text läßt offen, ob sie überprüfen oder nicht, zumindest in manchen Fällen. Die drei Monate vorher lassen ja den Gedanken zu, daß die genau den Zeitpunkt brauchen um zu überprüfen oder eben nur kurzfrist zu verlängern. Ich werd erleben müssen, denke ich mal, ich werde ihnen drei Monate vorher den Ausweis zusenden oder vielleicht 2 Monate, vielleicht schreiben sie mich ja an und dann einfach abwarten was passiert.
Danke für Eure Hinweise
Kiara