Wie verlängert man einen Schwerbehindertenausweis?

Kiara

seit Mai 2004 Diagnose cP
Hallo Ihr,

ich wollte mal an Euren Erfahrungen teilhaben. Wie verlängert man eigentlich einen Schwerbehindertenausweis? Geht das problemlos? Oder muß man sich auf eine Überprüfung gefaßt machen? Wann muß ich mich drum kümmern (wenn er im Oktober abläuft).... ectra...

Kann ich den Ausweis hinschicken?

Muß ich da selber vorbei gehen?

Alsowas.... Könnt ihr mir helfen?


Liebe Grüße
Kiara
 
hallo Kiara,

wenn du in D wohnst schickst du den Ausweis ans Versorgungsamt,mit der Bitte um Verlängerung.
Dann bekommst du entweder den verlängerten Ausweis zurück oder einen Anhörungsbogen,den du zurück schicken mußt.

Wie es Ö ist weis ich leider nicht.

Viel Glück
LG

 
Hallo, Ihr beiden,

die Versorgungsämter sind inzwischen aufgelöst
worden, wenigstens bei uns in NRW.
Ich habe meinen Ausweis ganz problemlos
bei der Stadtverwaltung verlängert bekommen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass noch freie Felder
auf dem Ausweis für die Verlängerung zur Verfügung stehen.
Sonst muss man sich bei uns an eine Stelle im Kreis wenden,
die die Aufgaben des Versorgungsamtes übernommen hat.

Viele liebe Grüße
Neli
 
Hallo Neli,

das ist mal ein Ansatzpunkt. Soweit ich bisher mal gehört habe, muß für eine Verlängerung von der Stadtverwaltung noch ein freies Feld auf dem Ausweis sein. Davor muß einmal bereits vom Versorgungsamt verlängert worden sein. Nur dann kann es die Stadtverwaltung einmal machen.

Bei mir sind noch zwei Felder frei. Der Ausweis wurde damals erstmalig für 8 Jahre ausgestellt.

Deshalb denke ich, ich muß zum Versorgungsamt oder was davon noch übrig ist und dort verlängern lassen, es sei denn, sie überprüfen mich erst, ob noch alle Voraussetzungen bestehen. Das weiß ich eben nicht.

Wann kümmert man sich um die Verlängerung? Im Ablaufmonat?

Ich warte noch auf weitere Antworten. Hier haben doch sicher jede Menge User Schwerbehindertenausweise, denke ich mal. Wie sind Eure Erfahrungen?

Liebe Grüße
Kiara
 
Schon ge"google"t ?

Hallo Kiara !!!

"google" doch ein bischen und Du wirst sehen - Du wirst fündig !!! :top: Aber trotzdem in Kürze : Du kannst Deinen SB-Ausweis 2 mal auf Antrag verlängern . Deinen formlosen Antrag mußt Du RECHTZEITIG , d.h. 3 Monate VOR Ablauf stellen !!! :top:

Gruß Micha
 
Hallo bise,

wenn ich dort anrufe, mach ich die ja erst auf mich aufmerksam, denke ich:

Zatero:

du glaubst nicht, wie viel ich schon nach dem Thema gegoogelt habe. Es gibt ne Menge Antworten darauf.... je Menge!

Was nur nie dabei rauskommt, ist wie man genau vorgeht, nur wie es ungefähr geht. Dein Beitrag hat mir weitergeholfen:

Ich werde 3 Monate (also September) meinen Ausweis an das Versorgungsamt schicken mit der Bitte um Verlängerung und dann darauf warten was passiert. Entweder er kommt kurzfristig zurück mit ner Verlängerung oder ich erfahre von den Ärzten, ob dort Berichte angefordert wurden oder vielleicht krieg ich auch ein Schreiben vom Versorgungsamt.

Das bringt mich ingesamt schon weiter und muß halt die Ungewißheit aushalten, denn irgend eine Form von Vertrauen hab ich zu dieserlei Ämtern nicht.

Danke fürs melden.

Kiara
 
Hallo Kiara,
ich weiß nicht wo Du wohnst, aber bei uns in Niedersachsen ist es so, dass man vom VA direkt angeschrieben wird, wenn die Ablauffrist fast erreicht ist. Dann schickt man den Ausweis ein, falls noch ein Platz frei ist oder man schickt den Ausweis und ein Foto ein. Dann bekommt man im Zweifelsfall einen neuen Ausweis zugesandt. Ich weiß aber nicht, wie es in NRW jetzt ist, da dort ja die VA aufgelöst wurden. Und wenn Du bei Deiner Stadtverwaltung anrufst, mußt Du ja nicht Deinen Namen nennen sondern nur nach generell mal nachfragen.

Ich sende Dir ganz
 
Hallo Marimo,

also die Variante, daß die mich vor Ablauf kurzfristig anschreiben ist mir bei meinen Streifzügen durchs Internet noch nicht aufgefallen.

Bei meiner Variante, ihnen 3 Monate vor Ablauf bereits den Schweb-Ausweis zum Verlängern einfach zuzusenden, beinhaltet allerdings das Risiko, daß ich 3 Monate keinen Schweb-Ausweis zur Vorlage mehr habe.

Also so ganz ausgereift ist das System wohl nicht, hoffen wir mal, daß die den Ausweis einfach so verlängern, immerhin war der erste Ausstellungsrahmen gleich 8 Jahre.

Liebe Grüße
Kiara
 
Ich wohne in NRW und konnte im vergangenen Jahr zur entsprechenden Stelle bei der Stadt, bekam meinen Verlängerungsstempel aufgedrückt und fertig wars. Ohne warten, bis ich dran war, dauerte der ganze Verwaltungsakt keine 10 Minuten.

LG
Michael
 
Hallo Aufrecht,

wann warst du denn da? Am Tag des Ablaufens? Oder 3 Monate vorher? Und wie lange ging vorher dein Schweb-Ausweis? Wie lange war er vorher ausgestellt? Die wievielte Verlängerung war das?

Magst du noch mal antworten?


Liebe Grüße
Kiara
 
hallo kiara,
es werden nur arztberichte angefordert wenn du einen veränderungsantrag stellst.das machst du ja nicht.
du willst ja eine verlängerung,dann geht es so formlos ab wie die anderen das beschrieben haben.bei uns in ba-wü wird auch beim einwohnermeldeamt oder bürgerberatung verlängert.
gruß katjes
 
Was macht man, wenn man keinen Ausweis hat?

Mein GdB läuft 2009 aus. Ausweis habe ich keinen, wollte ich nicht.

Meine Info war, das man angeschrieben wird.

Gruß claudia
 
Habe meinen Ausweis seit 1980. Immer wieder Verschlechterungsanträge gestellt. Letztmalig 1999. Habe 60G. 2004 habe ichs verpennt anschliessend, formlos eine Verlängerung bis 2009 bekommen. Allerdings wurden die Monate über den Ablauf hinaus nicht berücksichtigt, sondern die Gültigkeit so gestempelt, als wäre ich pünktlich da gewesen.

LG
Michael
 
Feststellungsbescheid und Schwerbehinderten-Ausweis

Steht das Ergebnis der medizinischen Beurteilung fest, erhält man durch die Feststellungsbehörde einen sogenannten Feststellungsbescheid.
Dieser Bescheid stellt den Grad der Behinderung und die vorliegenden Merkzeichen fest.
Wenn der festgestellte Grad der Behinderung 50 oder höher ist, erhält man zusammen mit dem Feststellungsbescheid auch einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Bei einem Wert unter 50 gilt man nicht als schwerbehindert.

Erste und zweite Verlängerung

Man kann den Ausweis ohne besondere Formalitäten zweimal verlängern lassen.
Drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung des Ausweises beantragt werden. Wenn der Ausweis zum Beispiel bis Ende Juli gültig ist, sollte also spätestens Ende April die Verlängerung beantragt werden.
In Nordrhein-Westfalen hat man folgende Möglichkeiten, den Ausweis verlängern zu lassen:
Der Feststellungsbehörde (Kreis/Stadt) einfach einen formlosen Antrag auf Verlängerung schicken. Dem Antrag den Schwerbehinderten-Ausweis beifügen.
Selbstverständlich kann man auch persönlich die Feststellungsbehörde aufsuchen.

Analog sollte das Verfahren auch sein, wenn man auf die Übersendung des Ausweises verzichtet hat.
 
@ Katjes: Das würde mich beruhigen, glaube aber nicht, daß es tatsächlich so ist. Ich habe schon gehört, daß ein Ausweisablaufen auch eine erneute Überprüfung mittels Arztberichte zur Folge haben k a n n.

Beim Einwohnermeldeamt wird nur verlängert, wenn bereits einmal vorher vom Versorgungsamt verlängert wurde. Das E.-Amt darf 5 Jahre verlängern, wenn das Vers.-Amt auch vorher für 5 Jahre verlängert hat, hat das Vers.-Amt nur bis zu 4 Jahre verlängert, darf das E.-Amt nur für ein Jahr verlängern. Das kann ich zumindest schon mal beitragen, für interessierte.

Aber genaueres weiß ich eben auch nicht und ich fürchte mich einfach vor einer erneuten Begutachtung. Also vor der Begutachtung und vor einem Abbau des GdB. Es hat schon so lange gedauert und Kraft gekostet die 80 GdB zu kriegen. Vielleicht seh ich ja auch nur die Flöhe husten.

@ ClaudiaC: Ich würd die mal anschreiben und nachfragen. Vielleicht hast du ja, als du auf den Ausweis verzichtet hast auch auf deine Schwerbehinderung verzichtet? Warum hast du eigentlich einen Antrag gestellt und wolltest dann nicht den Ausweis haben? Der ist doch deine Legitimation auch vor dem Finanzamt? Oder wenn man Vergünstigungen im Kino kriegt.....? Oder bei Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern...?

@ Aufrecht: coooool woher hast du das denn? Kann du mir mal den Link geben? Welches Suchwort hast du eingegeben? Ich habe gegoogelt, was das Zeug hält, aber nicht soetwas gefunden.

Aber auch dein eingestellter Text läßt offen, ob sie überprüfen oder nicht, zumindest in manchen Fällen. Die drei Monate vorher lassen ja den Gedanken zu, daß die genau den Zeitpunkt brauchen um zu überprüfen oder eben nur kurzfrist zu verlängern. Ich werd erleben müssen, denke ich mal, ich werde ihnen drei Monate vorher den Ausweis zusenden oder vielleicht 2 Monate, vielleicht schreiben sie mich ja an und dann einfach abwarten was passiert.

Danke für Eure Hinweise


Kiara
 
Rechte und Pflichten des
Antragsstellers
Verwaltungsverfahren
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Welche Entscheidungsformen gibt es im Behindertenrecht?
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Das im Behindertenrecht anzuwendende Verfahrensrecht kennt u.a. folgende Entscheidungsformen:
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Schwerbehindertenausweis
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Arten des Schwerbehindertenausweises
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Verlängerung eines Ausweises
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Ein Schwerbehindertenausweis wird verlängert durch:
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Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises § 69 Abs. 5 Satz 3 SGB IX und § 6 Abs. 2 SchwbAwV)
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Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen durch die Gemeinden ist zu beachten:
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Beiblatt
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Fristen

Bei der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Schwerbehindertenausweisen durch die Gemeinden ist zu beachten:

(Ausgehend von der Regelung in Baden-Württemberg)
  • Die Schwerbehinderten müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die die Ausweisverlängerung vornimmt.
  • Nur solche Ausweise dürfen verlängert werden, die nach dem 31.10.1981 ausgestellt worden sind.
  • Die Verlängerung kann nur zweimal erfolgen und nur dann, wenn in der Kopfleiste auf der Vorderseite des Ausweises noch ein freies Feld vorhanden ist.
  • Die Gültigkeitsdauer wird durch Einstempeln oder Eintragen der Monats- und Jahreszahl verlängert (z.B. 07/2003). Diese Eintragung ist mit dem Dienststempel zu versehen.
  • Die Gültigkeit des Ausweises ist maximal für die Dauer von fünf Jahren zu verlängern.
  • Beträgt der letzte Gültigkeitszeitraum weniger als vier Jahre, darf der Ausweis nur um ein Jahr verlängert werden (eine bereits durchgeführte Verlängerung ist als eigener Gültigkeitszeitraum zu werten).
  • Verlängerungen dieser Art dürfen frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer und spätestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer vorgenommen werden.
  • Abweichend hiervon kann eine Verlängerung allenfalls nach telefonischer Rücksprache mit dem Versorgungsamt erfolgen.
  • Bei Schwerbehinderten unter 10 Jahren ist die Gültigkeitsdauer des Ausweises längstens bis zum Ende des Kalendermonats zu befristen, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden. Dieser Ausweis ist ohne Lichtbild gültig.
  • Der Ausweis für Schwerbehinderte, die das 10. Lebensjahr vollendet haben, ist mit dem Lichtbild des Ausweisinhabers zu versehen. Hiervon kann nur bei Schwerbehinderten abgesehen werden, die das Haus nicht oder nur mit Hilfe eines Krankenwagens verlassen können.
  • Bei nichtdeutschen Schwerbehinderten, deren Aufenthaltsdauer oder Arbeitserlaubnis befristet ist, darf die Gültigkeitsdauer des Ausweises nur bis zum Ablauf dieser Befristung verlängert werden. Bei Duldung ist auch der Nachweis eines Arbeitgebers erforderlich, dass eine rechtmäßige Beschäftigung ausgeübt wird.
  • Der Ausweisinhaber oder sein Bevollmächtigter müssen vor Verlängerung des Ausweises erklären, dass der Grad der Behinderung (GdB) sowie die festgestellten Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen durch Bescheid des Versorgungsamtes zwischenzeitlich nicht geändert wurden und auch keine Umstände bekannt sind, die den Schluss zulassen, dass eine Änderung des Grades der Behinderung und/oder der Merkzeichen bevorsteht.
Anmerkung: Die unbefristete Ausstellung von Ausweisen wie auch die unbefristete Verlängerung bereits ausgegebener Ausweise durch Stempelaufdruck ist nur durch die für die Feststellungen nach dem SGB IX zuständigen Behörden rechtmäßig

Beantwortet das alle offenen Fragen?

Gruß Claudia
 
nein! Aber das wird niemand hier beantworten können...

Muß ich halt abwarten und Tee trinken...


Kiara
 
Deine Frage wurde doch bereits mehrfach schlüssig beantwortet.

Ansonsten steht das auch noch einmal in meinem letzten Beitrag. Hier noch einmal zum nachlesen:

Der Ausweisinhaber oder sein Bevollmächtigter müssen vor Verlängerung des Ausweises erklären, dass der Grad der Behinderung (GdB) sowie die festgestellten Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen durch Bescheid des Versorgungsamtes zwischenzeitlich nicht geändert wurden und auch keine Umstände bekannt sind, die den Schluss zulassen, dass eine Änderung des Grades der Behinderung und/oder der Merkzeichen bevorsteht.

Daraus und auch aus anderen Antworten geht doch klar hervor, das keine medizinsche Überprüfung erfolgt.

Wie bereits geschrieben würde nur dann medizinisch geprüft werden, wenn ein VERÄNDERUNGSANTRAG gestellt wurde.

Gruß Claudia
 
Also....meine erste Verlängerung des BA war sehr einfach . Das Versorgungsamt schickte mir ein Fragebogen den ich ausfüllen musste , mit Angabe aller Fachärzte und ich musste ihn zurück schicken .
Eine Woche später kam ein Brief der Bestätigung , mit der Bitte , diesen Brief beim Amt vorzulegen .
Die Leute beim Amt sahen kurz drauf und stempelten mein BA für zwei Jahre . Das ging sehr einfach .

Muss im Juli auch wieder verlängern....ich warte noch etwas ab , mal sehen ob es jetzt auch noch so ist , da das Versorgungsamt unserer Region die Tätigkeit an die Stadt Recklinghausen übergeben hat .

LG Tina
 
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