Ray
Mitglied
Hallo Rheumageplagte,
heute habe ich die Kopie des Gutachtens der Rentenversicherung erhalten. Es enthält die Aussagedes Orthopäden:
"Es besteht Wegefähigkeit von 500 m."
Das ist zwar mehr als in der Realität möglich ist (schaffe 320 m), aber ich will da nicht kleinlich sein.
Was hat es mit diesen 500 m auf sich? Ist das eine "Einstufung", wie bei der maximal enpfohlenen Arbeitszeit (unter 3 Stunden, 3 - 6 Stunden, mehr als 6 Stunden), oder ist das eine individuelle Angabe zu meiner Gehfähigkeit?
Bisher hatte ich einen GDB von 40 ohne Merkzeichen. Allerdings kamen ein Streckungsdefizit des rechten Knies dazu (20°) und eine Verschlechterung beider Handgelenke + Sulcus-Ulnaris-Syndrom (Kleiner Finger und Ringfinger ohne Gefühl und gelähmt) einseitig + zusätzlich Reuma im rechten Ellbogen dazu. Mittlerweile brauche ich dauerhaft eine Knieorthese und zumindest einen Gehstock.
Der Gutachter erwähnte auch, dass ich mit Treppen fiese Probleme habe. Insbesonder wenn es abwärts geht.
Eine Voraussetzung zur Erteilung des Merkzeichens G ist ja, dass eine Wegstrecke von 2 km nicht mehr in 30 Minuten zurückgelegt werden kann. Die 2 km bekomme ich am gesamten Tag nicht zusammen, aber Versorgungsämter lesen die 500 m evtl. mit einem anderen Verständnis.
Bin ich mit dem Gutachten nachweislich "erheblich Gehbehindert"?
heute habe ich die Kopie des Gutachtens der Rentenversicherung erhalten. Es enthält die Aussagedes Orthopäden:
"Es besteht Wegefähigkeit von 500 m."
Das ist zwar mehr als in der Realität möglich ist (schaffe 320 m), aber ich will da nicht kleinlich sein.
Was hat es mit diesen 500 m auf sich? Ist das eine "Einstufung", wie bei der maximal enpfohlenen Arbeitszeit (unter 3 Stunden, 3 - 6 Stunden, mehr als 6 Stunden), oder ist das eine individuelle Angabe zu meiner Gehfähigkeit?
Bisher hatte ich einen GDB von 40 ohne Merkzeichen. Allerdings kamen ein Streckungsdefizit des rechten Knies dazu (20°) und eine Verschlechterung beider Handgelenke + Sulcus-Ulnaris-Syndrom (Kleiner Finger und Ringfinger ohne Gefühl und gelähmt) einseitig + zusätzlich Reuma im rechten Ellbogen dazu. Mittlerweile brauche ich dauerhaft eine Knieorthese und zumindest einen Gehstock.
Der Gutachter erwähnte auch, dass ich mit Treppen fiese Probleme habe. Insbesonder wenn es abwärts geht.
Eine Voraussetzung zur Erteilung des Merkzeichens G ist ja, dass eine Wegstrecke von 2 km nicht mehr in 30 Minuten zurückgelegt werden kann. Die 2 km bekomme ich am gesamten Tag nicht zusammen, aber Versorgungsämter lesen die 500 m evtl. mit einem anderen Verständnis.
Bin ich mit dem Gutachten nachweislich "erheblich Gehbehindert"?