Wegefähigkeit von 500m = erhebliche Gehbehinderung?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Ray, 13. Oktober 2018.

  1. Ray

    Ray Mitglied

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    Hallo Rheumageplagte,

    heute habe ich die Kopie des Gutachtens der Rentenversicherung erhalten. Es enthält die Aussagedes Orthopäden:

    "Es besteht Wegefähigkeit von 500 m."

    Das ist zwar mehr als in der Realität möglich ist (schaffe 320 m), aber ich will da nicht kleinlich sein.

    Was hat es mit diesen 500 m auf sich? Ist das eine "Einstufung", wie bei der maximal enpfohlenen Arbeitszeit (unter 3 Stunden, 3 - 6 Stunden, mehr als 6 Stunden), oder ist das eine individuelle Angabe zu meiner Gehfähigkeit?

    Bisher hatte ich einen GDB von 40 ohne Merkzeichen. Allerdings kamen ein Streckungsdefizit des rechten Knies dazu (20°) und eine Verschlechterung beider Handgelenke + Sulcus-Ulnaris-Syndrom (Kleiner Finger und Ringfinger ohne Gefühl und gelähmt) einseitig + zusätzlich Reuma im rechten Ellbogen dazu. Mittlerweile brauche ich dauerhaft eine Knieorthese und zumindest einen Gehstock.

    Der Gutachter erwähnte auch, dass ich mit Treppen fiese Probleme habe. Insbesonder wenn es abwärts geht.

    Eine Voraussetzung zur Erteilung des Merkzeichens G ist ja, dass eine Wegstrecke von 2 km nicht mehr in 30 Minuten zurückgelegt werden kann. Die 2 km bekomme ich am gesamten Tag nicht zusammen, aber Versorgungsämter lesen die 500 m evtl. mit einem anderen Verständnis.

    Bin ich mit dem Gutachten nachweislich "erheblich Gehbehindert"?
     
  2. Resi Ratlos

    Resi Ratlos Guest

    Das kommt darauf an, was Du unter "erheblich" verstehst. Wir hatten das ja gerade in einem anderen Thread......

    Für das Merkzeichen aG (außerordentlich gehbehindert) erfüllst Du jedenfalls die Bedingungen m. E. nicht. Das Merkzeichen ist reserviert für Menschen, die überwiegend auf den Rollstuhl angewiesen sind oder zumindest vergleichbar eingeschränkt, die also keine "normalen" Gehstrecken z. B. vom Innenstadtparkplatz zum nächsten Supermarkt oder zur Arztpraxis gehen können und daher einen Behindertenparkplatz für sehr kurze Wege benötigen.

    Hierfür ist das Merkzeichen aG gedacht; es ist übrigens auch Voraussetzung für die Kostenübernahme von Fahrten zum und vom Arzt. Für alle Anderen werden die Fahrtkosten nur in sehr ausgewählten Fällen (z. B. zur Chemotherapie oder vergleichbaren Behandlungen wie Strahlentherapie oder zur Endoxangabe bei Rheumatikern) auch ohne dieses Merkmal von den Krankenkassen übernommen.
     
  3. Ray

    Ray Mitglied

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    Hallo Resi,

    das Merkzeiche aG steht mir definitiv nicht zu, da ich zum Glück noch nicht so eingeschränkt bin. Mit "erheblich" meinte ich die Definition der Einschränkung, die zum "einfachen" Merkzeichen G führt.

    Auch mit Stabiliserung des Knies und Gehhilfen ist nach maximal 320 m Schluss. Dann werden die Schmerzen zu stark und meine rechte Hand wird taub. Die linke Hand kann ich auf Gund einer Ulnardeviation leider nicht für das Halten einer Krücke bzw. eines Gehstocks verwenden.

    Behindertenparkplatz und kostenlose Beförderung sind nicht mein Ziel. Aber ohne Auto geht es bei mir nicht mehr und auf Grund meiner miesen wirtschaftlichen Situation wäre eine Halbierung der KFZ-Steuer schon eine deutliche Entlastung.

    Edit - 16:40 Uhr:

    Das "erheblich" entstammte der Definition:

    Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)

    Ist die nicht mehr gültig?
     
    #3 13. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2018
  4. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ich habe ein G erhalten, benötige für die Strecke bis zur Straßenbahn, ca 500m, 15 Minuten an guten Tagen auch mal 10 Minuten.

    Da ich auch noch mit dem Auto habe, habe ich die Steuerermässigung gewählt.
     
  5. Ray

    Ray Mitglied

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    Hallo kukana,

    wie hast Du das nachgewiesen? Ich denke, dass ein (unfreiwilliges) Gutachten der Rentenversicherung reichen sollte und der Vermerk:

    "Die Beschwerden werden eher dissimuliert"

    andeutet, dass ich bei der Untersuchung nicht übertrieben habe. "Meine" 320 m sind die Strecke zu Freunden hier im Ort und ich brauche ca. 18 Minuten.

    Aber die Ämter leben eher in einer Welt, die sich nicht mit meinen Vorstellungen von Logik deckt. Da es immer Monate dauert, bis sich beim Versorgungsamt was bewegt, will ich keine unnötigen Schritte einleiten.
     
  6. kukana

    kukana in memoriam †

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    Die Wegstrecke habe ich im Antrag so angegeben, ausserdem habe ich erlaubt die Gutachten der RV einzusehen. Dort war das schon genauso erfasst. 60G habe ich dann erhalten.
     
  7. Ray

    Ray Mitglied

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    Danke! Ich hätte beim Einreichen der Kopie des Gutachtens die Entbindung von der Schweigepflicht vergessen. Hast Du die RV entbunden, oder den Gutachter, der dich untersucht hatte? Ärzte zu entbinden kenne ich schon, aber keine Ahnung wie man die RV mit ins Boot bekommt.
     
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Du hast dich bestimmt ein Kennzeichen dort oder Aktenzeichen, das hab ich mit angegeben.
     
  9. Ray

    Ray Mitglied

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    Im Gutachten ist nur meine Rentenversicherungsnummer angegeben. Die mir zugesandten Kopien beginnen mit Seite 10. Was auf den ersten 9 Seiten steht, weiss ich nicht. Kann sein, dass da ein Kenn- oder Aktenzeichen angegeben ist.

    Ich werde einfach Arzt und RV entbinden. Das Versorgungsamt kann sich dann einen Ansprechpartner aussuchen.
     
  10. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @Hallo Ray,
    die frage nach einem "G"erheblich gehbehindert, wird in der regel nach der gehfähigkreit u.den dazu gehörigen beeinträchtigungen vom entspr.amt eingestuft. auch wenn der ein o.andere dieses merkzeichen bekommt, lässt sich die vergabe nicht verpauschalisieren. es ist in der regel mit einer behinderung o.beeinträchtigung der unteren gliedmassen o.mit gleich zusetzenden ausnahmen begründet.
    https://www.betanet.de/merkzeichen-g.html
    hier wied sehr gut beschrieben wann u.warum das "G" erteilt wird

    nachfolgend sind alle nachteilsausgleichhe bei welchem GdB genannt
    https://www.betanet.de/files/pdf/nachteilsausgleiche-merkzeichen.pdf

    sicher sind 320 m nicht viel u.18 min. zieml. lang. dennoch erscheint deine einstufung in seiner behinderung offenbar als nicht so graviererend, als wenn du z.bsp ein steifes bein hättest.

    wenn du ein antrag auf das "G"stellst, solltest du deine möglichkeiten und einschrenkungen ausführlich schildern. nicht immer besteht konsenz in den aussagen zwischen behörde u.patient.soll heissen, das die drv durchaus eine andere bewertung gesehen hat bzw.sieht. ggf.ist bei dir eine begutachtung durchzuführen. die erfolgt aber nur wenn deine gemachten beschwerden oder einschrenkungen von den befunden der DRV, einer Reha oder der Ärzte erheblich abweichen.

    sauri
     
    #10 13. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2018
  11. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Raj,
    bezüglich Merkzeichen G und aG kommt es nicht darauf an, was man selbst unter "erheblich" versteht. Früher ging das Amt beim Merkzeichen G davon aus, ob man noch in der Lage ist, eine Wegstrecke von ca. 2 km in etwa 30 Minuten zu Fuß zu schaffen. So steht es auch in meinem alten Bescheid.

    Neu gefaßt in § 229 SGB IX: https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/229.html
    dazu Abs. 1 Satz 1:
    (1) 1In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    Das ist vage ausgedrückt hinsichtlich der Strecke und der Zeit. Es scheint mir jedoch, nachdem ich den Link von Saurier gelesen habe, nicht einfacher geworden zu sein. Wenn ich Deine 320 m in 18 Minuten umrechne, sind es in 30 Minuten etwas mehr als 500 m. Da diese wahrscheinlich nicht die Wegstrecke sind, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, sondern mehr als 500 m, dann ist das wenig und für mich "G-reif".
    Viel Erfolg,
    häsin
     
  12. O-häsin

    O-häsin Guest

    Nachtrag: (Schwer-)Behinderung und Rente sind übrigens 2 Paar Schuhe.
    Du schreibst von Gutachten der RV. Das Merkzeichen G müßte beim Versorgungsamt beantragt werden, um es bestätigt zu bekommen. Kann bei Vorliegen noch anderer Voraussetzungen, insbesondere auch der Höhe des GdB zu bestimmten Nachteilsausgleichen führen. Die Feststellung des Rentengutachters bietet wohl schon ein Indiez, das Merkzeichen G zu bekommen.
    Es gibt neugestaltete Nachteilsausgleiche, unterschieden nach GdB und Merkzeichen ab 2018. Find leider gerade die Links nicht.
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    O-häsin,
    guck mal bei mir
    link betanet ist von 2018
    sauri
     
  14. Ray

    Ray Mitglied

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    Wenn ich mir diese Wischi-Waschi-Formulierung des Paragraphen ansehe, wurde damit eigentlich die Willkür legalsiert. Ein Opthopäde oder Sportmediziner kann recht eindeutig messen, was geht und was nicht.

    Die "30 Minuten etwas mehr als 500 m" kann man so nicht rechnen. Die könnte ich theoretisch meistern, aber ich wäre danach für mindestens einen Tag völlig ausser Gefecht.

    Zur Info, warum die RV bei mir mitmischte. Ich war zu lange arbeitsunfähig und wurde bei der letzten Untersuchung eines Amtsarztes des Arbeitsamtes wieder für länger als 6 Monate krankgeschrieben und somit wäre ich verpflichtet gewesen, Rente zu beantragen. Also zum Gutachter der Rentenversicherung, der natürlich zu einem völlig anderen Ergebnis kam. Wer von den beiden jetzt das Mietmaul ist, kann ich nicht sagen.

    Mir fehlen die Mittel, das Ganze über einen Anwalt und ein selbst bezahltes Gutachen regeln zu lassen. Seit 13 Monaten winden sich die Entscheider und ich rechne noch mal mit mehreren Monaten, bis meine jetzt neu eingereichten Unterlagen dann bearbeitet werden.

    Mal sehen, wie die neuen Nachteilsausgleiche aussehen. Mir schwant nicht Gutes.
     
  15. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Weder Arbeitsamt noch die drv sind für den schwerbehindertenausweis zuständig.
    Zur Not andere Berichte bei deinen behandelnden Ärzten anfordern und beim versorgungsamt einreichen
     
    #15 13. Oktober 2018
    Zuletzt bearbeitet: 13. Oktober 2018
    O-häsin und Resi Ratlos gefällt das.
  16. Ray

    Ray Mitglied

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    Auf den Termin beim Rheumatologen muss ich noch bis Anfang Februar warten. Der Gutachter der Rentenversicherung ist Orthopäde und Rheumatologe, darf mich aber nicht behandeln. Also kann ich sein Gutachten gleich in den Müll werfen?

    Beim Rheumatologen kann ich mir ein Gutachten erstellen lassen, aber eine dauerhafte Betreuung durch ihn kann ich mir nicht leisten. Die Fahrtkosten sind zu hoch und ich bekommen keinen Zuschuss. Von meinen behandelnden Ärzten liegt schon alles vor. Von Zeit zu Zeit kommt vom Versorgungsamt ein Schreiben ... besorgen Sie noch dies ... besorgen Sie noch jenes.
     
  17. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Ok, das ist blöd.
    Ich hätte Schreiben von meinen behandelnden Ärzten, keine Gutachten.
    Krankenhausberichte und 2 Gutachten, die vom Gericht angesetzt wurden, allerdings nicht wegen des Sb-ausweises.

    Dir viel glück
     
  18. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hi,
    @saurier,
    sorry, hab in den 2. Link quasi überlesen, da ich zunächst nicht darauf aus war, etwas dazu zu schreiben.

    @Ray,
    wie gesagt, sind die Beantragung der Rente und die des GdB unabhängig voneinander zu sehen -Rentenstelle und Versorgungsamt unabhängige Behörden. Die jeweiligen Ergebnisse haben keine Auswirkung auf den jeweils anderen Antrag. Beides kann bestenfalls lediglich ein Indiz für die andere Stelle sein.
    Im übrigen war meine Umrechnung auf 500 m ein reines Rechenspiel und nahm keinen Bezug darauf, was Du leisten kannst oder wie es Dir, würdest Du es schaffen, danach gehen könnte.
     
  19. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    hallo Ray,

    es ist schon merkwürdig, dass du noch selbst Unterlagen besorgen musst, bei mir haben die das selbst gemacht.
    Die behandelnden Ärzte waren ja im Antrag alle aufgeführt.

    Mein Mann hat das "G" erst bekommen, als er keine 200 m Strecke am Stück mehr laufen konnte.
    Das "aG" und den Parkausweis erst, als der Rollstuhl nötig war.
     
    saurier gefällt das.
  20. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ray,
    ich versteh nicht ganz welches problem du hast.
    -deine krankschriften sind das eine. da gibt es den amtsarzt der entscheidet weiter au ja/nein- weiter au
    darf die kk dich auffordern bei fehlender aussicht auf besserung rente zu beantragen da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst. gutachten dazu fordert die drv an.ggf inklusive reha etc.da musst du nix tun.
    versorgungsamt hat damit rein nichts zu tun. da reichst du ein wenn du ein anspruch auf ein GdB stellst. bist du nicht einverstanden stellst du ein widerspruch.auch hier musst du nicht selber ein gutachten erstellen lassen.das macht das amt, wenn es erforderlich sein sollte
    dieser kann bei entscheidung auf rente ein indiz sein, aber ist nicht zwingend erforderlich.
    auch hier kann man bei der DRV in widerspruch gehen.
    was den anwalt anbelangt, ist der abschluß einer rechtschutzversicherung absolut sinnvoll um entsprechend in klage gehen zu können, wenn es auch nach widerspruch nicht zu einer dir entsprechenden entscheidung kommt.
    ich kann nicht so richtig erkennen an welchen problem ob DRV oder VO es da bei dir liegt.
    sauri
     
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