falls sich noch jemand für dieses thema interessiert! ich habe das merkzeichen g, ohne überprüfung meiner gehfähigkeit erhalten. ich habe das g, durch eine hemiparese rechts erhalten. nicht immer ist die wegstrecke maßgeblich um das merkzeichen g zu erhalten.
Koala, richtig. aber deine diagnose hemiparese rechrs sagt ja einiges aus u a. der begriff Hemiparese beschreibt ein krankheitsbild, das durch die halbseitige lähmung des körpers geprägt ist. generell unterscheidet man zwischen der vollständigen lähmung der einen körperhälfte (Hemiplegie) und der unvollständigen halbseitenlähmung, die als Hemiparese bezeichnet wird. daraus schlußfolgernd diverse einschrenkungen u.behinderungen die das krankheitsbild kennzeichnen. hier erfolgen keine weitere prüfungen, da das lagesoz ein Mz auch bei "gleichwertigen"einschrenkungen vergibt also geschenkt bekommt man nix. ;-) sauri
Hi Koala, Es wird auch wohl in den seltensten Fällen die Gehfähigkeit durch Personal des Versorgungsamts überprüft. Daraus kann man also nicht schließen und nicht sagen, dass "nicht immer die Wegstrecke maßgeblich" ist. Das Gegenteil ist der Fall. Das ergibt sich weiterhin aus § 229 Abs. 1 SGB IX (s. Beitrag #11) = In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens ... nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Das Versorgungsamt ist bei Deiner Diagnose und vielen anderen durchaus in der Lage, die Einschränkung auf die Wegstrecke zu beurteilen. Wie saurier schon sagt: Deine Diagnose sagt ja einiges aus. LG häsin
Leider schleppt sich das Ganze noch hin und ich konnte deshalb noch kein Ergebnis mitteilen. Ich schreibe hier noch rein, wie das gelaufen ist, wenn das Amt irgendwann in den nächsten Jahren mal in die Pötte kommt.