Tennismieze
Neues Mitglied
Hi,
mir ist gestern gerade der Bescheid vom Finanzamt ins Haus geflattert, daß mir kein Freibetrag wegen meiner 30% zugestanden wird, weil angeblich keine dauernde Schädigung vorliegt. Liegt aber doch: Handgelenkswinkel max 75°.
Der diesbezügliche Bescheid müßte dem Finanzamt eigentlich vorliegen, hatte ich doch für 2007 einen Freibetrag eintragen lassen.
Was mir noch einfällt: Die ganzen Arztfahrten kann ich wohl nicht absetzen? Obwohl es doch dem Erhalt meiner Arbeitsfähigkeit dient?
Ich finde es eine Sauerei, daß mir zwar die 30% offiziell zugestanden werden, sich das Finanzamt aber wieder quer stellt und Einschränkungen macht!
mir ist gestern gerade der Bescheid vom Finanzamt ins Haus geflattert, daß mir kein Freibetrag wegen meiner 30% zugestanden wird, weil angeblich keine dauernde Schädigung vorliegt. Liegt aber doch: Handgelenkswinkel max 75°.
Der diesbezügliche Bescheid müßte dem Finanzamt eigentlich vorliegen, hatte ich doch für 2007 einen Freibetrag eintragen lassen.
Was mir noch einfällt: Die ganzen Arztfahrten kann ich wohl nicht absetzen? Obwohl es doch dem Erhalt meiner Arbeitsfähigkeit dient?
Ich finde es eine Sauerei, daß mir zwar die 30% offiziell zugestanden werden, sich das Finanzamt aber wieder quer stellt und Einschränkungen macht!

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