Steuern und GDB

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Tennismieze, 9. Oktober 2008.

  1. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Hi,
    mir ist gestern gerade der Bescheid vom Finanzamt ins Haus geflattert, daß mir kein Freibetrag wegen meiner 30% zugestanden wird, weil angeblich keine dauernde Schädigung vorliegt. Liegt aber doch: Handgelenkswinkel max 75°.
    Der diesbezügliche Bescheid müßte dem Finanzamt eigentlich vorliegen, hatte ich doch für 2007 einen Freibetrag eintragen lassen.

    Was mir noch einfällt: Die ganzen Arztfahrten kann ich wohl nicht absetzen? Obwohl es doch dem Erhalt meiner Arbeitsfähigkeit dient?

    Ich finde es eine Sauerei, daß mir zwar die 30% offiziell zugestanden werden, sich das Finanzamt aber wieder quer stellt und Einschränkungen macht!
     
  2. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Tennismieze!

    Da würde ich beim Finanzamt noch mal anklopfen!

    Es sit vom Gesetzgeber fest geschrieben das Dir ein Freibetrag zusteht und zwar von einem GdB von 30 an aufwärts!

    Das scheint wohl ein Sachbearbeiter zu sein der mit" Oberamtsrat Alfred Claussen" befreundet ist.

    LG

    Michael
     
  3. Chaquinto

    Chaquinto Neues Mitglied

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    Gdb

    Hallo Tennismietze,
    ich habe das SGB vor mir liegen.Bei der Steuerermäßigung handelt es sich um den s.g.Nachteilsausgleich.Bei einem Grad der Behinderung GDB von wenigstens 25 aber unter 50 wird der Pauschbetrag nur gewährt, wenn die Behinderung die körperliche Beweglichkeit, beinträchtigt, als Folge innerer Krankheiten einer Seh-oder Hörschädigung oder durch typische Berufskrankheit hervorgerufen wird oder zum Bezug einer Rente berchtigt.
    Der Pauschbetrag bei Stufe 1 25-30 beträgt 310 EUR per Anno.
    Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Ich denke nicht dass es bei Dir klappt,aber einen Versuch ist es wert, also Widerspruch,und Beeinträchtigungen beweisen.

    LG Chaquinto
     
  4. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Hallo,
    genau, es muss im Bescheid des Versorgungsamtes direkt der Satz "die Funktionsbeeinträchtigung hat zur dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt" stehen, sonst gibt es in Deinem Fall keinen Pauschbetrag beim Finanzamt. Steht das in Deinem "SB-Bescheid" und hast Du diesen mitgeschickt gehabt? Falls ja, dann Widerspruch beim Finanzamt, ansonsten unbedingt beim Versorgungsamt beantragen, das es beim nächsten mal klappt.
    Gruß Pat 1
     
  5. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    Hu hu,

    jep im Versorgungsbescheid muss da drin stehen, ob du berechtigt bist für die Steuerfreibetrag. Schau mal nach.

    Dann Fahrtkosten Arzt, kannst du immer absetzen, ob du krank bist oder nicht. Ich führe ein Fahrtenbuch, damit ich glaubhaft machen kann, das ich beim Arzt ware um keine km zu verschenken.

    LG Manu
     
  6. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Danke für die hilfreichen Infos.

    @mamaela
    wieviel Cent pro km setzt Du denn an?
     
  7. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    gar nichts, das errechnet das Programm selber. Du mußt nur die Jahres km eingeben. Den Rest übernimmt das Programm, da das Finanzamt eh nur eine Pauschale zahlt.

    LG mamaela
     
  8. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Der Bescheid sagt jedenfalls aus, daß die Vorraussetzungen für die Pauschale erfüllt seien. Nun muß ich nur noch mal den eigentlichen Schrieb für das Finanzamt hervorkramen ...
     
  9. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    hattest den Bescheid mit hingesendet. Wenn ja nochmal machen also Kopie und dick und fett unterstreichen.

    Da war wohl ne Schnarchnase unterwegs :uhoh:

    Hatte mit meinen 50% nie Probleme hab sogar Rückwirkend bis 2004 alles wieder bekommen.

    LG Manu
     
  10. Elke Trapp

    Elke Trapp Neues Mitglied

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    Hallo tennismietze,
    den bescheid vom versorgungsamt mußt du beim ersten mal in kopie mitschicken zum finanzamt, sonst erkennt dass fa es nicht an. später brauchts du nur angeben, lag vor. bei den fahrkosten rechnest du 0,30 pro km für fahrten zum arzt, physiotherapie. bedanke dabei aber, das die sonderausgaben gesamt berechnet werden und du 3% vom einkommen selbst tragen mußt.
    l.g. elke
     
  11. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    2% normal
    1% bei Annerkennung chronisch krank ;)

    LG Manu
     
  12. Elke Trapp

    Elke Trapp Neues Mitglied

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    hallo mamela,
    2 und 1% stimmen soweit bei der kk. beim fa rechnet es sich nach einkommen, anzahl der kinder und daraus ergeben sich die prozente. beim fa gibt es keine unterteilung chronisch krank oder nicht.;)
    lg. elke
     
  13. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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    ok, aber 3% stimmen auch nicht bei jedem. Hab da mal nachgeschaut, kommt drauf an wieviel Kinder es sind. ;) Hab ich doch glatt verwechselt, aber ganz falsch lag ich nicht :a_smil08:
    Deswegen waren es immer 1% weil wir ja 3 Kinder haben.

    Jetzt wollte ich das reinkopieren, geht nun nicht




    LG Manu
     
  14. mamaela

    mamaela Neues Mitglied

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  15. bob_villa

    bob_villa Mitglied

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    Hallo zusammen,

    also ich habe einen GdB von 40 und dem Bewilligungsbescheid war extra eine Mitteilung für das Finanzamt beigefügt, dass ich auf Dauer beeinträchtigt bin. Die habe ich dann einfach dort abgegeben und schon war es kein Problem mehr mit dem Freibetrag :top:.
    Schau doch noch mal in Deinen Bescheid, ob da nicht auch zufällig so eine Finanzamts-Mitteilung dranhängt.

    Liebe Grüße,
    Nicole
     
  16. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Den Bewilligungsbescheid habe ich inzwischen gefunden, leider noch nicht den Wisch fürs Finanzamt. Wenn der am Wochenende nicht auftaucht, rufe ich beim Finanzamt an. Die haben sich beim Eintrag in die Lohnsteuerkarte schließlich eine Kopie gemacht. Sollen die Herrschaften gefälligst in die Akte schauen!
     
  17. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Ich habe die nächtliche unruhige Phase genutzt und noch einen Papierhaufen durchgesucht. Hurra, gefunden! Nun werde ich dem Finanzamt den Wisch um die Ohren hauen und dann wahrscheinlich endlos auf die 500 Kröten warten.:D:D:D:D
     
  18. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Wie ist das denn, wenn ma zu den 30 % eine Gleichstellung vom AA hat? Wird da der Freibetrag bezahlt?
     
  19. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Das hat mit derr Gleichstellung nichts zu tun. Das Finanzamt beharrt darauf, daß Du entweder bleibende körperliche Schäden hast oder aber eine Rente beziehst. Beides mußt Du dann natürlich belegen. Die Schäden werden üblicherweise im GDB-Bescheid aufgeführt.
     
  20. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    129
    Glaube Nein!

    Hallo,
    ich glaube nicht, das die Gleichstellung zum Freibetrag berechtigt, ausschlaggebend ist der Satz mit der dauernden Einbuße der körperlichen...
    Und zur allgemeinen Info, der Freibetrag wird nicht im ganzen ausgezahlt, sondern mit Einkommen verrechnet.
    Gruß Pat1
     
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