hallo Leute, also natürlich gibt es ab 30 % einen Freibetrag beim Finanzamt, ich hatte 40 % und mußte den Beamten erst den Gesetzestext vorlegen damit ich den Freibetrag bekam. Ich schick Ihn euch lasst mir etwas Zeit!!! bis morgen!!! Postmarie
Den Freibetrag für die 30% dürfte Dir niemand verwehren dürfen. Die Gleichstellung sorgt dafür, daß Du als 50%er eingestuft wirst, wenn es um Entlassungen geht. Für alle anderen Fälle (Freibeträge usw.) bist und bleibst Du ein 30iger.
Steuern u.GdB Hallo zusammen, Pat 1 hat vollkommen recht.Ich habe glaube ich vor einer Woche mal aus dem Schw.G. die ganze Sache mit dem Nachteilsausgleich dargestellt. LG Chaquinto
So, ich habe noch mal den Bescheid vom Finanzamt hervorgekramt. Dort steht, daß ein Nachweis über den Grad der Behinderung vorgelegt werden muß. Ebenso wörtlich:"Beträgt der Grad der Behinderung weniger als 50% muß usätzlich wegen der Behinderung ein Anspruch auf Rente oder andere Bezüge bestehen oder die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt bzw. sie beruht auf einer typischen Berufskrankheit"
Hallo zusammen, genau das meinte ich, natürlich hat jemand mit 30% auch einen Anspruch auf den Freibetrag, dann aber nur mit den nun mehrmals o.g.Zusätzen. Eine Gleichstellung berechtigt nicht automatisch dazu, wenn "Zusätze" im Bewillungsbescheid fehlen. Hier werden irgendwie gerade 2 Geschichten durcheinander gewürfelt :a_smil08: Lieber Gruß Pat1