merre
Bekanntes Mitglied
Unfassbar
Ich höre neuerdings immer mal sowas in der Richtung. Meine angehende Schwiegertochter ist in Berlin Notfalltierärztin. Fährt im 12- Stunden Dienst einen Tier-Rettungswagen. Sonntag war sie zu einem Einsatz wo ein 5-jähriger den Hund seiner Schwester mit einem Messer verletzt hatte, knapp das Auge verfehlt...
Aber zu Deinem Fall...Hunde vergiften...:
Vielleicht ist diesen Typen die soetwas tun nicht klar, daß das hart bestraft werden kann - es ist nicht bloß "ein Tier"....Nämlich:
Bissl unverständlich, aber es liegt dann auch eine Sachbeschädigung vor.
Zusätzlich auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Eine Strafverfolgung kann sogar von "Amts wegen erfolgen", also ohne Anzeige.
In einem Fall wurden wohl 6000,-Euro Strafe ausgesprochen, ob das eine Beziehung Mensch zum Hund aufwiegt ??
Da es sich bei den Strafen (so sie dann kommen) um Richtersprüche handelt wären diese Leute vorbestraft. Bei ausgesprochenen Geldstrafen (meistens "nur") wäre im Wiederholungsfall eine Hafststrafe (wohl erstmal auf Bewährung) wahrscheinlich.
Also eine Anzeige machen.
Mich macht so etwas mächtig sauer, erwischen dürft ich keinen...."merre"
Ich höre neuerdings immer mal sowas in der Richtung. Meine angehende Schwiegertochter ist in Berlin Notfalltierärztin. Fährt im 12- Stunden Dienst einen Tier-Rettungswagen. Sonntag war sie zu einem Einsatz wo ein 5-jähriger den Hund seiner Schwester mit einem Messer verletzt hatte, knapp das Auge verfehlt...
Aber zu Deinem Fall...Hunde vergiften...:
Vielleicht ist diesen Typen die soetwas tun nicht klar, daß das hart bestraft werden kann - es ist nicht bloß "ein Tier"....Nämlich:
Bissl unverständlich, aber es liegt dann auch eine Sachbeschädigung vor.
Zusätzlich auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Eine Strafverfolgung kann sogar von "Amts wegen erfolgen", also ohne Anzeige.
In einem Fall wurden wohl 6000,-Euro Strafe ausgesprochen, ob das eine Beziehung Mensch zum Hund aufwiegt ??
Da es sich bei den Strafen (so sie dann kommen) um Richtersprüche handelt wären diese Leute vorbestraft. Bei ausgesprochenen Geldstrafen (meistens "nur") wäre im Wiederholungsfall eine Hafststrafe (wohl erstmal auf Bewährung) wahrscheinlich.
Also eine Anzeige machen.
Mich macht so etwas mächtig sauer, erwischen dürft ich keinen...."merre"