@allgemein:
es sind keine Prozente!
es heisst : ein GdB von.....
@Hallo oliver,
es gibt im schwerbehindertenrecht nicht mehr die einzelbewertung. das ist viele jahre her. heute wird der mensch an sich in seiner gesamtheit bewertet und jeder s.g. verschlimmerungsantrag zieht inzwischen eine überprüfung aller bisherigen diagnosen nach sich. ausserdem wird gerade die bewertung s.g. altersabhängiger diagnosen, wie z.bsp. arthrosen, die bald jeder 2. im alter zeigt nicht mehr so hoch bewertet bzw. kann es u.u. auch passieren das sie gar nicht mehr bewertet werden, da altersgemäss.
wenn du es bisher nicht beantragt hast, ist dein zustand für dich noch "erträglich", da du ohne op noch klar kommst?
oder hast du grosse einschrenkungen und angst vor der op?
wie teamplayer schreibt, wäre zu überlegen was du mit diesem antrag "erreichen" willst.
fakt ist eines, zur op kann dich niemand zwingen. das ist allein deine entscheidung. lässt du dich operieren, erfolgt bei einem verschlimmerungsantrag die frage, wie der zustand dann ist und gerade bei den gelenk-prothesen wurden die GdB reduziert, da in der regel eine besserung des gesamtbildes festgestellt wird.
sicher kannst du diesen antrag stellen, aber heute wird anders geprüft und eingestuft, als vor 10, 15 jahren.
alles gute!
sauri